Stand der Durom-Gerichtsverfahren

„Biologische Lösung“ statt Gerechtigkeit

Stand 2021 sind alle bisherigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Freiburg und dem Oberlandesgericht Karlsruhe zu Gunsten der klagenden Patienten entschieden worden. Die Anwälte der Firma Zimmer greifen zu allen juristischen Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen und rechtskräftige Urteile zu verhindern.

Beschwerde beim BGH

Da ist es nicht verwunderlich, dass die Entscheidung des OLG nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet ist. Das OLG hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, Dagegen hatten die Zimmer-Anwälte Beschwerde beim BGH) eingelegt. Das dürfte das Verfahren um weitere Jahre hinauszögern. Seriöse Anwälte geben der Beschwerde von Zimmer Biomet keine Chance. Offensichtlich verfolgt der Hersteller der fehlerhaften Duromprothese mit seiner Verzögerungstaktik andere Ziele: Zimmer Biomet setzt auf die „biologische Lösung“ und hofft, dass Patienten vor Ende ihres Verfahren versterben oder entkräftet aufgeben.

In einer Videokonferenz informierten Hanspeter Hauke und Manfred Mamber von der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) über den aktuellen Stand der gerichtlichen Verfahren gegen Zimmer Biomet.

Zur Powerpoint Präsentation

Weiterlesen

Lackschaden gegen Gesundheitsschaden

Ein Lackschaden am Auto ist deutschen Gerichten offensichtlich wichtiger als ein Gesundheitsschaden an Menschen . Das OLG Stuttgart hat nach einem Bericht der Badischen Zeitung vom 24.06.2020 einer Frau Schadensersatz in Höhe von EUR 2.400.- zugesprochen, weil Kinder des nahen Kindergartens Sand auf ihr geparktes Auto geschippt hatten. Man kann sich durchaus vorstellen, dass dadurch Kratzer am Lack entstanden sind. Das ist in der Tat ein Schaden, der durch die Kinder verursacht wurde und der für den zugesprochenen Betrag beseitigt werden kann. Soweit so gut.

Die Firma Zimmer Biomet bringt eine fehlerhafte Hüftprothese auf den Markt, die allein im Freiburger Raum über 1.000 Patienten implantiert wird. Die Prothese funktioniert nicht und verursacht lebenslanges Leiden und Gesundheitsschäden. Wie die Autofahrerin klagen die betroffenen Patienten vor Gericht gegen den Verursacher. Nach über zehnjähriger Verfahrensdauer stellt das Landgericht Freiburg fest, dass die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Medizinproduktherstellers Zimmer fehlerhaft ist, nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dass die Firma notwendige und mögliche Test vor Markteinführung nicht durchgeführt hat und dass dem Hersteller die Gefährlichkeit der Prothese bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Weiterlesen

OLG Urteil gegen Zimmer Biomet

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung hat das SWR Fernsehen in seinen aktuellen Sendungen am Montag, 08.06.2020 um 18:00 Uhr und um 19:30 Uhr ausführlich über das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, berichtet.

Auf großes Interesse der Medien stieß die Verkündung der Entscheidung des OLG Karlsruhe in Freiburg in Sachen Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Herstellers Zimmer Biomet, früher Zimmer. Das richtungsweisende Urteil gabe dem klagenden Patienten in allen Punkten Recht und bestätigte voll umfänglich das Urteil des Landgericht Freiburg (Aktenzeichen 1 O 240/10) vom 15.10.2018.

In zweiter Instanz wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese dazu verurteilt,

  • ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000,- plus 5% Zinsen ab dem 6.8.2020 zu zahlen
  • die Anwaltskosten plus 5% ab dem 6.8.2020 zu übernehmen
  • dem Kläger sämtliche weiteren materiellen und zukünftigen, noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der Implantierung der Durom-Hüftprothese resultieren.

Nach Auffassung der Gerichte hat Zimmer 2003 mit dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell ein fehlerhaftes Prothesenmodell in Verkehr gebracht, obwohl

  • die Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Markteinführung erkennbar war oder hätte erkannt werden müssen,
  • die Durom-Prothese ursächlich zu dem Gesundheitsschaden des Patienten geführt hat.

