Zimmer Durom Cup Hip Implant Injury Lawyers, USA

In ihrer Ausgabe vom 29. Juli 2008 kritisiert die New York Times, dass eine Datenbank, aus welche Ärzte wesentlich früher hätten erkennen können, dass es bei der Zimmer Durom Cup problems Probleme gibt.  Erst verspätet habe  die Firma Zimmer den Vertrieb einstellen mußte. Diese Entscheidung kam erst Monate nach ersten Warnungen von Ärzten, dass sich bei Patienten erschreckend häufig Zimmer Durom Cup Hüftprothesen lockern würden und Revisionsoperationen erforderlich machten.

The lawyers and attorneys at Parker, Waichman, Alonso LLP are offering free case evaluations to individuals injured by defective Zimmer Durom Cup hip implant components.  In July 2008, Zimmer Holdings announced it was suspending sales of the Durom Cup hip implant component due to a high number of patient complaints.  If you or a loved one has been injured by this defective device, we urge you to contact one of our Durom Cup hip implant injury lawyers as soon as possible to discuss your case.

More

Patienten zweiter Klasse

In Europa und speziell in Deutschland werden Patienten systematisch benachteiligt. Wer ein fehlerhaftes Medizinprodukt implantiert bekommen und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, muss in Deutschland dafür den Beweis erbringen. Das ist kostenintensiv, zeitaufwändig, psychisch belastend und risikoreich. Die meisten wagen deshalb nicht, Klage gegen den Hersteller einzureichen. Erfahrene Anwälte raten Patienten oft schon beim ersten Beratungsgespräch von einer juristischen Auseinandersetzung ab. Denn sie wissen, dass gesundheitlich angeschlagene Patienten selten in der Lage sind, die Belastungen eines sich viele Jahre hinziehendes Verfahrens durchzustehen.

Zauberwort „Äquivalenz“

Für neue Medizinprodukte sind in den entsprechenden Richtlinien, Direktiven und Gesetzen vor der Marktzulassung klinische Tests vorgeschrieben. Diese können jedoch leicht umgangen werden. Das Zauberwort für Hersteller, um kosten- und zeitaufwändige klinische Tests zu umgehen, ist „Äquivalenz„. Behauptet wird, dass das neue Produkt ähnlich ist, also äquivalent ist, wie ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt. Oder dass es sich nicht um eine Neuentwicklung handelt, sondern um eine Weiterentwicklung eines bereits vorhandenen Produkts. Ob dem auch wirklich so ist prüft keine unabhängige Stelle nach. Die Politik glaubt wohl an die Ehrlichkeit der Hersteller. Die Notwendigkeit für mehr und vor allem unabhängige Kontrolle wird nicht gesehen.

Europa als Testgelände für Medizinproduktehersteller

In Amerika kontrolliert die unabhängige Food and Drug Administration (FDA) die klinischen Tests vor Markteinführung eines Medizinprodukts. Die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese durfte Zimmer Biomet in Amerika nicht vertreiben. In Europa und Deutschland sehr wohl. In Europa sparen sich die Medizinproduktehersteller die teuren klinische Tests vor Markteinführung. Getestet wird das Produkt nachdem es auf den Markt gekommen ist im lebenden Patienten, ohne dass dieser darüber aufgeklärt wird. Vor der Operation muss er eine Freistellung für den Arzt von allen Haftungsansprüchen unterschreiben. Das macht es einem Patienten, dem ein fehlerhaftes Produkt implantiert wurde, sehr schwer, den Arzt zur Rechenschaft zu ziehen.

Der Arzt ist Teil der illegalen Menschenversuche

Ärzte arbeiten natürlich eng mit den Herstellern zusammen. Schließlich müssen sie über Neuerungen und Verbesserungen informiert sein. Ärzte erhalten deshalb materielle und/oder immaterielle Vorteile, wenn sie neue Produkte implantieren und ihre Erfahrungen den Herstellern rückmelden. Das macht prinzipiell Sinn, der Übergang zu kriminellen Machenschaften auf Kosten der Patienten ist jedoch fließend.  Und der Arzt muss den Versicherungen des Hersteller glauben, dass das Produkt ordnungsgemäß getestet und in Verkehr gebracht wurde. Nachprüfen kann er es in der Regel jedoch nicht.

Hohe Hürden für Patienten

Voraussetzung für eine Klage vor dem Landgericht  ist die Beauftragung eines Anwaltes, der je kompetenter ums so mehr kostet. Ein große Anwaltskanzlei mit über 2.500 Anwälten, Rechercheuren. Praktikanten, Sekretariaten usw. wie Zimmer Biomet kann sich ein Patient nicht leisten und bekommt er auch nicht von seiner Rechtschutzversicherung bezahlt, so er denn eine hat. Also bleiben Kanzleien mit einem oder wenigen Anwälten, die unterschiedliche Rechtsgebiete abdecken. Im günstigsten Fall ist einer davon Fachanwalt für Medizinrecht. Doch die komplexen Fragestellungen und wissenschaftlichen Hintergründe, die bei fehlerhaften Medizinprodukten eine Rolle spielen, sind von einem einzelnen Anwalt nicht zu erfassen. So kämpft David gegen Goliath, hat aber nicht einmal eine Steinschleuder. Im Gegenteil, der Patienten hat die Beweislast, er muss dem Hersteller nachweisen, dass sein Produkt fehlerhaft ist, ohne Zugriff und Kenntnis der Konstruktionsunterlagen, Untersuchungsunterlagen, Testergebnisse oder des Konformitätsverfahrens zu erhalten.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert