Großer Andrang herrschte vor Verhand-lungsbeginn gegen Zimmer Biomet vor dem Gerichtsssaal.
SWR aktuell berichtete am 15.01.2020 über den Verhandlungstag gegen Zimmer Biomet vor dem OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg.
Großer Andrang herrschte am 13.1.2020 vor Saal 4 des OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, als die Verhandlung gegen Zimmer Biomet wegen fehlerhafter Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen in die zweite Runde ging. Vom Landgericht Freiburg war der Hersteller zu Zahlung von 25.000.- Euro Schmerzensgeld verurteilt worden, weil er nach Auffassung des LG im Jahr 2003 ein SProthesenmodell auf den Markt gebracht hatte, welches sich nach Implantation in Patienten als fehlerhaft herausstellte. Das Durom-Modell verursachte erhöhten Metallabrieb, welcher zu Metallosen, einer Art Knochenkrebs, und zum Absterben von Gewebe führte. 30% der Betroffenen vom Loretto Krankenhaus mussten innerhalb weniger Jahre re-operiert werden. Bei allen fanden die Operateure eine braun-schwarze Flüssigkeit im Körper, ähnlich wie beim Ölwechsel beim Auto, sowie häufig zerfressenes Knochenmaterial.
In mehreren Urteilen war das Landgericht Freiburg bereits 2017 und 2018 zum Ergebnis gekommen, dass die von Zimmer-Biomet vertriebene Hüftprothese des Modells Durom-Metasul-LDH einen Produktfehler ausweist, für den die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, welche die Prothese in Europa vertrieben hat, verantwortlich sind. Das Gericht bemängelte, dass notwendige und mögliche Tests nicht durchgeführt worden waren, das Risiko dem Hersteller bekannt war oder hätte bekannt sein müssen und die Ärzte auf die Risiken nicht eindeutig hingewiesen worden waren. So gibt es verschiedene Einbauanleitungen des Herstellers für die Operateure, die jeweils wesentliche Unterschiede aufweisen. Erstmalig stellte das Gericht fest, dass das Durom-Prothesenmodell bereits deshalb fehlerhaft sei, weil es insgesamt ein zu hohes Versagensrisiko aufweist. Und somit ist nicht mehr erheblich, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden kann. Bekannt geworden ist zwischenzeitlich auch, dass unabhängig von der Menge des Metallabriebs der Abrieb der Durom-Hüftprothese offensichtlich bereits in geringen Mengen besonders aggressiv auf die Proteine einwirkt und somit, neben anderem, auch zu einer generellen Schwächung des Immunsystems des Patienten führt. Dies könnte die häufig berichteten grippalen Erkrankungen bei Betroffenen erklären.
In den Urteilsbegründungen geht das Gericht davon aus, dass auf Grund des Produktmangels erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstanden ist, der bei den Patienten zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hatte.
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