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Auszeichnung für ImplantFiles

Auszeichnung für die ImplantFiles. Die Journalisten der Implant Files wurden mit dem Award for Excellence in Health Care Journalism 2018 ausgezeichnet.

Ihre Rechercheergebnisse der ImplantFiles haben im Herbst 2018 die Verbraucher aufgeschreckt. Der internationale Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hatten erschreckende Beispiele von fehlerhaften Medizinprodukten, die in Patienten implantiert wurden, zusammen getragen. Als Hauptgrund für das  Versagen der Implantate nennen die Journalisten das Konformitätsverfahren der EU. Bei diesem beauftragen die Hersteller eine sogenannte Benannte Stelle mit der Prüfung der Unterlagen. Die Unterlagen stammen ausschließlich vom Hersteller. Geprüft wird nicht, ob das Produkt Patienten gefährlich werden könnte, sondern nur, ob bei der Herstellung des Medizinproduktes die Vorgaben und Richtlinien der EU eingehalten wurden. Am Ende steht das CE-Kennzeichen, welches alle Produkte eingeholt werden muss, die in Europa verkauft werden sollen. Das CE-Kennzeichen gilt für  Medizinprodukte genauso wie für Haushaltsgeräte, Spielwaren, etc.. 

Entscheidungsträger

Leider haben die Ergebnisse der ImplantFiles die verantwortlichen Entscheidungsträger nicht aufgeschreckt. Denn bis heute hat sich nicht viel bis gar nichts getan. Nichts-Tun hat Tradition: Schon vor zwölf Jahren sollten Operationen mit künstlichen Gelenken in einem bundesweiten Register erfasst werden. Doch bis heute gibt es außer der von den Herstellern als Prothesenregister verkauften Mogelpackung keine systematische und verpflichtende Erfassung der Implantate. Die Nichts-Tuer sitzen und saßen im Bundesgesundheitsministerium: vor 12 Jahren war Ulla Schmidt (SPD) Bundesgesundheitsministerin, dann kamen Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP) und Hermann Gröhe (CDU) und nun Jens Spahn. Alle waren offensichtlich nicht in der Lage, ein zentrales, unabhängiges und für mehr Patientensicherheit sorgendes Prothesenregister in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Lobbyismus zum Nachteil der Patienten

Über die Gründe für diese Verweigerungshaltung kann man nur spekulieren. Liegt es daran, dass Medizinproduktehersteller mit erheblichem finanziellen Aufwand Lobbyarbeit betreiben? Liegt es daran, dass es ein Interessengeflecht zwischen Gesundheitsministerium und Medizinprodukteherstellern gibt? Liegt es daran, dass Patienten weder über Lobbyisten noch millionenschweren Etats verfügen? Liegt es daran, dass sich Patientensicherheit für Entscheidungsträger nicht „lohnt“?

Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nun wieder einmal die Einrichtung eines zentralen, beim DimDi (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) angesiedelten unabhängigen Prothesenregisters angekündigt: Herr Spahn, die Betroffenen warten darauf, dass Sie Worten nun endlich Taten folgen lassen!

Lesetipps: 
  • Katrin Langhans u.a.: Gefahr im Körper. Das riskante Geschäft mit der Gesundheit. Implant Files. Süddeutsche Zeitung Verlag 2018; 22 €
  • Eckart Roloff, Karin Henke-Wendt: Geschädigt statt geheilt – Große deutsche Medizin- und Pharmaskandale. Hirzel 2018; 22 €

Kommt nun richtiges Prothesenregister?

Nun kommt es vielleicht doch – das verpflichtende und unabhängige Prothesenregister für Deutschland.

Wie Print- und Bildmedien berichten, sollen Implantate wie Hüftprothesen und Schrittmacher nun endlich auch in Deutschland zentral registriert werden. Ziel ist es, mehr Qualität und Sicherheit für Patienten zu erreichen.

Die Badische Zeitung schreibt am 04.04.2019: „Rufe nach schärferer Aufsicht waren etwa nach der 2009 in Freiburg publik gewordenen Einbauserie hunderter fehlerhafter Hüftprothesen … laut geworden“. Vertreter der Selbsthilfegruppe waren 2015 zu einem Gespräch mit dem damaligen Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin gereist, um ihre Forderungen zur Verbesserung der Patientensicherheit nach dem Freiburger Hüftprothesenskandal vorzubringen. Ihre Forderung nach einem unabhängigen staatlichen und zentralen Prothesenregister hat die SHG immer wieder sehr deutlich vorgebracht, auch auf der Homepage der Selbsthilfegruppe (zu den Artikeln hier klicken).

Am Mittwoch, 03. April 2019 beschloss das Bundeskabinett nun, eine verpflichtende staatliche Datenbank aufzubauen, in welche alle Implantate eingetragen werden müssen. Es soll das ERPD-Register, welches nach Auffassung der SHG als Mogelpackung von den Medizinproduktehersteller zur Beruhigung der Öffentlichkeit aus der Taufe gehoben wurde, ablösen.

„Dadurch wissen wir künftig, wer welches Implantat erhalten hat“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Durch die Datenbank muss jedoch auch erkennbar werden, welche Implantate welche Fehlerquote aufweisen. „Es muss erkennbar sein, wem, wann, wo, wieso und wie welcher Gelenkersatz eingebaut wurde“, so Hanspeter Hauke, Vorsitzender der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.. Und die Erkenntnisse dürfen nicht nur den Herstellern von Medizinprodukten zugänglich sein, sondern müssen öffentlich sein. Auch dies eine von der Selbsthilfegruppe seit langem vorgebrachte Forderung.

Angesiedelt werden soll das „Implantatregister Deutschland“ beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi), welches dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. Wichtig wäre nun in einem nächsten Schritt eine klare Vorgabe der Informationen, die gemeldet und im Implantatregister eingetragen werden müssen mit Sanktionen, wenn dies nicht geschieht. Dies wäre ein Schritt zu mehr Patientensicherheit.

SHG fordert mehr Patientenschutz

Johannes Fechner, MdB, Manfred Mamber, SHG, Hanspeter Hauke, SHG

Thema beim Gespräch der Vorsitzenden der Selbsthilfegruppe (SHG) Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.  Hanspeter Hauke und Manfred Mamber mit dem Bundestagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Johannes Fechner war neben Fragen des Patientenschutzes Informationen zur geplanten Musterfeststellungsklage. Die Vorsitzenden der SHG berichten, dass für viele Patienten das Risiko und die Kosten zu groß sind, gegen den Hersteller der fehlerhaften Hüftprothesen, die allein im Loretto-Krankenhaus über 1000 mal implantiert wurde, zu klagen. „Leider kommt die Musterfeststellungsklage für die Betroffenen in diesem Fall zu spät“, so Fechner. „Wir als SPD haben jedoch bereits vor Jahren versucht, die Musterfeststellungsklage im Bundestag einzubringen, wurden jedoch von der CDU und der Kanzlerin blockiert“, so Fechner weiter.

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DePuy-Firmenvertreter als Operateur?

Für das Ministerium für Justiz, Arbeit, Soziales und Gesundheit des Saarland scheint es normal zu sein, dass erste Operationen mit dem ASR-Prothesenmodell der Firma DePuy nicht gelingen und die Patienten danach lebenslang unter  gesundheitlichen Schäden durch die Prothese leiden müssen. Normal scheint für das Ministerium auch, dass bei den ersten Operationen mit dem ASR-Hüftprothesenmodell von DePuy ein Medizinprodukteberater der Firma im OP anwesend ist. Sind die DePuy-Firmenvertreter Operateure?

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Durom-SHG zu Gesprächen in Berlin

Am 04.11.2015 waren die Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) Hanspeter Hauke und Manfred Mamber zu Gesprächen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesverband der AOK sowie bei Fachanwälten für Medizinrecht in Berlin. Gesprächspartner waren der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Ulrich Kleber und Dr. Johannes Fechner, MdB und Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Beim Bundesverband der AOL trafen sich die Vertreter der Durom-SHG mit Dr. Jürgen Malzahn, seit 2007 Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation des AOK-Bundesverbandes in Berlin.

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Neue Prothesen schlechter als alte

Ein Forscherteam um Art Sedrakyan von der Weill Cornell Medical School in New York hat herausgefunden: neu entwickelte Hüft- und  Knieprothesen sind oft schlechter als die alt-bewährten. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse der Studie im British Medical Journal (BMJ), der international anerkannten Fachzeitschrift aus Großbritannien. Das Forscherteam hat festgestellt, dass die neuen Prothesenmodelle häufiger brechen und Revisionen öfter und nach kürzeren Zeitabständen erfolgen müssen.

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Unterstützung für betroffene Patienten

Dr. Jürgen Malzahn war auf Einladung der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) aus Berlin nach Freiburg gekommen. In seinem Vortrag am 5. November 2013 vor nahezu 100 betroffenen Patienten berichtete Malzahn, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen an Verbesserungen für Patienten arbeiten, die von einem fehlerhaften Medizinprodukt betroffen sind.

Dr. med. Jürgen Malzahn ist Abteilungsleiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation
Geschäftsführungseinheit Versorgung, beim AOK-Bundesverband in Berlin.

In seiner Begrüßung ging der Vorsitzende Hanspeter Hauke auf die geplanten Änderungen durch die neue EU-Richtlinie zur Zulassung von Medizinprodukten für den Patientenschutz ein. Scharf kritisierte er, dass nach wie vor keine Qualitätsprüfung der Produkte erfolge und weiterhin durch Benannte Stellen durchgeführt werde. Kontrollen über die medizinische Unbedenklichkeit und Ungefährlichkeit der Produkte erfolge nicht. „Das ist so als ob der TÜV bei meinem Auto prüft, ob ich bremsen im Auto habe, aber nicht, ob sie auch funktionieren“, so Hauke bei der Überleitung zur anschließenden Diskussion.

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MDR hält an Benannten Stellen fest

Die am 22. Oktober 2013 verkündete „Medical Device Regulation“ der Europäischen Kommission wird als Fortschritt für mehr Patientensicherheit angepriesen. Doch welche Fortschritte bringt sie tatsächlich für die Sicherheit von Medizinprodukten und den Schutz von Patienten vor fehlerhaften Prothesen, Herschrittmacher, u.v.m.?

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Versuchskaninchen Patienten

Immer wieder greifen Fernsehsendungen das Thema der inakzeptablen Praktiken bei der Zulassung von Medizinprodukten auf. Der Tenor ist einheitlich:
  • eine unabhängige Kontrolle der Medizinprodukte findet nicht statt,
  • das CE Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel
  • Das CE-Kennzeichen ist oft ein Gefälligkeitssiegel für den Hersteller
  • Die Fehlerwahrscheinlichkeit eines Produkts ist hoch
  • Patienten sind wegen mangelnder Überprüfung hohen Risiken ausgesetzt
Patienten werden als billige Versuchskaninchen bei Medizinprodukten missbraucht. Die Hersteller sparen erhebliche Kosten für eigentlich vorgeschriebene Klinische Tests. Sie nutzen das „Äquivalenz-Prinzip“ aus indem sie behaupten, das neue Produkt sei vergleichbar mit einem bereits auf dem Markt eingeführten. Ob das stimmt, wird nicht überprüft. Und auch Änderungen an eingeführten Produkten, die der Hersteller nach einiger Zeit nach Markteinführung vornimmt, werden nicht überprüft. Wenn sie einmal das CE-Kennzeichen erhalten haben, bleibt es dabei. Das lässt den Herstellern beliebig viel Spielraum, Produkte immer wieder an neue Erkenntnisse anzupassen.
Sendungen
CE-Kennzeichen kein Qualitätssiegel

Das Landgericht Stendal schreibt in seinem Urteil vom 13.11.2008 (Aktenzeichen: 31 O 50/08)

Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es signalisiert weder eine besondere Sicherheit noch eine Qualität des Produkts sondern stellt eine schlichte Behauptung des Herstellers dar.

Fälschlicherweise wird oft der Eindruck erweckt, dass mit der CE-Kennzeichnung die Qualität und Sicherheit des Produkts dokumentiert wird. Dies mag bei der CE-Kennzeichnung von Skatkarten noch angehen, wird jedoch unverantwortlich bei Hochrisiko Medizinprodukten.

