DePuy muss 1 Mrd. Dollar zahlen!

DePuy wurde in den USA wegen des fehlerhaften ASR-Hüftprothesenmodells zur Zahlung von 1 Milliarde Dollar wegen der fehlerhaften ASR-Hüftprothese von DePuy verurteilt. Wie Reuters am 10 Mai 2019 meldet, wurde Johnson & Johnson zur Zahlung von 1 Milliarde US Dollar verurteilt. Das entspricht nach aktuellem Kurs einer Summe von 896,294,063.50 EUR. Geklagt hatten Patienten mit einer fehlerhaften Hüftprothese des Johnson & Johnson Tochterunternehmens DePuy. Vor dem amerikanischen Gericht haben sie nun Recht bekommen.

Das auch in Deutschland über 5.500 mal implantierte ASR Prothesenmodell ist laut Aussage einiger Ärzte baugleich mit der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet. Beide Modelle wurden schon kurz nach ihrer Markteinführung auffällig. Festgestellt wurde, dass die Prothesen fehlerhaft konstruiert wurden und deshalb hohen Metallabrieb verursachen. Dieser führt zu Osteolysen (Knochenfraß), Metallosen und totem Gewebe. Betroffene klagen als Folge der Metallionenvergiftung über Ausschläge, Kopfschmerzen, Geschmacksverlust, Muskelschmerzen in Leiste und Hüfte und über Konzentrationsstörungen. Johnson & Johnson hat das Urteil akzeptiert, um alle weiteren Forderungen von betroffenen Patienten damit auszuschließen.

Im Vergleich zu den Möglichkeiten, die von einem fehlerhaften Medizinprodukt Betroffene in den USA haben, Recht zu bekommen ist die Situation in Deutschland für Patienten entsetzlich! In Deutschland und Europa gibt es die in den USA in solchen Fällen genutzte Sammelklage nicht, bei der große Kanzleien Betroffene „einsammeln“ und am Ende im Falle des Obsiegens einen zuvor vereinbarten Prozentsatz des vom Gericht zugewiesenen Schmerzensgeld als Honorar erhalten. Geht der Rechtsstreit zu Ungunsten des Patienten aus, bleibt die Kanzlei auf ihren Kosten sitzen. Der Patient kann also ohne jedes finanzielles Risiko gegen den Hersteller gerichtlich vorgehen. In Deutschland gibt es seit Kurzem die sogenannte Musterfeststellungsklage, die von VW-Dieselfahrern erstmalig genutzt wird. Doch selbst nach einem für die Klagenden positiven Urteil müssen in Deutschland die Betroffenen ihre Ansprüche in einem weiteren Verfahren, in welchem sie dann auf sich allein gestellt sind und somit wieder das finanzielle Prozessrisiko tragen müssen, ihre finanziellen Ansprüche gerichtlich geltend machen. In Amerika ist die Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Produkt verbunden mit der Feststellung des Gerichts über die zu zahlende Summe als Ausgleich für den von der Firma verursachten Schaden.

In den bisherigen Verfahren gegen Zimmer Biomet wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese wurden den betroffenen Patienten vom Gericht Schadensersatz- und Schmerzensgeldsummen in Höhe von 25.000 bis 30.000 EUR zugesprochen. Eine lächerliche Summe angesichts der Schmerzen, der persönlichen und beruflichen Nachteile, die Betroffene deswegen erleiden mussten. Und schändlich angesichts der Entschädigungen, die betroffene Patienten in den USA erhalten. Sind denn die Menschen und ihre Schmerzen, ihr Verlust an Lebensqualität in Deutschland und Europa so viel weniger Wert als in Amerika? Eigentlich sind doch alle Menschen gleich, oder?

1 Kommentar
  1. Karin Sxxx
    Karin Sxxx sagte:

    Hallo,
    Testen lassen ist gut….die Roland Klinik in Bremen hat das 2x gemacht, dann hieß es, es würde nicht mehr übernommen. Privat kann ich sowas nicht bezahlen, habe nur eine kleine Rente , von Klagen gegen DePuy ganz zu schweigen…..
    Die Hausärzte weigern sich ja schonmal gegen alles, was ins Budget greift…..Es bemüht sich eh kein Arzt, meinen Dauerjuckreiz, Haarausfall und Lichen Ruber am ganzen Körper zu analysieren…..vielleicht ist es davon, vielleicht auch nicht….technisch ist die Hüfte super…sitzt seit November 2004… den Schrott den ich auf der anderen Seite habe von 2019 ist nicht zu vergleichen….seitdem mehr Schmerzen als vorher…..schade, das man das nicht weiterentwickeln konnte mit der ASR Überkappung…..Summa somarum: bei den Ärzten findet man keine Hilfe !

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