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Alle Artikel zu Klagen gegen Ärzte

Schlagwortarchiv für: Klage gegen Arzt

Kritik an Ärzten sinnlos

28. August 2022/0 Kommentare/in Information, Patientenschutz

Ist Kritik an Ärzten wirklich sinnlos? YouGov hat 2052 Erwachsene befragt, welche Erfahrungen sie mit Ärzten gemacht haben. Fast der Hälfte der Befragten ( 43 %) hatten demnach noch nie Kritik an einem Arzt geübt. Dabei hätte wiederum fast 35% der befragten Patientinnen und Patienten Grund zur Kritik gehabt. Auffallend war, dass vor allem jüngere Menschen sich als kritikscheu erwiesen. Fast ein Drittel gab an, lieber nichts zu sagen, auch wenn sie eigentlich unzufrieden mit den Leistungen des Arztes waren. Bei den über 55 Jährigen hielten nur noch etwa 14% lieber den Mund als sich zu beschweren.

Grund der Kritikscheue: Resignation

Als Grund für die Zurückhaltung bei der Ärztekritik wurde von vielen angegeben, dass es doch eh nichts bringen würde. Resignation und die Erkenntnis der eigenen Machtlosigkeit prägte bei Patienten das Stimmungsbild. Etwa 9 % traute sich schlichtweg nicht, den Arzt zu kritisieren, ca. 8% war der Meinung, dass sich der Aufwand einer Beschwerde bei den geringen Erfolgsaussichten nicht lohne. Dass diese subjektive Einschätze nicht richtig ist, brachte die Umfrage auch zu Tage: Fast zwei von drei Beschwerden, so die Umfrage von yougov hätten dazu geführt, dass die Probleme ganz oder zumindest teilweise gelöste wurden.

Häufigste Beschwerdegründe

Neben Behandlungsfehlern wurde am häufigsten eine mangelhafte Kommunikation von Patientinnen und Patienten bemängelt. Ärzte würden nicht zuhören und die Aussagen der Patienten spielten oft keine Rolle bei der Entscheidung über die einzuleitenden Behandlungen. Nachfragen würden oft als lästig abgetan und die Patienten wie Querulanten behandelt.

Natürlich braucht es Zeit, sich die persönliche Situation des Patienten schildern zu lassen. Und oft wird die Geduld des Arztes strapaziert, wenn die Leidens- auch die ganze Lebensgeschichte umfasst. Doch zwischen diesen beiden Extremen muss ein für Patienten und Ärzte gangbarer Mittelweg gefunden werden.

Patienten sollten selbstbewusster auftreten

Schließlich geht es um ihre Gesundheit. Und gute Ärzte sind in der Lage, ihre Therapien und Behandlungsansätze in allgemein verständlicher Form zu kommunizieren. Die Durom-Patienten wurden jahrelang von Ärzten als Simulanten verachtet, weil ihre Schmerzen mit den Röntgenbildern nicht erklärbar waren. Dass der Metallabrieb der Metall-auf-Metall-Hüftprothese auf dem Röntgenbild unsichtbaren giftigen Abrieb produzierte, der unter dem großen Kugelkopf sein Unwesen trieb und deshalb auf den Bildern nicht sichtbar war, war für die Ärzte neu und wurde lange ignoriert.

https://durom-hueftprobleme.de/wp-content/uploads/2021/01/210110_logo_mit_slogan-3-300x121.png 0 0 H. Hauke https://durom-hueftprobleme.de/wp-content/uploads/2021/01/210110_logo_mit_slogan-3-300x121.png H. Hauke2022-08-28 13:55:192023-01-31 15:04:54Kritik an Ärzten sinnlos

Klage gegen Arzt oder Hersteller?

19. Februar 2021/0 Kommentare/in Recht bekommen

Patienten, die ein fehlerhaftes Medizinprodukt implantiert bekommen haben und gerichtliche Schritte einleiten wollen, stehen vor der Entscheidung, gegen wen sie klagen sollen: den Arzt oder den Hersteller?

Stellen sich beim Patienten bereits kurz nach der Operation Probleme mit der neuen Prothese ein, führt sein erster Weg sicherlich zum Arzt, der die Operation durchgeführt hat. Wird dann festgestellt, dass die Prothese nicht so funktioniert wie erwartet, müssen Antworten auf zwei grundsätzliche Fragen gefunden werden:

  1. liegt ein Arztfehler vor?

oder

  1. ist die Prothese fehlerhaft?

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https://durom-hueftprobleme.de/wp-content/uploads/2021/01/210110_logo_mit_slogan-3-300x121.png 0 0 H. Hauke https://durom-hueftprobleme.de/wp-content/uploads/2021/01/210110_logo_mit_slogan-3-300x121.png H. Hauke2021-02-19 14:40:552021-08-12 12:03:45Klage gegen Arzt oder Hersteller?