Das CE-Kennzeichen als download
Ohne Probleme ist es möglich, das CE-Kennzeichen von der offiziellen EU-Seite herunterzuladen und am Medizinprodukt anzubringen. Dortz steht auch sehr exakt, wie das CE-Zeichen anzubringen ist. Offensichtlich ist wird vom Hersteller erwartet, dass er zuerst  eine Benannte Stelle beauftragt, das CE-Konformitätsverfahren durchzuführen, und dann das CE-Kennzeichen an seinem Produkt anbringt. Soviel Altruismus, so viel Vertrauen in das Gute der Firmen erstaunt.
Das Medizinproduktegesetz – theoretisch alles super!

Das Medizinproduktegesetz verfolgt das Ziel

den Verkehr mit Medizinprodukten zu regeln und dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen. (MPG § 1)

Vorkommnisse müssen gemeldet werden, werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) untersucht und führen zu einer Empfehlung, an welche sich die dann zuständigen Landesbehörden halten sollten. Es wurde ein 16-seitiger Sicherheitsplan erstellt, wie die Vorkommnisse zu melden sind und der öffentlich zugänglich ist. Die Liste der Verordnungen, Bestimmungen, Gesetz ließe sich fast beliebig erweitern. Und auf dem Papier ist alles in bester Ordnung. Liest man alle Regelungen zum Schutz der Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten, entsteht der Eindruck, dass alles menschenmögliche für den Patientenschutz getan wurde und wird.

Doch in der Praxis ist es für die Hersteller von Medizinprodukten leicht möglich, die Bestimmungen, Gesetze, Regelungen entweder zu ignorieren oder zu ihrem Gunsten zu verbiegen. Kontrollen finden nicht oder sehr unzureichend statt. Und Patienten stehen dann ganz am Ende der  Kette. Als schwächstes Glied leiden sie persönlich, wenn sie ein fehlerhaftes, weil unzureichend kontrolliertes Produkt implantiert bekommen haben. Und sie stehen vor der Herausforderungen, in ihrem gesundheitlich angeschlagenen Zustand den Kampf gegen den Giganten Medizinproduktehersteller vor Gericht ausfechten zu müssen. Im Vergleich zur Situation der Patienten vor Gericht war David gegen Goliath bis auf die Zähne bewaffnet.

RP Freiburg ignoriert Patientenschutz!

Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständig für die Patientensicherheit und den Patientenschutz in und um Freiburg i.Br.. Auf der Internetseite (2014) des RP Freiburg stand:

Wesentliche Aufgabe des Referats 25 ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung … durch Überwachung von Entwicklung, Produktion, Import, Vertrieb und Bewerbung von Arzneimitteln. Dasselbe gilt für Medizinprodukte, …

zitiert nach Schreiben der SHG vom 12.08.2012 an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Ursprüngliche Quelle: www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1029312/index.html

Und weiter stand bis 2014 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg

Bei Zwischenfällen, die zu Produktrückrufen oder Patientengefährdungen führen, finden Vor -Ort-Überprüfungen bei diesen Einrichtungen statt. Unabhängig davon erfolgt eine Regelüberwachung der Hersteller sowie eines erheblichen Teils der Betreiber von Medizinprodukten.

zitiert nach Schreiben der SHG vom 12.08.2012 an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Ursprüngliche Quelle: www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1154491/index.html

Heute steht auf der Homepage des RP Freiburg:

Ein wesentlicher Beitrag für die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger sind die Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten. Hersteller/Bevollmächtigte und Betreiber von Medizinprodukten oder In-vitro-Diagnostika (IVD) müssen die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie unterliegen daher der Überwachung der zuständigen Behörden. In Baden-Württemberg ist dies Aufgabe der Regierungspräsidien. (Quelle)

Die Überwachung der Medizinproduktehersteller sieht das RP demnach immer noch als seine Aufgabe. Warum es dieser Aufgabe im Fall Zimmer und Durom-Hüfte nicht nachkommt, bleibt ein Skandal.

