Urteil vom 24.02.17 verurteilt Zimmer
In seinem Urteil vom 24.02.2017, Aktenzeichen: 6 O 359/10, gab das Landgericht Freiburg der Klage einer geschädigten Patientin Recht. Die Klägerin hatte gegen den Medizinproduktehersteller Zimmer wegen ihrer fehlerhaften Durom-Prothese geklagt. Nach ausführlicher Prüfung des Sachverhalts kam das LG zu der Einschätzung, dass die 2003 von Zimmer auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese fehlerhaft ist und nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen. In seinem Urteil stellt das Landgericht Freiburg fest, dass
- die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese einen Konstruktionsfehler aufweist
- ein Informationsfehler vorliegt
- Arztverschulden nicht vorliegt
- Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen ist.