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Patientenrechtegesetz 2.0

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Im Rahmen der Rosenthaler Gespräche fand im November 2019 ein Symposium statt, zu welchen die AOK zum Thema „Patientenrechte“ geladen hatte. Per Videobotschaft wurde vom Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke die Position der von der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffenen Patientinnen und Patienten in die Diskussion gebracht.

Das Patientenrechtegesetz war 2013 vom Bundestag mit dem Ziel, die Position von Patienten zu stärken, verabschiedet worden. Seit dem haben Patienten das Recht, ihre Patientenakten zu erhalten. In der Praxis würden jedoch häufig nur unvollständige Unterlagen an die Patienten oder ihre Anwälte übergeben, bemängelt Rechtsanwalt Jörg Heynemann. Auch müssten die Ärzte zwar vollumfänglich über eventuelle Behandlungsfehler Auskunft erteilen, doch die Praxis sehe nachvollziehbar anders aus. Vor allem sei es die Regel., dass die Ärzte bei Einräumen eines Behandlungsfehlers ihren Versicherungsschutz verlören. Auch sei die Beweislage für betroffene Patienten sehr schwierig. Hier sei dringend eine Beweislastumkehrung, also, dass der Arzt in einem möglichen Verfahren beweisen muss, dass er sich keinen Behandlungsfehler hat zu Schulden kommen lassen.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit steht, was die neue Regelung bringen soll:

Die neuen Regelungen stärken die Rolle des mündigen Patienten und stellen ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Rechte der Versicherten werden ausgebaut.
Das Gesetz

  • kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
  • fördert die Fehlervermeidungskultur
  • stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
  • stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern
  • stärkt die Patientenbeteiligung
  • baut die Patienteninformationen aus.

Bei der Durom-Selbsthilfegruppe geht es zunächst jedoch nicht um einen ärztlichen Behandlungsfehler, sondern um ein fehlerhaftes Medizinprodukt, welches große Gesundheitsschäden bei einer Vielzahl von Patienten verursacht hat. Doch auch hier ist die Beweislast ein häufiges Hindernis, als Betroffener sein Recht gegen den Hersteller zu erstreiten. Dies um so mehr als dass es nahezu unmöglich ist, die Konstruktionsunterlagen oder die bei der Benannten Stelle im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Unterlagen als Patient zu erhalten. Denn in solchen Fällen berufen sich die Hersteller in aller Regel darauf, dass es sich bei diesen Unterlagen um Betriebsgeheimnisse handele. Deshalb die klare Forderung der SHG, hier „Waffengleichheit“ für Patienten herzustellen, egal ob es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler oder um ein fehlerhaftes Medizinprodukt handelt.

Fehlerhafte Medizinprodukte – doch wen kümmert’s?

Helles Entsetzen über unsichere Medizinprodukte herrscht nach den Veröffentlichungen der ImplantFiles über fehlerhafte Medizinprodukte im Herbst 2018. Der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat (wieder einmal) gravierende Mängel bei der Sicherheit von Medizinprodukten festgestellt. Selbst der Bundesgesundheitsminister fühlte sich dieses Mal bemüßigt, mehr Patientenschutz zu versprechen und öffentlich die Schaffung eines unabhängigen, verbindlichen und zentralen Prothesenregisters für Deutschland anzukündigen.

Solche Ankündigungen der jeweiligen Bundesgesundheitsminister und Bundesgesundheitsministerinnen gab es bei jedem neuen Skandal seit Jahren regelmäßig. Doch mit dem Abklingen des Hypes in den Medien schliefen auch die vollmundig versprochenen Verbesserungen im Patientenschutz wieder ein und wurden still und leise zu Grabe getragen. Genau wie betroffene Patienten, die durch  Medizinprodukte einen verfrühten Tod erlitten.

Die SHG fordert deshalb erneut:
  1. Schaffung unabhängiger Zulassungsbehörden für Medizinprodukte!
  2. Kein Missbrauch von Patienten als kostenlose Versuchskaninchen, sondern gesetzlich vorgeschriebene und überwachte sowie unabhängige Prüfung von Medizinprodukten vor Markteinführung!
  3. Schaffung eines zentralen und unabhängigen Prothesenregisters für Deutschland!
  4. Stärkung des BfArM durch Übertragung der Zuständigkeit für den Patientenschutz bei auftretenden Problemen mit Medizinprodukten nach Markteinführung!

