Schlagwortarchiv für: Durom Gerichtsverfahren

OLG verhandelt Durom-Prothese

Am  13.1.2020 fand die erste Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, zur Fehlerhaftigkeit der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet statt. In erster Instanz hatte das Landgericht Freiburg die Fehlerhaftigkeit der Hüftprothese festgestellt und ausgeführt, dass der Hersteller zwingend notwendige Tests vor Markteinführung unterlassen hat, von der Gefahr des Metallabrieb für die Patienten gewusst hat oder hätte wissen müssen und die Prothese nicht hätte auf den Markt bringen dürfen. Das Gericht verurteilte Zimmer Biomet zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in fünfstelliger Höhe. Dagegen hatten die Anwälte des Herstellers Widerspruch beim Oberlandesgericht eingelegt.

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Ausgeschlossene Öffentlichkeit

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Doch wenn Mikrofone ausgeschaltet bleiben, können Anwesende nichts hören. So wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Harte Fronten im Durom-Skandal

Großer Andrang herrschte vor Verhand-lungsbeginn gegen Zimmer Biomet vor dem Gerichtsssaal.

SWR aktuell berichtete am 15.01.2020 über den Verhandlungstag gegen Zimmer Biomet vor dem OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg.

Großer Andrang herrschte am 13.1.2020 vor Saal 4 des OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, als die Verhandlung gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen in die zweite Runde ging. Vom Landgericht Freiburg war der Hersteller zu Zahlung von 25.000.- Euro Schmerzensgeld verurteilt worden, weil er nach Auffassung des LG im Jahr 2003 ein SProthesenmodell auf den Markt gebracht hatte, welches sich nach Implantation in Patienten als fehlerhaft herausstellte. Das Durom-Modell verursachte erhöhten Metallabrieb, welcher zu Metallosen, einer Art Knochenkrebs, und zum Absterben von Gewebe führte. 30% der Betroffenen vom Loretto Krankenhaus mussten innerhalb weniger Jahre re-operiert werden. Bei allen fanden die Operateure eine braun-schwarze Flüssigkeit im Körper, ähnlich wie beim Ölwechsel beim Auto, sowie häufig zerfressenes Knochenmaterial.

In mehreren Urteilen war das Landgericht Freiburg bereits 2017 und 2018 zum Ergebnis gekommen, dass die von Zimmer-Biomet vertriebene Hüftprothese des Modells Durom-Metasul-LDH einen Produktfehler ausweist, für den die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, welche die Prothese in Europa vertrieben hat, verantwortlich sind. Das Gericht bemängelte, dass notwendige und mögliche Tests nicht durchgeführt worden waren, das Risiko dem Hersteller bekannt war oder hätte bekannt sein müssen und die Ärzte auf die Risiken nicht eindeutig hingewiesen worden waren. So gibt es verschiedene Einbauanleitungen des Herstellers für die Operateure, die jeweils wesentliche Unterschiede aufweisen. Erstmalig stellte das Gericht fest, dass das Durom-Prothesenmodell bereits deshalb fehlerhaft sei, weil es insgesamt ein zu hohes Versagensrisiko aufweist. Und somit ist nicht mehr erheblich, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden kann. Bekannt geworden ist zwischenzeitlich auch, dass unabhängig von der Menge des Metallabriebs der Abrieb der Durom-Hüftprothese offensichtlich bereits in geringen Mengen besonders aggressiv auf die Proteine einwirkt und somit, neben anderem, auch zu einer generellen Schwächung des Immunsystems des Patienten führt. Dies könnte die häufig berichteten grippalen Erkrankungen bei Betroffenen erklären.

In den Urteilsbegründungen geht das Gericht davon aus, dass auf Grund des Produktmangels erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstanden ist, der bei den Patienten zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hatte.

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Stand der Verfahren gegen Zimmer

Über den Stand der Verfahren gegen Zimmer ging es in der Patientenveranstaltung der Selbsthilfegruppe. Rechtsanwalt Dr. Dirk Liebold berichtete zum Thema:

„Klagen gegen Zimmer-Biomet: Was bisher erreicht wurde. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren“

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Im Rahmen der Patientenveranstaltung berichtet Dr. Liebold über das Ergebnis der Anhörungen am Landgericht Freiburg vom 17. und 18. Mai 2018.

  1. Einleitung 

Berichtet wurde von den Verhandlungen, die am 17.5. und 18.5. vor dem Landgericht Freiburg stattfanden. In einem Verfahren war Gutachter Dr. Kretzer, im anderen Dr. Mittelmeier und Dr. Klüß. Zu Beginn der Verhandlungen entschuldigte sich der Vorsitzende Richter Löscher für die lange Dauer der Verfahren. Grund seien die Zuständigkeiten unterschiedlicher Kammern, Wechsel in der Richterschaft und daraus folgende stets neue Einarbeitungszeiten in die komplexe Materie. Er sagte eine nunmehr zügige Urteilsfindung zu.

Kretzer war wegen seiner engen Beziehungen zur Firma Zimmer in anderen Verfahren abgelehnt worden. Das OLG Karlsruhe hatte entgegen der Auffassung des LG Freiburg die Auffassung der Betroffenen geteilt und Dr. Kretzer als befangen erklärt. Dr. Kretzer tritt dennoch in zwei Verfahren als Gutachter auf, da er in diesen nicht abgelehnt worden war. Im zweiten der nun verhandelten Verfahren traten Dr. Mittelmeier für die medizinischen und Dr. Klüß für die technischen Fragen als Gutachter auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet und befragte die Gutachter gezielt und systematisch. Die Parteien kamen überein, dass die aus den beiden Verhandlungstagen resultierenden Protokolle für die weiteren Verfahren benutzt werden können. Weiterlesen

Gericht: Durom-Prothese ist fehlerhaft

Zimmer Biomet wurde vom Landgericht Freiburg erneut verurteilt. Gegen den Hersteller der inzwischen als fehlerhaft festgestellten Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese klagen betroffene Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zimmer hatte das Prothesenmodell 2003 auf den Markt gebracht ohne die notwendigen Tests durchzuführen. Dadurch habe die Firma, so das Gericht, die Gesundheit der Patienten gefährdet. Die ersten Urteile gegen den Hersteller von Medizinprodukten ergingen 2017 und 2018 gegen Zimmer wegen der von der Firma 2003 auf den Markt gebrachten Hüftprothese.

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) halt engen Kontakt mit den Anwälten der über 150 Betroffenen, die gerichtlich gegen Zimmer Biomet vorgehen oder noch vorgehen werden. Klage eingereicht haben bisher zunächst jene Betroffene, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die Kosten des Verfahrens übernimmt. Die große Klagewelle wird kommen sobald die ersten Urteile gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese rechtskräftig wurden. Dem LG Freiburg droht somit eine Prozesslawine.

Bisherige Urteile:
Bisherige Verfahren

Die bisherigen Verfahren vor dem Landgericht Freiburg haben deutliche gemacht, dass nach anfänglichem Zögern die Richter wohl zu der Einschätzung gelangt sind, dass das von Zimmer Biomet im Jahre 2003 auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell fehlerhaft ist. Fehlerhaft sei das Prothesenmodell bereits deshalb, weil eine den Anforderungen entsprechende Einbauanleitung, welche die Operateure auf die besonderen Gefahren beim Einbau des Modells hingewiesen hätte, gefehlt habe. Dem Hersteller war oder hätte bekannt gewesen sein müssen, dass bereits in der Vergangenheit Metall-auf-Metall Hüftprothesen mit kleinem Kugelkopf Probleme wegen Metallabrieb verursacht hätten. Die Argumentation von Zimmer Biomet, es sei wissenschaftlich nicht geklärt, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden könne, sei unerheblich, weil die festgestellten gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen auf den Metallabrieb zurück zu führen sei, unabhängig wie hoch die Chrom- oder Kobaltwerte bei den einzelnen Patienten seien. Fehlerhaft sei das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell auch deshalb, weil die Versagensrate der Prothese weit über der mit Recht zu erwartenden Sicherheit von Hüftprothesen läge. Das Produkt hätte nach Auffassung der Richter gar nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, weil notwendige und mögliche Untersuchungen und Tests nicht durchgeführt worden seien.

