Schlagwortarchiv für: Rückrufaktion

BfArM-Rückruf von MoM Prothesen

Die ASR-Prothese wurde von der Firma DePuy 2010 offiziell vom Markt genommen nachdem sich die Meldungen über Probleme mit dem Modell gehäuft hatten. In dem offiziellen Rückruf räumte die Firma die Fehlerhaftigkeit des ASR-Prothesenmodells ein und versprach allen Betroffenen rasche Entschädigung.

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Info für DePuy Patienten

Immer mehr Patienten mit einer ASR-Prothese der Firma DePuy melden sich bei der Durom-SHG. Deshalb haben wir unser Angebot auch auf Betroffene mit einer fehlerhaften ASR-Hüftprothese der Firma DePuy ausgeweitet.

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Rückruf der ASR™ Prothese von DePuy

Der Rückruf des ASR-Hüftprothesenmodells von DePuy kam mit fünfjähriger Verspätung. Für viele Patienten, die zwischen 2005, dem Bekanntwerden der ersten Warnmeldungen, und 2010, dem freiwilligen offiziellen Rückruf von DePuy, noch eine ASR-Prothese implantiert bekommen haben, viel zu spät. Die ersten Meldungen über erhöhte Versagensraten bei der ASR-Hüftprothese trafen aus Australien bei DePuy ein. Dort gibt es, im Gegensatz zu Deutschland und Europa, ein unabhängiges zentrales Prothesenregister. Berichtet wurde von einer zu hohen Versagensrate des Prothesenmodells und gesundheitlichen Schäden bei Patienten. Doch 2005 gab DePuy die Parole aus, die „Bedenken im Keim zu ersticken„. Für Patienten mit einer ASR-Prothese, die vom Rückruf betroffen sind, hat die TK eine Hotline eingerichtet.

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DePuy-Rückruf ASR-Hüftprothesen

DePuy ASR-Rückruf

Mit Schreiben vom 21. September 2010 informiert DePuy über Probleme mit dem DePuy ASR™ XL Hüftpfannensystems
und des DePuy ASR™ Hip Hüft-Oberflächenersatzsystems. Patienten werden zu Kontrolluntersuchungen aufgefordert.

DePuy sagt eine rasche Befriedigung der Ansprüche von Patienten, Ärzten und Krankenhäusern zu. Hierfür wurde nach Auskunft von Depuy die Firma Crawford, ein globales Forderungsmanagement Unternehmen mit der Bearbeitung der Ansprüche beauftragt.

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Zimmer Rückrufaktionen 2007 und 2008

In einer Kundeninformation vom 14. März 2007 weist die Firma Zimmer darauf hin, dass „die Inhalt von zwei Losen der DUROM Produktelinie vermischt wurden.“ Als Konsequenz weist Zimmer darauf hin, dass „wenn der Arzt diese Passungenauigkeit nicht bemerkt, … die Funktionalität der Implantate beeinträchtigt“ ist.

2007_03_14_Rückrufaktion Firma Zimmer

2008 07 09 Rückrufaktion wegen falsch gekennzeichneter Prothesenköpfen

Durm-SHG fordert Endoprothesenregister

Jahrzehnte lang angekündigt

Das Implantatregistergesetz (IRegG) trat zum 1. Januar 2020 in Kraft. Nach jahrzehnte langem Zögern, Vertrösten und Aussitzen des Themas wurde die Ampel nun aktiv und hat Nägel mit Köpfen gemacht. Ob jedoch tatsächlich Nägel auch eingeschlagen werden, muss sich erst noch zeigen.

1901 Gründung als Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Chirurgie
• 3.200 Mitglieder
• Sitz der Geschäftsstelle: Berlin

• gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU):
Trägerverein
• Ziel ist die Förderung der orthopädischen Wissenschaft in Forschung, Lehre und praktischer Anwendung einschließlich der Rehabilitation körperlich Behinderter.

Berlin, 17. Oktober 2012. Gute Nachricht für das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD): Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt das Register mit rund 330.000 Euro.

Das EPRD wird vom BMG finanziell unterstützt.

„Wir sind sehr dankbar für die Förderung. Das Geld hilft uns dabei, im Laufe der nächsten Wochen den Probebetrieb in einer Reihe von Kliniken aus ganz Deutschland zu starten“, sagte EPRD-Geschäftsführer Professor Dr. Joachim Hassenpflug heute in Berlin.