Das LG führt aus, dass ein Medizinprodukt nach § 3 Abs. 1 ProdHG dann einen Fehler aufweist, „wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände … berechtigterweise erwartet werden kann“.  Dies sei hie der Fall. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Markteinführung keine gültige Operationsanleitng vorgelegen, die auf die Probleme der Fügekraft des Konus hingewiesen hätte. Nach den nunmehr durchgeführten Tests und den vorliegenden Gutachten hätte hierzu eine Kraft aufgewendet werden müssen, die intraoperativ nicht erreichbar war. Der Operateur habe somit keine Chance gehabt, das Prothesenmodell so einzubauen, dass kein erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstehen kann.

Das Gericht stellt fest, dass der entstandene Metallabrieb erhöht und gesundheitlich bedenklich ist. Das Gericht führt aus, dass vieles darauf hindeute, dass Großkopfprothesen zu höheren Reibmomenten, Mikrobewegungen und damit einer höheren Belastung der Steckverbindung führen. Dies wusste der Hersteller bei Inverkehrbringung der Durom-Hüfte, unterließ notwendige und mögliche Tests jedoch.

Zur Sendung

Erneutes Urteil des LG Freiburg gegen Zimmer am 02.08.2019

Ein erneutes Urteil des LG Freiburg erging gegen Zimmer am 02.08.2019. Unter dem Aktenzeichen Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019 wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Im einzelnen stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest: Weiterlesen

Zimmer Biomet auch vom OLG Karlsruhe verurteilt

Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Aussenstelle Freiburg, hat das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 15.10.2019 (1 O 240/10) voll umfänglich bestätigt und die Berufung von Zimmer Biomet zurückgewiesen. Revision vor dem BGH wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision können die Anwälte von Zimmer Biomet jedoch noch Beschwerde beim Bundegerichtshof (BGH) einlegen. Nach den bisherigen Erfahrungen werden sie das auch tun, um den Prozess weiter in die Länge zu ziehen und den Kläger zu zermürben. Vielleicht wird auch das Ziel damit verfolgt, eine „biologische Lösung“ herbeizuführen und darauf zu hoffen, dass der Patient vor einem rechtskräftigen Urteil verstirbt.

Weiterlesen

02.08.2019 – Zimmer erneut verurteilt

Erneut hat das Landgericht Freiburg (LG Freiburg, Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019) den Hersteller der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe eines fünfstelligen EURO-Betrages verurteilt. Außerdem muss Zimmer Biomet der klagenden Patientin sämtliche weiteren materiellen Schäden und zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden ersetzen. Weiterlesen

Stand der Verfahren gegen Zimmer

Über den Stand der Verfahren gegen Zimmer ging es in der Patientenveranstaltung der Selbsthilfegruppe. Rechtsanwalt Dr. Dirk Liebold berichtete zum Thema:

„Klagen gegen Zimmer-Biomet: Was bisher erreicht wurde. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren“

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Im Rahmen der Patientenveranstaltung berichtet Dr. Liebold über das Ergebnis der Anhörungen am Landgericht Freiburg vom 17. und 18. Mai 2018.

  1. Einleitung 

Berichtet wurde von den Verhandlungen, die am 17.5. und 18.5. vor dem Landgericht Freiburg stattfanden. In einem Verfahren war Gutachter Dr. Kretzer, im anderen Dr. Mittelmeier und Dr. Klüß. Zu Beginn der Verhandlungen entschuldigte sich der Vorsitzende Richter Löscher für die lange Dauer der Verfahren. Grund seien die Zuständigkeiten unterschiedlicher Kammern, Wechsel in der Richterschaft und daraus folgende stets neue Einarbeitungszeiten in die komplexe Materie. Er sagte eine nunmehr zügige Urteilsfindung zu.

