Schmerzensgeld in Deutschland
Die Höhe von Schmerzensgeld bei fehlerhaften Medizinprodukten ist in Deutschland gering. Dies gilt besonders im Vergleich zu den USA oder Großbritannien. Dort werden Betroffenen schon bei geringfügigen Schmerzen sechs- und siebenstellige Beträge zugesprochen. Die geringen Summen beim Schmerzensgeld in Deutschland sind erklärbar durch
- systemische
- rechtliche
- kulturelle Gründe.
Anders als in den angelsächsischen Ländern, dient Schmerzensgeld in Deutschland nur dem Ausgleich immaterieller Schäden. Es soll mögliche Verursacher nicht davor abschrecken, Menschen Schmerzen zuzufügen. Auch eine Bestrafung der Verantwortlichen ist in Deutschland über die Höhe des Schmerzensgelds nicht beabsichtigt. Nach Auffassung der Durom-SHG sollte sich dies unbedingt ändern. In der jetzigen Form ist das Schmerzensgeld eine Einladung an Hersteller, auf teure und aufwändige klinische Test vor Markteinführung eines Produkts zu verzichten. Denn die zu befürchtenden Zahlungen sollten sie zur Rechenschaft gezogen werden, sind im Vergleich zu den Kosten klinischer Tests vor Markteinführung verschwindend gering.
Exkurs: Schadensersatz
Zu unterscheiden vom Schmerzensgeld ist der Schadensersatz. Entsteht Betroffenen ein materieller Schaden, so ist der Verursacher verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Verständlich wird dies bei einem Autounfall: der Schuldige muss die Reparaturkosten des Unfallgegners bezahlen, das Auto also wieder in den Zustand versetzen, in welchem es vor dem Unfall war. Bei einem fehlerhaften Medizinprodukt können vergleichbare materielle Schäden entstehen. Der Patient kann beispielsweise nicht arbeiten gehen und verdient in dieser Zeit nichts. Der Verdienstausfall muss dann ersetzt werden.
Systemische Gründe
Grundlage für Schmerzensgeldforderungen sind das das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Mit Hilfe des ProdHaftG muss in einem ersten Schritt festgestellt werden, dass das Produkt fehlerhaft ist. Dann muss nachgewiesen werden, dass die entstandenen Schmerzen durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden. Erst dann kann Schmerzensgeld gefordert werden.
Doch Schmerzen werden von jedem Menschen unterschiedlich empfunden. Wie also kann die Stärke von Schmerzen in Cent und Euro umgerechnet werden? Schmerzensgeld ist eine Ausgleichszahlung für einen immateriellen Schaden. Und wie hoch der immaterielle Schaden für den Betroffenen ist, sprich wie stark seine Schmerzen sind, legt das Gericht nach eigenem Ermessen fest, also willkürlich.
Auch die gerichtsfeste Feststellung, dass das Medizinprodukt fehlerhaft ist, stellt Betroffene vor eine hohe Hürde. Ohne teure Gutachten ist dies in der Regel nicht möglich. Ein Anspruch auf Herausgabe von Konstruktions- und sonstiger Unterlagen durch den Hersteller besteht für Patienten dabei nicht. Der Bundesgerichtshof hat zwar einer Klägerin, die durch eine Corona Impfung einen Hörschaden erlitten hatte, einen Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen zugesprochen. Doch Gerichte sträuben sich oft, solche Urteile auf andere, vergleichbare Fälle zu übertragen.
Rechtliche Gründe
Deutsche Gerichte orientieren sich bei der Höhe von Schmerzensgeld traditionell an einigen wenigen Listen: Celler Schmerzensgeldtabelle, ADAC Schmerzensgeldtabelle oder Sammlungen in juristischen Datenbanken wie beck-online. Diese Listen sammeln seit Jahrzehnten Urteile, in denen Betroffene von Unfällen Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Und da sich die Gerichte immer wieder auf die gleichen Beträge berufen, ist seit Jahrzehnten keine Erhöhung der Schmerzensgelder festzustellen. Ein geschlossenes System, das sich mit den immer gleichen Zahlen kontinuierlich selbst bestätigt.
In einer Schmerzensgeldtabelle werden Gerichtsurteilen gesammelt, die dann als Orientierungshilfe dienen, um die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Doch bei den gesammelten Fällen geht es um Schmerzen als Folge von Unfällen, gewalttätigen Auseinandersetzungen. Doch das vorsätzliche In-Verkehr-Bringen eines fehlerhaften Medizinprodukts sollte anders „behandelt“ werden und sanktioniert werden als ein Unfall mit dem Auto. Patienten mit der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese leiden ihr Leben lang an den Folgen. Ihre Lebensplanung, ihre Lebensfreude und oft auch ihre berufliche Existenz wurde grundlegend zerstört. Da können und dürfen die oben genannten Listen keine Grundlage sein.
Kulturelle Gründe
Iin Deutschland herrscht immer noch häufig die Meinung vor, dass man Schmerzen nicht zeigen darf. „Ein Mann heult nicht“, war jahrzehntelang die Devise. Doch will man Anspruch auf Schmerzensgeld erheben, muss man die Intensität der erlittenen Schmerzen deutlich machen, falls möglich sogar beweisen. Aber die Sympathie der Allgemeinheit für solche „Jammerlappen“ hält sich oft in Grenzen. Entsprechend gering fallen deshalb die Beträge für Schmerzensgeld aus, die Richter Betroffenen zuerkennen.
