EPRD – Mogelpackung ohne Mehrwert!

Im April 2011 wurde das Deutsche Endoprothesenregister (EPRD) auf den Weg gebracht. „Wesentliche Grundlage für den Erfolg eines Registers ist aus Sicht der Industrie, dass es sich insgesamt um ein unabhängiges, bei der Fachgesellschaft angesiedeltes Register handelt und die ausgewerteten Daten durch die Sicherstellung der Neutralität eine entsprechende Aussagekraft haben“,  betont BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt auf der Pressekonferenz „Start des Endoprothesenregisters“ (Endoprothesenregister Deutschland – EPRD) am 6. April 2011 in Berlin. Ein Grund zur Freude für Patienten, die von fehlerhaften Hüft- oder Knieprothesen betroffen sind? Weiterlesen

The New Zealand Joint Registry

The year 1997 marked 30 years since the first total hip replacement had been performed in New Zealand and as a way of recognising this milestone it was unanimously agreed by the membership of the NZOA to adopt a proposal by the then President, Alastair Rothwell to set up a National Joint Registry.

Surgeon and Hospital Reports
  
It was agreed that every six months reports were to be generated from the Registry data base for primary and revision hip and knee replacements and to consist of:
 
*the number of procedures performed by the individual surgeon or at the hospital;
 *the total number of procedures performed in the region in which the surgeon works;
 *the national total and cumulative totals for each of these categories.
 
Since 2008 each surgeon also receives their individual revision rate for their registered primary arthroplasties, and the reports have become annual rather than six monthly. The National Joint Registry was introduced as a planned staged procedure.
 
Stage I November 1997 to March 1998
 
The base administrative structure was established. The data forms and the data base were developed and a trial was performed at Burwood Hospital.
 
 Stage II April 1998 to June 1998 
 
Further trialling was performed throughout the Christchurch Hospitals and the data forms and information packages were further refined.
 
Stage III July 1998 to March 1999 
 
The data collection was expanded into five selected New Zealand regions for trial and assessment. Also during this time communication networks and the distribution of information packages into the remaining regions of New Zealand were carried out.
 
Stage IV April 1 1999 the National Joint Registry became fully operational throughout New Zealand.
 

Durm-SHG fordert Endoprothesenregister

Jahrzehnte lang angekündigt

Das Implantatregistergesetz (IRegG) trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Nach jahrzehnte langem Zögern, Vertrösten und Aussitzen des Themas wurde die Ampel nun aktiv und hat Nägel mit Köpfen gemacht. Ob jedoch tatsächlich Nägel auch eingeschlagen werden, muss sich erst noch zeigen.

1901 Gründung als Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Chirurgie
• 3.200 Mitglieder
• Sitz der Geschäftsstelle: Berlin

• gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU):
Trägerverein
• Ziel ist die Förderung der orthopädischen Wissenschaft in Forschung, Lehre und praktischer Anwendung einschließlich der Rehabilitation körperlich Behinderter.

Berlin, 17. Oktober 2012. Gute Nachricht für das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD): Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt das Register mit rund 330.000 Euro.

Das EPRD wird vom BMG finanziell unterstützt.

„Wir sind sehr dankbar für die Förderung. Das Geld hilft uns dabei, im Laufe der nächsten Wochen den Probebetrieb in einer Reihe von Kliniken aus ganz Deutschland zu starten“, sagte EPRD-Geschäftsführer Professor Dr. Joachim Hassenpflug heute in Berlin.

Für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ist das EPRD ein „wichtiges Instrument, um die hohe Qualität der Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken weiter zu verbessern.” Er appellierte zugleich an Kliniken und Patienten, freiwillig beim EPRD mitzumachen: „Das EPRD nützt Patienten und Kliniken gleichermaßen.“

Das EPRD kann schon bald mit der Arbeit beginnen. Bereits im Oktober ist der Probebetrieb in mehreren Kliniken gestartet. „Wir sind stolz darauf, nun loslegen zu können, zumal das Interesse bei den Krankenhäusern groß ist“, so EPRD-Geschäftsführer Hassenpflug. Neben den Kliniken, die am Probebetrieb teilnehmen, haben sich über 200 weitere Krankenhäuser beim EPRD gemeldet. Hassenpflug: „Wir gehen davon aus, dass wir bereits Anfang nächsten Jahres auch auf diese Kliniken zugehen können.“

In Deutschland werden jährlich rund 400.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingebaut. Ziel des EPRD ist es, wichtige Daten über diese Endoprothesen zu erfassen – angefangen vom Zeitpunkt des Protheseneinbaus über die Art der Prothese und ihre einzelnen Bestandteile bis hin zu einem eventuell notwendigen Auswechseln des künstlichen Hüft- oder Kniegelenks. „Es ist dann einfacher zu erkennen, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für eine erneute Operation verantwortlich sind. Insgesamt erhöht sich die Patientensicherheit“, so Hassenpflug.