Für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ist das EPRD ein „wichtiges Instrument, um die hohe Qualität der Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken weiter zu verbessern.” Er appellierte zugleich an Kliniken und Patienten, freiwillig beim EPRD mitzumachen: „Das EPRD nützt Patienten und Kliniken gleichermaßen.“

Das EPRD kann schon bald mit der Arbeit beginnen. Bereits im Oktober ist der Probebetrieb in mehreren Kliniken gestartet. „Wir sind stolz darauf, nun loslegen zu können, zumal das Interesse bei den Krankenhäusern groß ist“, so EPRD-Geschäftsführer Hassenpflug. Neben den Kliniken, die am Probebetrieb teilnehmen, haben sich über 200 weitere Krankenhäuser beim EPRD gemeldet. Hassenpflug: „Wir gehen davon aus, dass wir bereits Anfang nächsten Jahres auch auf diese Kliniken zugehen können.“

In Deutschland werden jährlich rund 400.000 künstliche Hüft- und Kniegelenke eingebaut. Ziel des EPRD ist es, wichtige Daten über diese Endoprothesen zu erfassen – angefangen vom Zeitpunkt des Protheseneinbaus über die Art der Prothese und ihre einzelnen Bestandteile bis hin zu einem eventuell notwendigen Auswechseln des künstlichen Hüft- oder Kniegelenks. „Es ist dann einfacher zu erkennen, ob die verwendeten Implantate, das operative Vorgehen oder patientenspezifische Merkmale für eine erneute Operation verantwortlich sind. Insgesamt erhöht sich die Patientensicherheit“, so Hassenpflug.

Patienten und Kliniken profitieren vom EPRD in vielfältiger Weise. So erhalten EPRD-Kliniken exklusiv einmal im Jahr einen klinikspezifischen Bericht vom Register. Er gibt unter anderem Aufschluss darüber, wie sich die Zahl der Wechseloperationen entwickelt hat und warum es zu Wechseloperationen gekommen ist – bezogen auf das eigene Haus und im Vergleich zum Durchschnitt aller teilnehmenden Kliniken. Zugleich erleichtert es das EPRD, Patienten bei Bedarf rasch und gezielt über ihr Implantat zu informieren. „Das ist prinzipiell auch heute schon machbar, aber nur mit einem vergleichsweise großen Aufwand“, so EPRD-Geschäftsführer Hassenpflug.

Das EPRD ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), des AOK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) und des BQS Instituts für Qualität und Patientensicherheit (BQS-Institut). Als gemeinnützige GmbH und 100-prozentige Tochter der DGOOC ist das Endoprothesenregister Deutschland ausschließlich wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet und garantiert die Unabhängigkeit und Neutralität der Auswertungen. Das EPRD ist offen für weitere Beteiligte, etwa andere Krankenkassen.

Durom-SHG: „EPRD ist eine Mogelpackung ohne Mehrwert für Patienten

 

 

 

Qualität bei Prothesen ist unzureichend

Wie das Wissenschaftliche Institut für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) jetzt der Techniker Krankenkasse mitteilte, müssen 3,5 Prozent aller Hüftgelenksprothesen schon innerhalb der ersten zwei Jahre ersetzt oder gar entfernt werden. Bei den Kniegelenken sind es sogar 3,8 Prozent aller implantierten Prothesen. Aus den Berichten geht auch hervor, dass in acht von zehn Fällen die Mechanik der Gelenke eine wichtige Rolle spielt.

Der Experte vom WINEG, Roland Linder, teilt auch mit das innerhalb der ersten beiden Jahre jeden Tag zwölf Menschen auf dem OP-Tisch liegen, bei denen es um fehlerhafte Hüftprothesen geht. Wegen kaputter Knieprothesen sind es täglich dann zehn weitere Patienten unterm Messer.

Unabhängig davon das in diesem Fall auch im Gesundheitssystem mehrere Millionen Euro Kosten entstehen, wird den Patienten bei fehlerhaften Prothesen unnötiges Leid zugefügt das mit besserer Qualität der Technik und der Arbeiten der Ärzte, sicher reduziert werden kann. Erste Schritte zu besseren Behandlungen werden gefordert. So fordert der WINEG-Direktor Frank Verheyen laut Medienberichten die Krankenhäuser und Ärzte auf, ein zentrales Register einzurichten. In einem solchen Register können Patienten dann diverse Informationen zur Operation entnehmen, aber auch wichtige Fakten zur Prothese. Dazu gehören auch Infos über mögliche Komplikationen.

Wenn Patienten über die Komplikationen aufgeklärt werden, entscheiden sie genauer welche Prothese sie einsetzen. Zwar setzt dies auch Ärzte im ersten Moment unter Druck, sorgt aber in Zukunft für eine bessere Qualität der Prothesen. Hersteller müssen die Probleme an ihren Produkten in der Öffentlichkeit finden. Es funktioniert und Schweden beweist dies seit über 30 Jahren. Dort existiert ein Prothesen-Register mit allen Informationen. Seither sind die Zahlen der nachträglichen Operationen deutlich gesunken.

Bisher sind nicht einmal die Rückrufaktionen bei Prothesen gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet im Klartext: Kennt ein Hersteller die Probleme seiner Produkte, kann er diese zurückrufen, muss er aber auf keinen Fall tun. Über Moral und Wirtschaft entscheidet hier niemand. Jetzt laufen Bestrebungen über darüber, in Zukunft solche Rückrufaktionen gesetzlich vorzuschreiben. Doch auch diese Aktionen können mit einem zentralen Register noch erleichtert werden.

Quelle: http://www.prenio.de/qualitaet-bei-prothesen-ist-unzureichend-963-10