Urteil gegen Zimmer wegen Duromprothese

Zum zweiten Mal erging am 30.07.2018 im Namen des Volkes ein Urteil gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Der Medizinproduktehersteller Zimmer  muss EUR 30.000.- Schmerzensgeld an die Patientin zahlen, für alle künftigen Schäden aufkommen und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Argumentation der Beklagten wollte das Landgericht Freiburg unter Vorsitz von Dr. Klein, Richter am Landgericht, nicht folgen. Folgendes stellte das Gericht fest:

  1. Ein Arztfehler liegt nicht vor. Ob der Arzt eine ausreichende Fügung der Steckkonusverbindung herbeigeführt hat oder nicht ist ohne Bedeutung. Denn hat er eine ausreichende Festigkeit der Steckkonusverbindung herbeigeführt, scheidet dies als Grund für das Versagen der Prothese aus. Hat er diese nicht herbeigeführt, so konnte dies von ihm nicht erwartet werden, da die Einbauanleitung des Herstellers nicht nur zu ungenau und oberflächlich war,  ausschließlich in englischer Sprache vorlag sondern bis 2009 auch vom Hersteller drei mal in wesentlichen Teilen verändert wurde.
  2. Das von der Beklagten in Verkehr gebrachte Hüftprothesenmodell Durom-Metasul-LDH ist bereits deshalb fehlerhaft i.S.v. § 3 ProdHaftG, weil offensichtlich Instruktionsfehler vorliegen.
  3. Die berechtigten Sicherheitserwartungen an das Produkt wurden verletzt.
  4. Die von der Patientin beschriebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nach Auffassung des Gerichts auf den durch die fehlerhafte Prothese verursachten Metallabrieb zurück zu führen.
  5. Zimmer Biomet argumentierte, dass eine Haftung nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG  ausgeschlossen sei, da nach dem Stand der Wissenschaft und Technik Probleme bei Markteinführung des Produkts nicht hätten erkannt werden können. Das Gericht ist der Auffassung, dass Zimmer Biomet zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Prothesenmodells wusste oder hätte wissen können, dass es bei Metall-Metall-Gleitpaarungen zu Abrieb kommen kann. Auch die weiteren Ursachen, die zum Abrieb an der Steckkonusverbindung geführt haben, waren bekannt. Auf die Gefahr der Gesundheitsgefährdung durch Abriebpartikel hatten nicht  nur eine Vielzahl von Publikationen seit 1998  hingewiesen, sondern auch Dr. Windeler, der in der Zeit bei Zimmer als „Director Materials Research“ angestellt war und der in seiner Promotionsarbeit auf die Gefahr des Metallabriebs bei MoM Prothesen hingewiesen hatte. Das Gericht betont, dass die ab 2005 durchgeführten Untersuchungen zu den Ursachen des Versagens der Prothese bereits vor Markteinführung des Produkt vom Hersteller hätten durchgeführt werden können. Es bemängelt, dass dies unterblieben ist. Die völlige Neukonstruktion der Prothese hätte es nach Auffassung des Gerichts dringend erforderlich gemacht, das Produkt unter strengen Bedingungen zu testen. Auch dies sei unterlassen worden.
  6. Das Gericht stellt klar, dass die CE-Kennzeichnung, anders als von Zimmer Biomet behauptet, nicht die Sicherheit des Produkts bestätigt. Die Sicherheit der Prothese zu gewährleisten ist Aufgabe des Herstellers.

Wie in dem Urteil vom 24.03.2017 wird die Firma Zimmer auch hier wohl wieder Rechtsmittel einlegen und Anträge auf Befangenheit gegen die Gutachter stellen. Alles um eine Verurteilung zu verzögern. Das Urteil vom 24.03.2017 liegt nun seit über 18 Monaten beim OLG, ohne dass sich eine Kammer des Falles angenommen hätte. Dies spielt der Strategie des Herstellers in die Karten, die Verfahren so lange wie möglich und mit allen Mitteln zu verzögern, in der Hoffnung, dass Patienten abspringen oder sterben und die Erben kein Interesse an einer Fortführung des Prozesses haben.

2 Kommentare
  1. Gode Mxxx
    Gode Mxxx sagte:

    Ich brauche Hilfe hinsichtlich der:
    Nervenschädigung (Polyneuropathie) schleichend aber stetig
    fortschreitend.
    Ich habe diese Schmerzen nach über einem Jahr nach der Hüft-OP entwickelt. Kann zeitweise nur ein paar Schritte gehen. Es wurden Gefäßverschlüsse festgestellt. 2 x Angio hat nichts gebracht. Ich muss mich dringend mit sog. „Leidensgenossen“ austauschen.
    Vielen Dank schon mal für eine E-Mail.

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  2. Wolf
    Wolf sagte:

    seit 2002 Prothesenträger (McMinn Hüfte),danach folgende schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen,die zunächst nicht als Folgeerscheinungen gedeutet wurden, da Kobalt & Chrom Abriebe als deutlich unter täglich erlaubter Dosis zugesichert waren:
    – Schilddrüsenkarzinom im Folgejahr
    – Nervenschädigung (Polyneuropathie) schleichend aber stetig
    fortschreitend.
    Werde daher jetzt meine Kobaltwerte untersuchen lassen

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