Hersteller bestechen Ärzte

Bestechungsskandal um Medizinproduktehersteller

Der amerikanische Hersteller von Wirbelsäulenprothesen Orthofix hat zugegeben, Ärzte in brasilianischen öffentlichen Krankenhäusern bezahlt zu haben, damit sie Orthofix-Produkte bevorzugt nutzen. So wollte das Unternehmen Umsatz und Gewinne steigern. Das gab die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) bekannt. Dies stellt einen eindeutigen Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung korrupter Praktiken im Ausland (FCPA) dar. Um die Untersuchungen gegen die Firma zu beenden und weitere Verfahren zu verhindern, ist Orthofix bereit, eine Strafe in Höhe von über 14 Millionen US Dollar zu akzeptieren. Quelle

SEC beschuldigt auch Zimmer der Bestechung

Am 26 März 2012 veröffentlichte die SEC eine Pressemitteilung, in welcher auch der Medizinproduktehersteller Zimmer  beschuldigt wurde, gegen das Gesetz zur Bekämpfung korrupter Praktiken im Ausland (FCPA verstoßen zu haben. Auch Zimmer habe Angestellte des öffentlichen Gesundheitssystems in Brasilien, Argentinien und China über 10 Jahre lang dafür bezahlt, vor allem Zimmer Produkte zu verwenden. Involviert sind nach den Recherchen von SEC hohe und mittlere Manager der Zimmer Mutterfirma in Warsaw, Ind., die zusammen mit den Vertriebsleuten ein System der Bestechung und Vorteilsgewährung aufgezogen hätten. Versagt hat dabei nach Erkenntnissen der SEC die Compliance Abteilung von Zimmer, die eigentlich für korrektes Verhalten der Mitarbeiter sorgen und Verstöße ohne Ansehen der Person ahnden muss. Doch war die Compliance Abteilung von Zimmer wohl selbst in den Bestechungsskandal involviert und somit Teil des Betrugssystems.

Kara Novaco Brockmeyer, Chef der Enforcement Division’s Foreign Corrupt Practices Act Unit von SEC sagte:

“A company’s compliance and internal audit should be the first line of defense against corruption, not part of the problem.”

Zimmer hat sich nun zur Zahlung von mehr als 22 Millionen US-Dollar  bereit erklärt, um die Untersuchung zu beenden und weitere Nachforschungen zu verhindern. Trotz der Summe von 22 Millionen hat sich die Bestechung für Zimmer wohl gerechnet. Die Firma hat ihre Gewinne erheblich steigern können. Bestechung rechnet sich also für die Firmen. Und so lange sie so glimpflich davon kommen, wenn sie erwischt werden, wird es auch weiterhin Korruption geben.

Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in Deutschland

In § 299 a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen werden Ärzten und Angehörigen eines Heilberufes verboten, sich bei ihren Entscheidungen für eine Behandlung oder die Verwendung von Medikamenten oder Medizinprodukten durch Vorteile und Versprechungen der Hersteller beeinflussen zu lassen.  Die Annahme von Vorteilen, Vergünstigen oder sonstigen Zuwendungen ist Personen in medizinischen oder Heilberufen untersagt.

In § 299 a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen steht zu lesen:

Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er

  1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
  2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
  3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ärzte nutzen Lücken im Gesetz

Erlaubt bleiben Fortbildungen an oft auch exotischen Orten für Ärzte, die Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller anbieten. Doch auch hier ist der Grat zwischen legal und illegal schmal. Firmen können die Kosten für  die Reise und die Tagungsgebühren übernehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Spektrum unterschiedlicher Informationen und Erfahrungsbereiche thematisiert wird. Veranstaltungen, die nur ein einzelnes Produkt oder Medikament positiv darstellen, sind nicht zulässig. Auch als Fachvortrag getarnte Darstellungen von einem einzelnen Produkt gegen Honorar durch Ärzte ist nicht legal.

Ausgeschlossen ist, dass Firmen Kosten für Übernachtung für „Verlängerungstage“, Reisekosten für Begleitpersonen oder für ein aufwändiges „Rahmenprogramm“ übernehmen. Unzulässig ist es, sich für einen Fachvortrag, in dem es nur um ein Produktl geht, ein Honorar zahlen zu lassen.  Selbst die Annahme von Fachbüchern kann rechtliche Konsequenzen haben.

2007 hat sich die von Ärzten auf den Weg gebrachte Initiative „Mein Essen zahl ich selbst“ („Mezis“) gegründet. Mezis wehrt sich gegen eine Beeinflussung der Pharmaindustrie durch kleine Geschenke und Gefälligkeiten. Ärzte werden aufgefordert, „keinen Gefallen an Gefälligkeiten“ zu finden, denn schon kleine Aufmerksamkeiten von Pharmavertretern könnten das ärztliche Verhalten beeinflussen.

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