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Wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeld richtet sich nach den erlittenen Schmerzen. Hierzu zählen neben den körperlichen Schmerzen auch psychische wie Angstzustände vor der OP, Angst vor Vergiftung durch Metallabrieb, Schlafstörungen, … Dazu kommen Schadensersatzzahlungen, welche den entstandenen Schaden ausgleichen sollen. Zum Beispiel durch Verdienstausfall, verringerte Rentenzahlungen, entgangene Aufträge bei Selbstständigen, …

Die Schmerzensgeldzahlungen, die in Deutschland Betroffenen von den Gerichten zugesprochen werden, richten sich in Deutschland nach offiziellen Schmerzensgeldtabellen wie die Haks-Liste oder die ADAC-Liste. Diese sammeln seit Jahrzehnten die Summen, welche Gerichte in Deutschland Menschen, die einen körperlichen Schaden erlitten haben, zusprechen. Grundlage sind Unfälle, die zum Verlust eine Körperteils oder zu körperlichen Schäden geführt haben. Sie werden auch auf Verfahren gegen Hersteller von fehlerhaften Medizinprodukten angewandt, obwohl diese keine Unfälle sind. Sie werden nach einem vorgeschriebenen Zulassungsverfahren auf den europäischen Markt gebracht. Und zwar nicht zufällig, sondern bewusst, teilweise auch vorsätzlich. Er müsste bei einem Fehler deshalb auch die Verantwortung für seinen Fehler übernehmen. Dennoch profitiert er von den seit Jahren in der Höhe nahezu unveränderten Schmerzensgeldtabellen auf der Basis von Unfällen.

Die Schmerzensgeldtabelle wiederum richtet sich nach den von den Gerichten zugesprochenen Summen und nimmt diese als Richtschnur. Auf diese Weise blieben die Summen in der Vergangenheit konstant niedrig. Es ist deshalb wichtig, dass vor Gericht auf diese „selbstreferenzielle“ Problematik hingewiesen wird und höhere als die in der Tabelle angegebenen Summen gefordert werden. Sonst ändert sich hier nie etwas. Im Vergleich zu den USA sind die den Geschädigten zugesprochenen Summen in Deutschland unglaublich gering. Viele halten dies für einen Skandal. Denn so bleibt das Risiko für die Hersteller gering und es lohnt sich für diese nicht, großen Aufwand zu betreiben, um möglichst fehlerfreie Produkte auf den Markt zu bringen. Denn wenn ein Produkt sich nachträglich als fehlerhaft herausstellen sollte, sind die zu befürchtenden Zahlungen wesentlich geringer als die Kosten für sorgfältige Untersuchungen vor Einführung des Medizinproduktes. Der Patient wird hier zum kostenlosen Versuchskanninchen degradiert. Und im Schadensfalle bleibt er im Regen stehen.

Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen um fehlerhafte Hüftprothesen der Firmen Zimmer und DePuy werden im Schnitt € 40.000.- gefordert. Einige Anwälte lassen sich von den Herstellerfirmen einschüchtern und verlangen weniger. Nach Einschätzung erfahrener Anwälte lassen sich diese „von den Herstellern über den Tisch ziehen.“ Denn offensichtlich wurden einige DePuy Patienten bereits außergerichtlich mit über € 40.000.- abgefunden.

Kassen einigen sich mit DePuy

Erstmals haben alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gemeinsam mit dem Hersteller von Hüftendoprothesensystemen DePuy eine Vereinbarung geschlossen, durch die die Kostenerstattung für die Kassen in Folge eines Produktrückrufes vereinfacht wird. Der Produktrückruf war nötig geworden, nachdem festgestellt worden war, dass das ASR-Hüftgelenksysteme von DePuy gehäuft zu Wechseloperationen geführt hat. DePuy nahm seine ASR-Hüftgelenke daraufhin vom Markt (Quelle)

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TK Hotline für DePuy Patienten

Die Techniker Krankenkasse hat für alle Patienten, die von der Rückruf Aktion der Hüftprothesenimplantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuybetroffen sind, eine Hotline ( 040 – 69 09-24 85) eingerichtet.