Patienten und Kliniken profitieren vom EPRD in vielfältiger Weise. So erhalten EPRD-Kliniken exklusiv einmal im Jahr einen klinikspezifischen Bericht vom Register. Er gibt unter anderem Aufschluss darüber, wie sich die Zahl der Wechseloperationen entwickelt hat und warum es zu Wechseloperationen gekommen ist – bezogen auf das eigene Haus und im Vergleich zum Durchschnitt aller teilnehmenden Kliniken. Zugleich erleichtert es das EPRD, Patienten bei Bedarf rasch und gezielt über ihr Implantat zu informieren. „Das ist prinzipiell auch heute schon machbar, aber nur mit einem vergleichsweise großen Aufwand“, so EPRD-Geschäftsführer Hassenpflug.

Das EPRD ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), des AOK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) und des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS-Institut). Als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der DGOOC ist das Endoprothesenregister Deutschland ausschließlich wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet und garantiert die Unabhängigkeit und Neutralität der Auswertungen. Das EPRD ist offen für weitere Beteiligte, etwa andere Krankenkassen.

Durom-SHG: „EPRD ist eine Mogelpackung ohne Mehrwert für Patienten

 

 

 

Qualität bei Prothesen ist unzureichend

Wie das Wissenschaftliche Institut für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) jetzt der Techniker Krankenkasse mitteilte, müssen 3,5 Prozent aller Hüftgelenksprothesen schon innerhalb der ersten zwei Jahre ersetzt oder gar entfernt werden. Bei den Kniegelenken sind es sogar 3,8 Prozent aller implantierten Prothesen. Aus den Berichten geht auch hervor, dass in acht von zehn Fällen die Mechanik der Gelenke eine wichtige Rolle spielt.

Der Experte vom WINEG, Roland Linder, teilt auch mit das innerhalb der ersten beiden Jahre jeden Tag zwölf Menschen auf dem OP-Tisch liegen, bei denen es um fehlerhafte Hüftprothesen geht. Wegen kaputter Knieprothesen sind es täglich dann zehn weitere Patienten unterm Messer.

Unabhängig davon das in diesem Fall auch im Gesundheitssystem mehrere Millionen Euro Kosten entstehen, wird den Patienten bei fehlerhaften Prothesen unnötiges Leid zugefügt das mit besserer Qualität der Technik und der Arbeiten der Ärzte, sicher reduziert werden kann. Erste Schritte zu besseren Behandlungen werden gefordert. So fordert der WINEG-Direktor Frank Verheyen laut Medienberichten die Krankenhäuser und Ärzte auf, ein zentrales Register einzurichten. In einem solchen Register können Patienten dann diverse Informationen zur Operation entnehmen, aber auch wichtige Fakten zur Prothese. Dazu gehören auch Infos über mögliche Komplikationen.

Wenn Patienten über die Komplikationen aufgeklärt werden, entscheiden sie genauer welche Prothese sie einsetzen. Zwar setzt dies auch Ärzte im ersten Moment unter Druck, sorgt aber in Zukunft für eine bessere Qualität der Prothesen. Hersteller müssen die Probleme an ihren Produkten in der Öffentlichkeit finden. Es funktioniert und Schweden beweist dies seit über 30 Jahren. Dort existiert ein Prothesen-Register mit allen Informationen. Seither sind die Zahlen der nachträglichen Operationen deutlich gesunken.

Bisher sind nicht einmal die Rückrufaktionen bei Prothesen gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet im Klartext: Kennt ein Hersteller die Probleme seiner Produkte, kann er diese zurückrufen, muss er aber auf keinen Fall tun. Über Moral und Wirtschaft entscheidet hier niemand. Jetzt laufen Bestrebungen über darüber, in Zukunft solche Rückrufaktionen gesetzlich vorzuschreiben. Doch auch diese Aktionen können mit einem zentralen Register noch erleichtert werden.

Quelle: http://www.prenio.de/qualitaet-bei-prothesen-ist-unzureichend-963-10