Kretzer war wegen seiner engen Beziehungen zur Firma Zimmer in anderen Verfahren abgelehnt worden. Das OLG Karlsruhe hatte entgegen der Auffassung des LG Freiburg die Auffassung der Betroffenen geteilt und Dr. Kretzer als befangen erklärt. Dr. Kretzer tritt dennoch in zwei Verfahren als Gutachter auf, da er in diesen nicht abgelehnt worden war. Im zweiten der nun verhandelten Verfahren traten Dr. Mittelmeier für die medizinischen und Dr. Klüß für die technischen Fragen als Gutachter auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet und befragte die Gutachter gezielt und systematisch. Die Parteien kamen überein, dass die aus den beiden Verhandlungstagen resultierenden Protokolle für die weiteren Verfahren benutzt werden können. Weiterlesen

Gericht: Durom-Prothese ist fehlerhaft

Zimmer Biomet wurde vom Landgericht Freiburg erneut verurteilt. Gegen den Hersteller der inzwischen als fehlerhaft festgestellten Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese klagen betroffene Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zimmer hatte das Prothesenmodell 2003 auf den Markt gebracht ohne die notwendigen Tests durchzuführen. Dadurch habe die Firma, so das Gericht, die Gesundheit der Patienten gefährdet. Die ersten Urteile gegen den Hersteller von Medizinprodukten ergingen 2017 und 2018 gegen Zimmer wegen der von der Firma 2003 auf den Markt gebrachten Hüftprothese.

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) halt engen Kontakt mit den Anwälten der über 150 Betroffenen, die gerichtlich gegen Zimmer Biomet vorgehen oder noch vorgehen werden. Klage eingereicht haben bisher zunächst jene Betroffene, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die Kosten des Verfahrens übernimmt. Die große Klagewelle wird kommen sobald die ersten Urteile gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese rechtskräftig wurden. Dem LG Freiburg droht somit eine Prozesslawine.

Bisherige Urteile:
Bisherige Verfahren

Die bisherigen Verfahren vor dem Landgericht Freiburg haben deutliche gemacht, dass nach anfänglichem Zögern die Richter wohl zu der Einschätzung gelangt sind, dass das von Zimmer Biomet im Jahre 2003 auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell fehlerhaft ist. Fehlerhaft sei das Prothesenmodell bereits deshalb, weil eine den Anforderungen entsprechende Einbauanleitung, welche die Operateure auf die besonderen Gefahren beim Einbau des Modells hingewiesen hätte, gefehlt habe. Dem Hersteller war oder hätte bekannt gewesen sein müssen, dass bereits in der Vergangenheit Metall-auf-Metall Hüftprothesen mit kleinem Kugelkopf Probleme wegen Metallabrieb verursacht hätten. Die Argumentation von Zimmer Biomet, es sei wissenschaftlich nicht geklärt, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden könne, sei unerheblich, weil die festgestellten gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen auf den Metallabrieb zurück zu führen sei, unabhängig wie hoch die Chrom- oder Kobaltwerte bei den einzelnen Patienten seien. Fehlerhaft sei das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell auch deshalb, weil die Versagensrate der Prothese weit über der mit Recht zu erwartenden Sicherheit von Hüftprothesen läge. Das Produkt hätte nach Auffassung der Richter gar nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, weil notwendige und mögliche Untersuchungen und Tests nicht durchgeführt worden seien.

Zimmer beharrt „Durom-Prothese nicht fehlerhaft“

Die Argumentation von Zimmer Biomet, dass das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell wegen fehlerhaften Einbaus der operierenden Ärzte versagt habe, wies das Gericht zurück. Erstens habe keine gültige Einbauanleitung vorgelegen und zweitens wäre bei der Konstruktion der Prothese ein funktionierender Einbau nur dann mit einer akzeptablen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten gewesen, wenn die Verbindung zwischen Schaftkonus, Adapterkonus und Großkugelkopf mit erheblicher Kraft intraoperativ hergestellt worden wäre. Diese aufzuwenden sei aber wegen der Gefahr einer Femurfissur (Bruch des Oberschenkenhalsknochens) in der Praxis nicht möglich gewesen

Weitere Infos

Zimmer wegen Durom-Prothesen verurteilt

Am Montag, dem 15.10.2018 wurde die Firma Zimmer vom Landgericht Freiburg unter Vorsitz von Richter Löscher erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld in 5-stelliger Höhe wegen der von ihr in Verkehr gebrachten Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde die Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells eindeutig fest gestellt und ausführlich begründet.

Bei der Feststellung der Fehlerhaftigkeit habe das Gericht folgende Fragen geprüft:

  • Was war die Ursache für die Vielzahl an Revisions-Operationen?
  • Was war ursächlich für bekannt gewordenen gesundheitlichen Probleme der Betroffenen?
  • Waren die Probleme zum Zeitpunkt der Markteinführung bereits erkennbar?