Zimmer beharrt „Durom-Prothese nicht fehlerhaft“

Die Argumentation von Zimmer Biomet, dass das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell wegen fehlerhaften Einbaus der operierenden Ärzte versagt habe, wies das Gericht zurück. Erstens habe keine gültige Einbauanleitung vorgelegen und zweitens wäre bei der Konstruktion der Prothese ein funktionierender Einbau nur dann mit einer akzeptablen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten gewesen, wenn die Verbindung zwischen Schaftkonus, Adapterkonus und Großkugelkopf mit erheblicher Kraft intraoperativ hergestellt worden wäre. Diese aufzuwenden sei aber wegen der Gefahr einer Femurfissur (Bruch des Oberschenkenhalsknochens) in der Praxis nicht möglich gewesen

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Geringes Schmerzensgeld fördert fehlerhafte Medizinprodukte

Das in Deutschland von Gerichten Betroffenen zugesprochene Schmerzensgeld ist zu gering. Die geringen Summern veranlassen Hersteller nicht, vor Markteinführung eines Produkts mehr in die Patientensicherheit zu investieren. Die geringen Summen erhöhen somit letztendlich die Gefahr fehlerhafter Medizinprodukte.

Seit Jahren weist die Selbsthilfegruppe darauf hin, dass die Höhe der von den Gerichten in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder zu gering ist. Die Beträge, die Medizinproduktehersteller Patienten mit einem fehlerhaften Produkt bei einer Verurteilung bezahlen müssen, stellen keinen Anreiz dar,  eventuell erforderliche Tests vor Markteinführung durchzuführen. Vor allem klinische Tests sind teuer und zeitaufwändig. Die Verlockung ist deshalb groß, klinische Tests zusammen mit den operierenden Ärzten nach der Markteinführung an Patienten ohne deren Wissen durchzuführen.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin hat bereits im Jahr 2016 gefordert, das Schmerzensgeld den tatsächlich erlittenen Schmerzen entsprechend festzusetzen. Es muss sich für die Hersteller „lohnen“, notwendige Tests durchzuführen bevor das Produkt in Patienten implantiert wird.

Vortrag Prof. Dr. Schwintowski

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Anhörungen in Verfahren gegen Zimmer

Patientenveranstaltung der SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.: Klage gegen Zimmer. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren.

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Der Vorsitzende der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke begrüßt die Anwesenden und stellt den Referenten des Abends, RA Dr. Liebold, vor. Nach einer kurzen Einführung in das Thema berichtet Dr. Liebold  von den Anhörungen vor dem Landgericht Freiburg am 17. und 18. Mai 2018.

Powerpoint-Präsentation zum aktuellen Stand (Juni 2018) der Gerichtsverfahren.

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Zimmer Duromprothese im SWR Fernsehen

Der SWR brachte in seiner Sendung „Landesschau“ am 27.3.2012 um 18:00 Uhr einen Beitrag zum Freiburger Prothesenskandal. Es wird von einem neuen Gutachten berichtet, das einen Materialfehler bei der Durom Hüftprothese der Firma Zimmer nachweisen soll. Laut SWR besteht nun neue Hoffnung für betroffene Patienten, mit Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer Erfolg zu haben.

Klagerwiderung von Zimmer

Nachdem inzwischen mehrere Patienten Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer wegen fehlerhafter Hüftprothesen eingereicht haben, liegen nun die ersten Klageerwiderungen der Zimmer-Anwälte vor. Wort- und papierreich wird behauptet, dass die Durom-Prothese nicht fehlerhaft sei und kein erhöhter Metallabrieb entstünde.  Es wird betont, dass Abrieb bei jeder Prothese entsteht. So sei auch der Abrieb bei der Durom-Prothese normal und nicht zu vermeiden und dem Patienten im Vorfeld bekannt gewesen. Doch sollte erhöhter Metallabrieb entstanden sein, könne dieser nicht ursächlich für die gesundheitlichen Folgen bei den Patienten sein. Nicht geklärt sei darüber hinaus, ab wann von erhöhtem Abrieb gesprochen werden könne, da es keine Grenzwerte für Abrieb gebe.  Und sollte das Durom-Prothesenmodell nicht die Sicherheitserwartungen erfüllen, dann habe der Operateur die Prothese falsch eingebaut. Weiterlesen