In der Vergangenheit wurde von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums immer wieder die Einrichtung eines unabhängigen Prothesenregisters für Deutschland angekündigt. Und zwar immer dann, wenn wieder einmal ein Skandal um Medizinprodukte an die Öffentlichkeit kam. Doch außer verbalem Diarrhö und Wegducken der Verantwortlichen geschah bis heute nichts.

Nichts-Tun bei der Frage eines zentralen und unabhängigen Prothesenregisters hat in Deutschland Tradition: Schon vor zwölf Jahren sollten Operationen mit künstlichen Gelenken in einem bundesweiten Register erfasst werden. Doch bis zum Spahnschen Gesetz  zur Errichtung eines unabhängigen Prothesenregisters im September 2019 gab es nur die von den Herstellern als Prothesenregister verkaufte Mogelpackung des EPRD. Die Nichts-Tuer sitzen und saßen im Bundesgesundheitsministerium: vor 12 Jahren war Ulla Schmidt (SPD) Bundesgesundheitsministerin, dann kamen Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP) und Hermann Gröhe (CDU). Alle sonderten beim Thema zentrales und unabhängiges Prothesenregister nur leere Sprechblasen ab. Ein Skandal! Findet die SHG. Und nicht nur die!

 

MoM-Hüftprothesen jährlich prüfen

Patienten mit einer Metall-auf-Metall Prothese sollten sich häufiger als bisher empfohlen auf Metallabrieb untersuchen lassen. Im März 2012 gab es eine allgemeine Empfehlung in Deutschland für Patienten mit einer Metall-auf-Metall Hüftprothese, im jährlichen Rhythmus eine Blutuntersuchung auf Chrom und Kobalt durchführen zu lassen

Bereits am 28. Februar 2012 schreibt die New York Times, dass in Großbritannien die Überwachung der Patienten mit Metallhüften ausgeweitet wurde. Empfohlen wurde, dass sich Personen, die eine Metall-auf-Metallprothese implantiert bekommen haben, dringend im Jahresrhythmus Nachuntersuchungen durchführen lassen sollten, um sicherzustellen, dass sie nicht an nekrotischem Gewebe oder anderen Gesundheitsproblemen leiden.  Ursprünglich war empfohlen worden, sich alle 5 Jahre einer Nachuntersuchung zu stellen. Nun aber stellte sich heraus, dass der Abrieb bei Metall-auf-Metall Prothesen wesentlich höher ist als ursprünglich angenommen. „Durch die jährlichen Untersuchungen können Probleme früher erkannt und weitreichende Operationen vermieden werden,“ sagte Dr. Susanne Ludgate, die Klinikleiterin der Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency.

Im Artikel wird berichtet, dass der Metallabrieb sich über einen Zeitraum von 15 – 20 Jahre erstrecken könne, wenn auf Grund der Ergebnisse der jährlichen Untersuchungen nicht gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen würden.

Die Britischen Empfehlungen würden sich jedoch nicht auf Patienten in den USA beziehen. Aber Metall-auf-Metall Hüftprothesen, die einen größeren Kugelkopf verwenden, wurden auch in den USA jahrelang in hoher Stückzahl eingesetzt. Genauen Zahlen fehlen hier zwar, es wird jedoch vermutet, dass viel, wenn nicht die meisten der über 500.000 Patienten mit einer Metall-auf-Metall-Prothese eine MoM-Großkopfprothese erhalten haben. Wegen der hohen Versagensrate dieses Prothesentyps sind die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig gewesen. In der Vergangenheit wurden jedoch häufig in Patienten eingesetzt, weil Ärzte überzeugt waren, dadurch eine höhere Beweglichkeit beim Patienten zu erreichen und die Gefahr einer Dislozierung, also des Auskugelns des Kopfes aus der Pfanne, wesentlich zu verringern. Nun haben die Prothesenregister in Australien und England gezeigt, dass die Fehlerquote bei MoM-Großkopfprothesen zwei- bis dreimal so hoch ist wie bei anderen Modellen und deshalb schon früh wieder ersetzt werden müssen.

Weitere Infos

Auszeichnung für ImplantFiles

Auszeichnung für die ImplantFiles. Die Journalisten der Implant Files wurden mit dem Award for Excellence in Health Care Journalism 2018 ausgezeichnet.

Ihre Rechercheergebnisse der ImplantFiles haben im Herbst 2018 die Verbraucher aufgeschreckt. Der internationale Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hatten erschreckende Beispiele von fehlerhaften Medizinprodukten, die in Patienten implantiert wurden, zusammen getragen. Als Hauptgrund für das  Versagen der Implantate nennen die Journalisten das Konformitätsverfahren der EU. Bei diesem beauftragen die Hersteller eine sogenannte Benannte Stelle mit der Prüfung der Unterlagen. Die Unterlagen stammen ausschließlich vom Hersteller. Geprüft wird nicht, ob das Produkt Patienten gefährlich werden könnte, sondern nur, ob bei der Herstellung des Medizinproduktes die Vorgaben und Richtlinien der EU eingehalten wurden. Am Ende steht das CE-Kennzeichen, welches alle Produkte eingeholt werden muss, die in Europa verkauft werden sollen. Das CE-Kennzeichen gilt für  Medizinprodukte genauso wie für Haushaltsgeräte, Spielwaren, etc.. 

Entscheidungsträger

Leider haben die Ergebnisse der ImplantFiles die verantwortlichen Entscheidungsträger nicht aufgeschreckt. Denn bis heute hat sich nicht viel bis gar nichts getan. Nichts-Tun hat Tradition: Schon vor zwölf Jahren sollten Operationen mit künstlichen Gelenken in einem bundesweiten Register erfasst werden. Doch bis heute gibt es außer der von den Herstellern als Prothesenregister verkauften Mogelpackung keine systematische und verpflichtende Erfassung der Implantate. Die Nichts-Tuer sitzen und saßen im Bundesgesundheitsministerium: vor 12 Jahren war Ulla Schmidt (SPD) Bundesgesundheitsministerin, dann kamen Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP) und Hermann Gröhe (CDU) und nun Jens Spahn. Alle waren offensichtlich nicht in der Lage, ein zentrales, unabhängiges und für mehr Patientensicherheit sorgendes Prothesenregister in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Lobbyismus zum Nachteil der Patienten

Über die Gründe für diese Verweigerungshaltung kann man nur spekulieren. Liegt es daran, dass Medizinproduktehersteller mit erheblichem finanziellen Aufwand Lobbyarbeit betreiben? Liegt es daran, dass es ein Interessengeflecht zwischen Gesundheitsministerium und Medizinprodukteherstellern gibt? Liegt es daran, dass Patienten weder über Lobbyisten noch millionenschweren Etats verfügen? Liegt es daran, dass sich Patientensicherheit für Entscheidungsträger nicht „lohnt“?

Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nun wieder einmal die Einrichtung eines zentralen, beim DimDi (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) angesiedelten unabhängigen Prothesenregisters angekündigt: Herr Spahn, die Betroffenen warten darauf, dass Sie Worten nun endlich Taten folgen lassen!

Lesetipps: 
  • Katrin Langhans u.a.: Gefahr im Körper. Das riskante Geschäft mit der Gesundheit. Implant Files. Süddeutsche Zeitung Verlag 2018; 22 €
  • Eckart Roloff, Karin Henke-Wendt: Geschädigt statt geheilt – Große deutsche Medizin- und Pharmaskandale. Hirzel 2018; 22 €

Kommt nun richtiges Prothesenregister?

Nun kommt es vielleicht doch – das verpflichtende und unabhängige Prothesenregister für Deutschland.

Wie Print- und Bildmedien berichten, sollen Implantate wie Hüftprothesen und Schrittmacher nun endlich auch in Deutschland zentral registriert werden. Ziel ist es, mehr Qualität und Sicherheit für Patienten zu erreichen.

Die Badische Zeitung schreibt am 04.04.2019: „Rufe nach schärferer Aufsicht waren etwa nach der 2009 in Freiburg publik gewordenen Einbauserie hunderter fehlerhafter Hüftprothesen … laut geworden“. Vertreter der Selbsthilfegruppe waren 2015 zu einem Gespräch mit dem damaligen Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin gereist, um ihre Forderungen zur Verbesserung der Patientensicherheit nach dem Freiburger Hüftprothesenskandal vorzubringen. Ihre Forderung nach einem unabhängigen staatlichen und zentralen Prothesenregister hat die SHG immer wieder sehr deutlich vorgebracht, auch auf der Homepage der Selbsthilfegruppe (zu den Artikeln hier klicken).

Am Mittwoch, 03. April 2019 beschloss das Bundeskabinett nun, eine verpflichtende staatliche Datenbank aufzubauen, in welche alle Implantate eingetragen werden müssen. Es soll das ERPD-Register, welches nach Auffassung der SHG als Mogelpackung von den Medizinproduktehersteller zur Beruhigung der Öffentlichkeit aus der Taufe gehoben wurde, ablösen.

