Stand der Verfahren gegen Zimmer

Über den Stand der Verfahren gegen Zimmer ging es in der Patientenveranstaltung der Selbsthilfegruppe. Rechtsanwalt Dr. Dirk Liebold berichtete zum Thema:

„Klagen gegen Zimmer-Biomet: Was bisher erreicht wurde. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren“

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Im Rahmen der Patientenveranstaltung berichtet Dr. Liebold über das Ergebnis der Anhörungen am Landgericht Freiburg vom 17. und 18. Mai 2018.

  1. Einleitung 

Berichtet wurde von den Verhandlungen, die am 17.5. und 18.5. vor dem Landgericht Freiburg stattfanden. In einem Verfahren war Gutachter Dr. Kretzer, im anderen Dr. Mittelmeier und Dr. Klüß. Zu Beginn der Verhandlungen entschuldigte sich der Vorsitzende Richter Löscher für die lange Dauer der Verfahren. Grund seien die Zuständigkeiten unterschiedlicher Kammern, Wechsel in der Richterschaft und daraus folgende stets neue Einarbeitungszeiten in die komplexe Materie. Er sagte eine nunmehr zügige Urteilsfindung zu.

Kretzer war wegen seiner engen Beziehungen zur Firma Zimmer in anderen Verfahren abgelehnt worden. Das OLG Karlsruhe hatte entgegen der Auffassung des LG Freiburg die Auffassung der Betroffenen geteilt und Dr. Kretzer als befangen erklärt. Dr. Kretzer tritt dennoch in zwei Verfahren als Gutachter auf, da er in diesen nicht abgelehnt worden war. Im zweiten der nun verhandelten Verfahren traten Dr. Mittelmeier für die medizinischen und Dr. Klüß für die technischen Fragen als Gutachter auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet und befragte die Gutachter gezielt und systematisch. Die Parteien kamen überein, dass die aus den beiden Verhandlungstagen resultierenden Protokolle für die weiteren Verfahren benutzt werden können. Weiterlesen

Gericht: Durom-Prothese ist fehlerhaft

Zimmer Biomet wurde vom Landgericht Freiburg erneut verurteilt. Gegen den Hersteller der inzwischen als fehlerhaft festgestellten Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese klagen betroffene Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zimmer hatte das Prothesenmodell 2003 auf den Markt gebracht ohne die notwendigen Tests durchzuführen. Dadurch habe die Firma, so das Gericht, die Gesundheit der Patienten gefährdet. Die ersten Urteile gegen den Hersteller von Medizinprodukten ergingen 2017 und 2018 gegen Zimmer wegen der von der Firma 2003 auf den Markt gebrachten Hüftprothese.

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) halt engen Kontakt mit den Anwälten der über 150 Betroffenen, die gerichtlich gegen Zimmer Biomet vorgehen oder noch vorgehen werden. Klage eingereicht haben bisher zunächst jene Betroffene, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche die Kosten des Verfahrens übernimmt. Die große Klagewelle wird kommen sobald die ersten Urteile gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese rechtskräftig wurden. Dem LG Freiburg droht somit eine Prozesslawine.

Bisherige Urteile:
Bisherige Verfahren

Die bisherigen Verfahren vor dem Landgericht Freiburg haben deutliche gemacht, dass nach anfänglichem Zögern die Richter wohl zu der Einschätzung gelangt sind, dass das von Zimmer Biomet im Jahre 2003 auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell fehlerhaft ist. Fehlerhaft sei das Prothesenmodell bereits deshalb, weil eine den Anforderungen entsprechende Einbauanleitung, welche die Operateure auf die besonderen Gefahren beim Einbau des Modells hingewiesen hätte, gefehlt habe. Dem Hersteller war oder hätte bekannt gewesen sein müssen, dass bereits in der Vergangenheit Metall-auf-Metall Hüftprothesen mit kleinem Kugelkopf Probleme wegen Metallabrieb verursacht hätten. Die Argumentation von Zimmer Biomet, es sei wissenschaftlich nicht geklärt, ab wann von erhöhtem Metallabrieb gesprochen werden könne, sei unerheblich, weil die festgestellten gesundheitlichen Beschwerden der Betroffenen auf den Metallabrieb zurück zu führen sei, unabhängig wie hoch die Chrom- oder Kobaltwerte bei den einzelnen Patienten seien. Fehlerhaft sei das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell auch deshalb, weil die Versagensrate der Prothese weit über der mit Recht zu erwartenden Sicherheit von Hüftprothesen läge. Das Produkt hätte nach Auffassung der Richter gar nicht auf den Markt gebracht werden dürfen, weil notwendige und mögliche Untersuchungen und Tests nicht durchgeführt worden seien.