RP Freiburg ignoriert die Empfehlung des BfArM

Das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hatte dem RP Freiburg empfohlen, die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese vom Markt zu nehmen. Das RP weigerte sich mit der Begründung, dass es dann rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Hersteller zu befürchten hätte und das BfArM nur eine „Empfehlung“, das Produkt vom Markt zu nehmen, ausgesprochen hätte. Selbst die mit dem fehlerhaften Durom-Prothesenmodell Kliniken in Baden-Württemberg zu informieren, unterließ das RP, weil „sich die Probleme inzwischen ja herumgesprochen hätten“, so Bärbel Schäfer im Gespräch mit der SHG 2012.

Damals war auf Grund der eindeutigen Aussagen des RP auf seiner Homepage klar, dass das RP Freiburg hätte handeln und die Patienten hätte schützen müssen. Heute verweist das RP auf seiner neu gestalteten Homepage auf das BfArM als zuständige Behörde und rechtfertigt damit nachträglich seine bis heute andauernde Passivität.

Die zuständige Bundesoberbehörde (in der Regel das BfArM, für einige IVD das Paul-Ehrlich-Institut) bewertet die Risiken und koordiniert die zu ergreifenden Maßnahmen. Ein Ergebnis der Bewertung könnte z. B. sein, dass ein Medizinprodukt vom Markt zurückgerufen wird. Aufgabe der Regierungspräsidien ist es, die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahme zu überwachen. (Quelle) 

Dem RP Freiburg sind die betroffenen Patienten „Scheissegal“

Noch immer ist also nicht sichergestellt, dass alle Patienten, die eine Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese erhalten haben und wegen der Folgen des erhöhten Metallabriebs Hilfe benötigen, diese auch erhalten. Patienten berichten heute noch (2020), dass Ärzte ihnen Behandlungen und Untersuchungen verweigern, weil sie über die Folgen des erhöhten Metallabriebs nicht informiert sind: Gelenkschmerzen, Osteolyse, Metallose, nekrotisches Gewebe, Entzündungen, Schwellungen, Kopfschmerzen und vieles mehr. Der Zusammenhang mit erhöhten Metallionenwerten im Blut wird nicht gesehen. Es genügt eben doch nicht davon auszugehen, dass sich das Problem inzwischen allgemein herumgesprochen habe, wie das RP Freiburg meint.

Forderungen der Durom-SHG

Die Selbsthilfegruppe hatte im Oktober 2012 Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und ihre „Medizin-Experten“ im Freiburger Regierungspräsidium in einem persönlichen Gespräch dringend gebeten, von der Herstellerfirma Zimmer eine Liste der mit dem Durom-Metasul-LDH-Prothesenmodell belieferten Kliniken anzufordern und die Kliniken dann darauf hinzuweisen, dass bei den betroffenen Patienten Nachuntersuchungen durchgeführt werden sollten. Diese Liste liegt dem Regierungspräsidium nach eigener Aussagen seit einiger Zeit vor. Trotzdem nimmt das RP Freiburg weiterhin in Kauf, dass es immer noch Patienten gibt, denen keine Hilfe zuteil wird. Es schiebt gleichzeitig die Verantwortung an das Sozialministerium nach Stuttgart ab. Das ist verantwortungslos. Das Ministerium in Stuttgart hat nun nach mehreren Monaten des Schweigens seine Nicht-Zuständigkeit erklärt. Es verweist auf die Zuständigkeit der Bundesbehörde. Die Bundesbehörde darf der Landesbehörde keine Anweisungen geben, sondern kann nur Empfehlungen geben. Und Empfehlungen des BfArM sind, wie wir vom RP erklärt bekommen haben, für das RP völlig unverbindlich. So sieht Patientenschutz in Baden-Württemberg aus – das ist ein Skandal!

Wir fragen uns: Warum lassen RP Freiburg und Sozialministerium Patienten, die durch das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen-Modell der Firma Zimmer erhebliche gesundheitliche Schäden und psychische Belastungen erlitten haben, im Regen stehen? Warum macht das RP Freiburg seine Arbeit nicht? Warum wird es seiner Verantwortung gerecht?