Kontakt:
TK-Pressestelle
Telefon 040 – 69 09-17 83
Fax 040 – 69 09-13 53
E-Mail pressestelle@tk.de

Weitere Informationen

Der neue Trend – immer mehr Prothesen!

Der Trend geht eindeutig zu mehr Hüft- und Knie-Operationen. Die Barmer GEK hat festgestellt, dass immer mehr künstliche Hüft- und Knieprothesen implantiert werden. Es wird befürchtet, dass die seit 2003 festzustellende Zunahme der Hüftprothesenimplantate um 9% und der Knieprothesen um 42 % eher eine Modeerscheinung als medizinische Notwendigkeit ist. Die Frage muss gestellt werden, wann ist eine neue Prothese medizinisch indiziert und notwendig und wann dient sie überwiegend dem wirtschaftlichen Wohlergehen von Hersteller, Arzt und Klinik.

Der Erkenntnis steigender Prothesen-Operationen ist der Vorsitzende der Jungen Union Phillip Mißfelder 2003 entgegen getreten. Er meinte, dass er nichts davon halte, wenn

„85-jährige noch eine künstliche Hüfte auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen. Früher sind die Leute auch mit Krücken gelaufen.”

Diese Aussage ist dumm und arrogant und hat mit dem eigentlichen Problem kontinuierlich steigender Hüft-TEP Operationen nichts zu tun. Niemand, auch Mißfelder nicht, sollte sich in seiner Arroganz so weit von Menschlichkeit und demokratischen Werten entfernen, dass er glaubt entscheiden zu können, wer von seinen Schmerzen erlöst werden darf, weil sich bei ihm eine Prothese „noch rechnet“, und wer nicht.

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Firma Zimmer: 71,9 Mio $ für Produkthaftung

Der Geschäftsbericht der Firma Zimmer (Stand: 31.12.2009) bietet vor allem auf S. 62 unter Punkt 17 für Patientinnen und Patienten mit einer fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese interessante Informationen. Demnach scheinen die Verantwortlichen davon auszugehen, dass es im Laufe der Jahre zu erheblichen Kosten durch Verurteilungen im Zusammenhang mit der Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte kommen wird. Sie haben deshalb Rückstellungen in Höhe von 71,9 Millionen US Dollar für Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen gebildet. Dies ist einerseits ein beruhigendes Zeichen, da es die Hoffnung nährt, dass klagende Patienten im Falle eines Obsiegens vor Gericht auch tatsächlich finanziell entschädigt werden können, auf der anderen Seite ist unklar, ob dieser Betrag nicht hauptsächlich für Anwaltskosten eingestellt wurde, um alle Ansprüche von Betroffenen abzuwehren.

Im Juli 2008 nahm Zimmer in Amerika zeitweise die Durom Acetabular Hüftprothese (Durom Cup) aus dem Vertrieb. Diese sind wohl bis auf eine glatte Pfannenaußenseite in den USA gegenüber einer rauhen in Deutschland identisch mit dem im Loretto Krankenhaus verwendeten Modell. In Amerika hatten sich die Pfannen gelockert. In Deutschland führt stark erhöhter Abrieb am Kopfadapter des Schaftkonus zu Metallose und nekrotischem Gewebe. Der zerfressene Knochen und das abgestorbene Gewebe machten in vielen Fällen eine rasche Re-Operation erforderlich. BEsonders hart traf es Betroffene, die beidseitig eine dieser fehlerhaften Prothesenmodelle implantiert bekommen hatten.

Einige Verfahren im Rahmen der Produkthaftung wurden von der Firma Zimmer in den USA bereits befriedigt. Zimmer rechnet jedoch laut Geschäftsbericht mit weiteren Verfahren, für welche Rückstellungen bilanziert werden. Zimmer geht davon aus, die meisten der Forderungen in den USA im Laufe der nächsten drei Jahre finanziell abgegolten zu haben.

Geschäftsbericht (Stand 31.12.2009), vor allem Punkt „17. COMMITMENTS AND CONTINGENCIES“ auf  S. 62ff im Geschäftsbericht und S. 90 im online Dokument.