Zimmer beharrt „Durom-Prothese nicht fehlerhaft“

Die Argumentation von Zimmer Biomet, dass das Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell wegen fehlerhaften Einbaus der operierenden Ärzte versagt habe, wies das Gericht zurück. Erstens habe keine gültige Einbauanleitung vorgelegen und zweitens wäre bei der Konstruktion der Prothese ein funktionierender Einbau nur dann mit einer akzeptablen Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten gewesen, wenn die Verbindung zwischen Schaftkonus, Adapterkonus und Großkugelkopf mit erheblicher Kraft intraoperativ hergestellt worden wäre. Diese aufzuwenden sei aber wegen der Gefahr einer Femurfissur (Bruch des Oberschenkenhalsknochens) in der Praxis nicht möglich gewesen

Weitere Infos

DePuy muss 1 Mrd. Dollar zahlen!

DePuy wurde in den USA wegen des fehlerhaften ASR-Hüftprothesenmodells zur Zahlung von 1 Milliarde Dollar wegen der fehlerhaften ASR-Hüftprothese von DePuy verurteilt. Wie Reuters am 10 Mai 2019 meldet, wurde Johnson & Johnson zur Zahlung von 1 Milliarde US Dollar verurteilt. Das entspricht nach aktuellem Kurs einer Summe von 896,294,063.50 EUR. Geklagt hatten Patienten mit einer fehlerhaften Hüftprothese des Johnson & Johnson Tochterunternehmens DePuy. Vor dem amerikanischen Gericht haben sie nun Recht bekommen.

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Dieselskandal und fehlerhafte Hüftprothesen

Von Korrelationen und Kausalitäten – ein Kommentar zu Dieselskandal und fehlerhaften Hüftprothesen

Die Diskussion um die NOx Werte in der Luft nimmt immer bizzarere Züge an: Der Direktor der Max-Grundig-Klinik in Bühl, Curt Diem, hält die Verteufelung des Diesel Motors laut „Ärzte-Zeitung“ gar für „fake news“. Als Beispiel dient Diem der Raucher, der eine Packung jeden Tag raucht. „Ein Stuttgarter Bürger, der sein Leben lang 40 Mikrogramm Feinstaub einatmen würde, hätte nach 75 bis 80 Jahren 10-12 Gramm Feinstaub in der Lunge – ein Raucher schaffe dies in zwei Wochen. Die Gleichsetzung von Curt Diem hinkt, denn ein Raucher kann sich frei entscheiden, eine ganze Schachtel am Tag zu rauchen oder es bleiben zu lassen. Jemand, der an einer der Stuttgarten „Feinstaub-Straßen“ wohnt, kann sich nicht entscheiden , ob er atmen möchte oder nicht.

Die von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Grenzwerte für die Luftqualität seien falsch und es werde an den falschen Stellen gemessen. Es gebe keine wissenschaftliche Begründung für die Grenzwerte, behauptet der frühere Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin, Dieter Köhler. Und mit ihm 100 Lungenfachärzte. Die  werfen Umweltpolitikern und Aktivisten vor, mit zweifelhaften medizinischen Aussagen die öffentliche Debatte zu beeinflussen. Es handele sich hier um statistische Auswertungen und Korrelationen und nicht um Kausalitäten. Diese Aussage ist banal und spricht weder gegen die Schädlichkeit von Feinstaub noch gegen die von der EU festgelegten Grenzwerte. Wenn bei 90% Kindern, die in unmittelbarer Nähe eines Kernkraftwerks leben, Blutkrebs auftritt, sind dies auch nur „statistische Auswertungen und Korrelationen und keine Kausalität. Kausalität besteht bei Lichtschalter: wenn ich drauf drücke, geht das Licht an – der Druck auf den Schalter steht in kasualem Zusammenhang mit dem Angehen des Lichtes. Eine solche Kausalität ist in der Medizin eher selten.