„Dadurch wissen wir künftig, wer welches Implantat erhalten hat“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Durch die Datenbank muss jedoch auch erkennbar werden, welche Implantate welche Fehlerquote aufweisen. „Es muss erkennbar sein, wem, wann, wo, wieso und wie welcher Gelenkersatz eingebaut wurde“, so Hanspeter Hauke, Vorsitzender der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.. Und die Erkenntnisse dürfen nicht nur den Herstellern von Medizinprodukten zugänglich sein, sondern müssen öffentlich sein. Auch dies eine von der Selbsthilfegruppe seit langem vorgebrachte Forderung.

Angesiedelt werden soll das „Implantatregister Deutschland“ beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi), welches dem Bundesgesundheitsministerium untersteht. Wichtig wäre nun in einem nächsten Schritt eine klare Vorgabe der Informationen, die gemeldet und im Implantatregister eingetragen werden müssen mit Sanktionen, wenn dies nicht geschieht. Dies wäre ein Schritt zu mehr Patientensicherheit.

SHG fordert mehr Patientenschutz

Johannes Fechner, MdB, Manfred Mamber, SHG, Hanspeter Hauke, SHG

Thema beim Gespräch der Vorsitzenden der Selbsthilfegruppe (SHG) Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.  Hanspeter Hauke und Manfred Mamber mit dem Bundestagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Johannes Fechner war neben Fragen des Patientenschutzes Informationen zur geplanten Musterfeststellungsklage. Die Vorsitzenden der SHG berichten, dass für viele Patienten das Risiko und die Kosten zu groß sind, gegen den Hersteller der fehlerhaften Hüftprothesen, die allein im Loretto-Krankenhaus über 1000 mal implantiert wurde, zu klagen. „Leider kommt die Musterfeststellungsklage für die Betroffenen in diesem Fall zu spät“, so Fechner. „Wir als SPD haben jedoch bereits vor Jahren versucht, die Musterfeststellungsklage im Bundestag einzubringen, wurden jedoch von der CDU und der Kanzlerin blockiert“, so Fechner weiter.

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DePuy-Firmenvertreter als Operateur?

Für das Ministerium für Justiz, Arbeit, Soziales und Gesundheit des Saarland scheint es normal zu sein, dass erste Operationen mit dem ASR-Prothesenmodell der Firma DePuy nicht gelingen und die Patienten danach lebenslang unter  gesundheitlichen Schäden durch die Prothese leiden müssen. Normal scheint für das Ministerium auch, dass bei den ersten Operationen mit dem ASR-Hüftprothesenmodell von DePuy ein Medizinprodukteberater der Firma im OP anwesend ist. Sind die DePuy-Firmenvertreter Operateure?

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Durom-SHG zu Gesprächen in Berlin

Am 04.11.2015 waren die Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) Hanspeter Hauke und Manfred Mamber zu Gesprächen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesverband der AOK sowie bei Fachanwälten für Medizinrecht in Berlin. Gesprächspartner waren der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Ulrich Kleber und Dr. Johannes Fechner, MdB und Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Beim Bundesverband der AOL trafen sich die Vertreter der Durom-SHG mit Dr. Jürgen Malzahn, seit 2007 Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation des AOK-Bundesverbandes in Berlin.

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Neue Prothesen schlechter als alte

Ein Forscherteam um Art Sedrakyan von der Weill Cornell Medical School in New York hat herausgefunden: neu entwickelte Hüft- und  Knieprothesen sind oft schlechter als die alt-bewährten. Veröffentlicht wurden die Ergebnisse der Studie im British Medical Journal (BMJ), der international anerkannten Fachzeitschrift aus Großbritannien. Das Forscherteam hat festgestellt, dass die neuen Prothesenmodelle häufiger brechen und Revisionen öfter und nach kürzeren Zeitabständen erfolgen müssen.

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MDR hält an Benannten Stellen fest

Die am 22. Oktober 2013 verkündete „Medical Device Regulation“ der Europäischen Kommission wird als Fortschritt für mehr Patientensicherheit angepriesen. Doch welche Fortschritte bringt sie tatsächlich für die Sicherheit von Medizinprodukten und den Schutz von Patienten vor fehlerhaften Prothesen, Herschrittmacher, u.v.m.?

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