Nach dem Medizinproduktehaftungsgesetz haftet ein Hersteller dann, wenn

  • während der Herstellung des Prothesenmodells Fehler aufgetreten sind (Fabrikationsfehler)
  • die Konstruktion des Prothesenmodells fehlerhaft ist (Konstruktionsfehler)
  • keine vollständigen und aussagekräftigen Hinweise zur Operationstechnik vorliegen (Instruktionsfehler);

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass erhöhter Metallabrieb vorliegt. Er sei durch einen Fehler in der Konussteckverbindung verursacht worden, da es nicht möglich gewesen sei, diese Verbindung bei der Operation so stabil zu gestalten, dass keine Mikrobewegungen entstehen können. Hätten Bewegungen innerhalb des Prothesensystem vermieden werden können, hätte es auch keinen erhöhten Abrieb gegeben. Dies sei jedoch nur durch ein Zusammenfügen der Prothesenteile während der Operation mit einer Kraft von 7 NP möglich gewesen.  Bei einem Schlag von 7 NP auf den Schaft, der nötig gewesen wäre, um Konus und Schaft stabil zu verbinden, wäre der Oberschenkenhalsknochen des Patienten gesprengt worden (Fissur des Femur).

Nach Auffassung des Gerichts war die OP Anleitung von 2004 fehlerhaft. So enthält sie keine Hinweise auf die Bedeutung der Fügekräfte und darauf, wie der Operateur damit umgehen soll. Ebenso wenig gibt es Hinweise auf die Bedeutung der Reinigung von Fett und Gewebe des Operationsbereiches. In der Einbauanleitung von Zimmer aus dem Jahr 2004 würde nur darauf hingewiesen, die Verbindungsstellen von Blut zu reinigen, nicht aber von Fett und Gewebe. Eine vollständige Reinigung sei aber unabdingbar für die Stabilität der Verbindung. Schon deshalb sei die Prothese fehlerhaft, da bei einer fortbestehenden Verunreinigung der Konussteckverbindung die erforderliche Fixierung der einzelnen Prothesenteile nicht möglich sei. Mikrobewegungen und damit erhöhter Abrieb seien unvermeidlich.

Das Gericht führt aus, dass bei der Beurteilung der Erkennbarkeit des Fehlers zum Zeitpunkt der Markteinführung des Prothesenmodells nicht erkennbar sein muss, welche konkreten Schäden entstehen könnten. Es reiche die potentielle Fehlerdisposition des Prothesenmodells aus. Diese sei auf Grund der Erfahrungen mit Metall auf Metall (MoM) Kleinkopfprothesen bereits gegeben gewesen und hätte berücksichtigt werden müssen.  Durch im Jahr 2010 durchgeführte Test mit MoM Großkopfprothesen sei erhöhter Metallabrieb nachgewiesen worden. Diese Tests hätten bereits vor Markteinführung durchgeführt werden können und müssen.

Das Gericht betont, dass bei der Risikoklasse von Medizinprodukten, unter welche Hüftprothesen fallen, klinische Tests vorgeschrieben sind. Die aus klinischen Test mit entsprechenden Kleinkopfprothesen gewonnenen Erkenntnisse hätten nicht einfach auf MoM Großkopfprothesen übertragen werden dürfen. Bei den grundsätzlichen Innovationen der Durom-Hüftprothese hätten umfangreiche Tests und Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

Der Gesundheitszustand der Patienten vor der Operation ist nach Auffassung des Gerichts unerheblich, da die vorliegenden gesundheitliche Einschränkungen nicht in Verbindung stehen mit der Erkrankung, die zur Hüft-TEP-Operation geführt haben. Die beschriebenen Krankheiten sind somit vom Abrieb induziert.

Urteil gegen Zimmer wegen Duromprothese

Zum zweiten Mal erging am 30.07.2018 im Namen des Volkes ein Urteil gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Der Medizinproduktehersteller Zimmer  muss EUR 30.000.- Schmerzensgeld an die Patientin zahlen, für alle künftigen Schäden aufkommen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Weiterlesen