Der klagende Patient

17. Mai 2010/in Recht bekommen
Hohe Hürden vor Gericht

Die Entscheidung von betroffenen Patientinnen und Patienten, bei einem fehlerhaften Medizinprodukt wie der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer gerichtlich gegen den Hersteller vorzugehen, ist nicht einfach. Zum einen leidet der Patient unter den gesundheitlichen Folgen, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden. Zum anderen ist seine Position vor Gericht stark benachteiligt gegenüber dem Hersteller. Er muss gegen einen (Welt-)konzern antreten, der über erhebliche finanzielle Ressourcen und nahezu unbegrenzte Manpower verfügt.

Beweislastumkehr gefordert

In Deutschland muss der Patient dem Hersteller die Fehlerhaftigkeit des Produkts beweisen. Er muss das Gericht davon überzeugen,

a) dass das implantierte Medizinprodukt fehlerhaft ist;

b) dass die gesundheitlichen Folgen durch die Fehlerhaftigkeit des Produkts verursacht wurden;

c) dass ein kausaler Zusammenhang besteht zwischen gesundheitlichen Schäden und Medizinprodukt besteht.

Beweisführung erschwert

Dabei hat der klagende Patient kaum Rechte, an die für den Nachweis der Fehlerhaftigkeit des Medizinproduktes erforderlichen Unterlagen zu kommen. Der Hersteller verweigert in der Regel selbst die Herausgabe der bei der Benannten Stelle zur Erlangung des CE-Kennzeichens eingereichten Unterlagen, von den Konstruktions-, Test- und sonstigen Unterlagen ganz zu schweigen. Unabhängige Gutachter, die zur Untersuchung der Hüftprothese herangezogen werden können, sind in Deutschlad rar gesät. Bei der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer soll der Hersteller alle in Deutschland tätigen Gutachter zu einem mehrtägigen Symposium in die Zentrale eingeladen haben, um mögliche Ursache für das gehäuft aufgetretene Versagen des Prothesenmodells zu diskutieren. Einen von diesen mussten Kläger gegen Zimmer dann in ihrem Verfahren beauftragen, da das Landgericht keine Gutachter aus dem angelsächsischen Raum zuließ mit der Begründung, dies würde durch erforderliche Übersetzungen den Prozess unnötig verzögern. Nach mehr als 10 Jahren hat das Landgericht Freiburg die ersten Urteile vorgelegt. Eine mögliche Verzögerung durch englisch-sprachige Gutachter hätte wohl nicht entscheidend zur überlangen Verfahrensdauer beigetragen. Und ein Ende der Verfahren ist nicht in Sicht, da die Beklagte, die Firma Zimmer, den Instanzenweg offensichtlich exzessiv auszuschöpfen gedenkt.

Keine Sammelklagen in Deutschland

Jeder Patient ist selbst für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zuständig. Sammelklagen sind in Deutschland nicht möglich. Die als Verein organisierte Selbsthilfegruppe kann keine Rechtsberatung leisten. Erfahrungen können jedoch zwischen Vereinsmitgliedern und Verein ausgetauscht werden.

Weiterführende Informationen:
Gesetze

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz (pdf)) aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Verjährungsfristen

Produkthaftungsgesetz
§ 12 Verjährung
(1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an….mehr

Geprüft werden sollte auf jeden Fall, wann beim einzelnen die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Im Gesetz heißt es, dass die Verjährung drei Jahre zum Ende des Jahres, in welchem man von der Fehlhaftigkeit des Produkts Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. Die Frage ist, ob es zur Feststellung der Fehlerhaftigkeit des Medizinprodukts ausreicht, dass das Krankenhaus alle betroffene Patienten zu einer Nachuntersuchung auffordert. Man könnte argumentieren, dass die Fehlerhaftigkeit erst dann feststeht, wenn der Hersteller die Fehlerhaftigkeit eingeräumt oder sie gerichtlich mit rechtskräftigem Urteil festgestellt wurde.

Bürgerliches Gesetzbuch
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre….mehr

Skript zur Patienteninformationsveranstaltung von den RA Berst und Liebold

In den Jahren 2004 bis 2008 wurden im Loretto-Krankenhaus in Freiburg über 800 Patienten mit einer sogenannten….mehr

Information RA Dr. Burkhardt

Am 07.12.2009 fand im Loretto-Krankenhaus Freiburg eine Informationsveranstaltung unter reger Beteiligung….mehr

Tipp:

Wir empfehlen, Rat bei einem Fachanwalt für Medizinrecht einzuholen. Eine Liste der Fachanwälte für Medizinrecht ist bei den jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern erhältlich.

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https://durom-hueftprobleme.de/wp-content/uploads/2021/01/210110_logo_mit_slogan-3-300x121.png 0 0 H. Hauke https://durom-hueftprobleme.de/wp-content/uploads/2021/01/210110_logo_mit_slogan-3-300x121.png H. Hauke2010-05-17 18:00:462021-09-15 16:38:22Der klagende Patient

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Mobil: +49 176 60 33 73 20
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