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OLG Urteil gegen Zimmer Biomet

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung hat das SWR Fernsehen in seinen aktuellen Sendungen am Montag, 08.06.2020 um 18:00 Uhr und um 19:30 Uhr ausführlich über das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, berichtet.

Auf großes Interesse der Medien stieß die Verkündung der Entscheidung des OLG Karlsruhe in Freiburg in Sachen Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Herstellers Zimmer Biomet, früher Zimmer. Das richtungsweisende Urteil gabe dem klagenden Patienten in allen Punkten Recht und bestätigte voll umfänglich das Urteil des Landgericht Freiburg (Aktenzeichen 1 O 240/10) vom 15.10.2018.

In zweiter Instanz wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese dazu verurteilt,

  • ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000,- plus 5% Zinsen ab dem 6.8.2020 zu zahlen
  • die Anwaltskosten plus 5% ab dem 6.8.2020 zu übernehmen
  • dem Kläger sämtliche weiteren materiellen und zukünftigen, noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der Implantierung der Durom-Hüftprothese resultieren.

Nach Auffassung der Gerichte hat Zimmer 2003 mit dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell ein fehlerhaftes Prothesenmodell in Verkehr gebracht, obwohl

  • die Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Markteinführung erkennbar war oder hätte erkannt werden müssen,
  • die Durom-Prothese ursächlich zu dem Gesundheitsschaden des Patienten geführt hat.

Das LG führt aus, dass ein Medizinprodukt nach § 3 Abs. 1 ProdHG dann einen Fehler aufweist, „wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände … berechtigterweise erwartet werden kann“.  Dies sei hie der Fall. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Markteinführung keine gültige Operationsanleitng vorgelegen, die auf die Probleme der Fügekraft des Konus hingewiesen hätte. Nach den nunmehr durchgeführten Tests und den vorliegenden Gutachten hätte hierzu eine Kraft aufgewendet werden müssen, die intraoperativ nicht erreichbar war. Der Operateur habe somit keine Chance gehabt, das Prothesenmodell so einzubauen, dass kein erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstehen kann.

Das Gericht stellt fest, dass der entstandene Metallabrieb erhöht und gesundheitlich bedenklich ist. Das Gericht führt aus, dass vieles darauf hindeute, dass Großkopfprothesen zu höheren Reibmomenten, Mikrobewegungen und damit einer höheren Belastung der Steckverbindung führen. Dies wusste der Hersteller bei Inverkehrbringung der Durom-Hüfte, unterließ notwendige und mögliche Tests jedoch.

Zur Sendung

OLG Verhandlung (13.01.2020) im TV

Über die erste Verhandlung vor dem Oberlandesgericht gegen Zimmer am 13.01.2020 berichtete das Südwest Fernsehen. Doch die Prozesse ziehen sich in die Länge.

Harte Fronten im Durom-Skandal

Großer Andrang herrschte vor Verhand-lungsbeginn gegen Zimmer Biomet vor dem Gerichtsssaal.

SWR aktuell berichtete am 15.01.2020 über den Verhandlungstag gegen Zimmer Biomet vor dem OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg.

Großer Andrang herrschte am 13.1.2020 vor Saal 4 des OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, als die Verhandlung gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen in die zweite Runde ging. Vom Landgericht Freiburg war der Hersteller zu Zahlung von 25.000.- Euro Schmerzensgeld verurteilt worden, weil er nach Auffassung des LG im Jahr 2003 ein SProthesenmodell auf den Markt gebracht hatte, welches sich nach Implantation in Patienten als fehlerhaft herausstellte. Das Durom-Modell verursachte erhöhten Metallabrieb, welcher zu Metallosen, einer Art Knochenkrebs, und zum Absterben von Gewebe führte. 30% der Betroffenen vom Loretto Krankenhaus mussten innerhalb weniger Jahre re-operiert werden. Bei allen fanden die Operateure eine braun-schwarze Flüssigkeit im Körper, ähnlich wie beim Ölwechsel beim Auto, sowie häufig zerfressenes Knochenmaterial.

In mehreren Urteilen war das Landgericht Freiburg bereits 2017 und 2018 zum Ergebnis gekommen, dass die von Zimmer-Biomet vertriebene Hüftprothese des Modells Durom-Metasul-LDH einen Produktfehler ausweist, für den die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, welche die Prothese in Europa vertrieben hat, verantwortlich sind. Das Gericht bemängelte, dass notwendige und mögliche Tests nicht durchgeführt worden waren, das Risiko dem Hersteller bekannt war oder hätte bekannt sein müssen und die Ärzte auf die Risiken nicht eindeutig hingewiesen worden waren. So gibt es verschiedene Einbauanleitungen des Herstellers für die Operateure, die jeweils wesentliche Unterschiede aufweisen. Erstmalig stellte das Gericht fest, dass das Durom-Prothesenmodell bereits deshalb fehlerhaft sei, weil es insgesamt ein zu hohes Versagensrisiko aufweist. Und somit ist nicht mehr erheblich, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden kann. Bekannt geworden ist zwischenzeitlich auch, dass unabhängig von der Menge des Metallabriebs der Abrieb der Durom-Hüftprothese offensichtlich bereits in geringen Mengen besonders aggressiv auf die Proteine einwirkt und somit, neben anderem, auch zu einer generellen Schwächung des Immunsystems des Patienten führt. Dies könnte die häufig berichteten grippalen Erkrankungen bei Betroffenen erklären.

In den Urteilsbegründungen geht das Gericht davon aus, dass auf Grund des Produktmangels erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstanden ist, der bei den Patienten zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hatte.

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Unabhängige Patientenberatung gefordert

Die Hüft-Skandale haben die Menschen verunsichert. Sie kommen mit ihren Fragen zur Durom-SHG. Es gibt zu wenig Unabhängige Patienteninformation.