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Verhandlung gegen Zimmer in Freiburg

am Freitag, 18.Januar 2013  um 10.15 Uhr fand am Landgericht Freiburg ein Gütetermin eines „Betroffenen gegen Zimmer“ statt. Es war  der erste Gerichtstermin eines Betroffenen ohne Revisions-Operation. Dass das Verfahren nun ruht und die „Verjährungsfrist“ bis 31.12.2014 verlängert wurde, lässt dem Betroffenen die Möglichkeit, bei zunehmenden Gesundheitsproblemen seine Ansprüche gegenüber der Firma Zimmer bis Ende 2014 geltend zu machen. Weiterlesen

Wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeld richtet sich nach den erlittenen Schmerzen. Hierzu zählen neben den körperlichen Schmerzen auch psychische wie Angstzustände vor der OP, Angst vor Vergiftung durch Metallabrieb, Schlafstörungen, … Dazu kommen Schadensersatzzahlungen, welche den entstandenen Schaden ausgleichen sollen. Zum Beispiel durch Verdienstausfall, verringerte Rentenzahlungen, entgangene Aufträge bei Selbstständigen, …

Die Schmerzensgeldzahlungen, die in Deutschland Betroffenen von den Gerichten zugesprochen werden, richten sich in Deutschland nach offiziellen Schmerzensgeldtabellen wie die Haks-Liste oder die ADAC-Liste. Diese sammeln seit Jahrzehnten die Summen, welche Gerichte in Deutschland Menschen, die einen körperlichen Schaden erlitten haben, zusprechen. Grundlage sind Unfälle, die zum Verlust eine Körperteils oder zu körperlichen Schäden geführt haben. Sie werden auch auf Verfahren gegen Hersteller von fehlerhaften Medizinprodukten angewandt, obwohl diese keine Unfälle sind. Sie werden nach einem vorgeschriebenen Zulassungsverfahren auf den europäischen Markt gebracht. Und zwar nicht zufällig, sondern bewusst, teilweise auch vorsätzlich. Er müsste bei einem Fehler deshalb auch die Verantwortung für seinen Fehler übernehmen. Dennoch profitiert er von den seit Jahren in der Höhe nahezu unveränderten Schmerzensgeldtabellen auf der Basis von Unfällen.

Die Schmerzensgeldtabelle wiederum richtet sich nach den von den Gerichten zugesprochenen Summen und nimmt diese als Richtschnur. Auf diese Weise blieben die Summen in der Vergangenheit konstant niedrig. Es ist deshalb wichtig, dass vor Gericht auf diese „selbstreferenzielle“ Problematik hingewiesen wird und höhere als die in der Tabelle angegebenen Summen gefordert werden. Sonst ändert sich hier nie etwas. Im Vergleich zu den USA sind die den Geschädigten zugesprochenen Summen in Deutschland unglaublich gering. Viele halten dies für einen Skandal. Denn so bleibt das Risiko für die Hersteller gering und es lohnt sich für diese nicht, großen Aufwand zu betreiben, um möglichst fehlerfreie Produkte auf den Markt zu bringen. Denn wenn ein Produkt sich nachträglich als fehlerhaft herausstellen sollte, sind die zu befürchtenden Zahlungen wesentlich geringer als die Kosten für sorgfältige Untersuchungen vor Einführung des Medizinproduktes. Der Patient wird hier zum kostenlosen Versuchskanninchen degradiert. Und im Schadensfalle bleibt er im Regen stehen.

Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen um fehlerhafte Hüftprothesen der Firmen Zimmer und DePuy werden im Schnitt € 40.000.- gefordert. Einige Anwälte lassen sich von den Herstellerfirmen einschüchtern und verlangen weniger. Nach Einschätzung erfahrener Anwälte lassen sich diese „von den Herstellern über den Tisch ziehen.“ Denn offensichtlich wurden einige DePuy Patienten bereits außergerichtlich mit über € 40.000.- abgefunden.

DePuy-Rückruf ASR-Hüftprothesen

DePuy ASR-Rückruf

Mit Schreiben vom 21. September 2010 informiert DePuy über Probleme mit dem DePuy ASR™ XL Hüftpfannensystems
und des DePuy ASR™ Hip Hüft-Oberflächenersatzsystems. Patienten werden zu Kontrolluntersuchungen aufgefordert.

DePuy sagt eine rasche Befriedigung der Ansprüche von Patienten, Ärzten und Krankenhäusern zu. Hierfür wurde nach Auskunft von Depuy die Firma Crawford, ein globales Forderungsmanagement Unternehmen mit der Bearbeitung der Ansprüche beauftragt.

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Der neue Trend – immer mehr Prothesen!

Der Trend geht eindeutig zu mehr Hüft- und Knie-Operationen. Die Barmer GEK hat festgestellt, dass immer mehr künstliche Hüft- und Knieprothesen implantiert werden. Es wird befürchtet, dass die seit 2003 festzustellende Zunahme der Hüftprothesenimplantate um 9% und der Knieprothesen um 42 % eher eine Modeerscheinung als medizinische Notwendigkeit ist. Die Frage muss gestellt werden, wann ist eine neue Prothese medizinisch indiziert und notwendig und wann dient sie überwiegend dem wirtschaftlichen Wohlergehen von Hersteller, Arzt und Klinik.

Der Erkenntnis steigender Prothesen-Operationen ist der Vorsitzende der Jungen Union Phillip Mißfelder 2003 entgegen getreten. Er meinte, dass er nichts davon halte, wenn

„85-jährige noch eine künstliche Hüfte auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen. Früher sind die Leute auch mit Krücken gelaufen.”

Diese Aussage ist dumm und arrogant und hat mit dem eigentlichen Problem kontinuierlich steigender Hüft-TEP Operationen nichts zu tun. Niemand, auch Mißfelder nicht, sollte sich in seiner Arroganz so weit von Menschlichkeit und demokratischen Werten entfernen, dass er glaubt entscheiden zu können, wer von seinen Schmerzen erlöst werden darf, weil sich bei ihm eine Prothese „noch rechnet“, und wer nicht.

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