Durch erhöhten Metallabrieb verursachtes nekrotisches Gewebe

Eine solche Kausalität gibt es auch bei den Auswirkungen der fehlerhaften Durom-Hüftprothese der Firma ZimmerBiomet auf die Gesundheit der betroffenen Patienten natürlich nicht. Aber wenn über 30% der Patienten mit einer solchen Prothese bereits nach wenigen Jahren re-operiert werden mussten, wenn sich über 50%  über die gleichen gesundheitlichen Probleme beklagen, unter denen sie leiden seit ihnen die Prothese eingesetzt wurde, wenn sämtliche vom Gericht beauftragten Gutachter der Prothese „Konstruktionsfehler“ bescheinigen, wenn das Landgericht Freiburg in mehreren Urteilen zu dem Ergebnis kommt, dass die Prothese fehlerhaft ist, nicht genügend getestet wurde und nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen, dann besteht eine hohe Korrelation zwischen Durom-Prothesenmodell und gesundheitlichen Problemen bei den betroffenen Patienten und der Unverantwortlichkeit des Herstellers Zimmer Biomet.

 

 

Geringes Schmerzensgeld fördert fehlerhafte Medizinprodukte

Das in Deutschland von Gerichten Betroffenen zugesprochene Schmerzensgeld ist zu gering. Die geringen Summern veranlassen Hersteller nicht, vor Markteinführung eines Produkts mehr in die Patientensicherheit zu investieren. Die geringen Summen erhöhen somit letztendlich die Gefahr fehlerhafter Medizinprodukte.

Seit Jahren weist die Selbsthilfegruppe darauf hin, dass die Höhe der von den Gerichten in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder zu gering ist. Die Beträge, die Medizinproduktehersteller Patienten mit einem fehlerhaften Produkt bei einer Verurteilung bezahlen müssen, stellen keinen Anreiz dar,  eventuell erforderliche Tests vor Markteinführung durchzuführen. Vor allem klinische Tests sind teuer und zeitaufwändig. Die Verlockung ist deshalb groß, klinische Tests zusammen mit den operierenden Ärzten nach der Markteinführung an Patienten ohne deren Wissen durchzuführen.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin hat bereits im Jahr 2016 gefordert, das Schmerzensgeld den tatsächlich erlittenen Schmerzen entsprechend festzusetzen. Es muss sich für die Hersteller „lohnen“, notwendige Tests durchzuführen bevor das Produkt in Patienten implantiert wird.

Vortrag Prof. Dr. Schwintowski

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Zimmer wegen Durom-Prothesen verurteilt

Am Montag, dem 15.10.2018 wurde die Firma Zimmer vom Landgericht Freiburg unter Vorsitz von Richter Löscher erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld in 5-stelliger Höhe wegen der von ihr in Verkehr gebrachten Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde die Fehlerhaftigkeit des Prothesenmodells eindeutig fest gestellt und ausführlich begründet.

Bei der Feststellung der Fehlerhaftigkeit habe das Gericht folgende Fragen geprüft:

  • Was war die Ursache für die Vielzahl an Revisions-Operationen?
  • Was war ursächlich für bekannt gewordenen gesundheitlichen Probleme der Betroffenen?
  • Waren die Probleme zum Zeitpunkt der Markteinführung bereits erkennbar?

Nach dem Medizinproduktehaftungsgesetz haftet ein Hersteller dann, wenn

  • während der Herstellung des Prothesenmodells Fehler aufgetreten sind (Fabrikationsfehler)
  • die Konstruktion des Prothesenmodells fehlerhaft ist (Konstruktionsfehler)
  • keine vollständigen und aussagekräftigen Hinweise zur Operationstechnik vorliegen (Instruktionsfehler);

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass erhöhter Metallabrieb vorliegt. Er sei durch einen Fehler in der Konussteckverbindung verursacht worden, da es nicht möglich gewesen sei, diese Verbindung bei der Operation so stabil zu gestalten, dass keine Mikrobewegungen entstehen können. Hätten Bewegungen innerhalb des Prothesensystem vermieden werden können, hätte es auch keinen erhöhten Abrieb gegeben. Dies sei jedoch nur durch ein Zusammenfügen der Prothesenteile während der Operation mit einer Kraft von 7 NP möglich gewesen.  Bei einem Schlag von 7 NP auf den Schaft, der nötig gewesen wäre, um Konus und Schaft stabil zu verbinden, wäre der Oberschenkenhalsknochen des Patienten gesprengt worden (Fissur des Femur).

Nach Auffassung des Gerichts war die OP Anleitung von 2004 fehlerhaft. So enthält sie keine Hinweise auf die Bedeutung der Fügekräfte und darauf, wie der Operateur damit umgehen soll. Ebenso wenig gibt es Hinweise auf die Bedeutung der Reinigung von Fett und Gewebe des Operationsbereiches. In der Einbauanleitung von Zimmer aus dem Jahr 2004 würde nur darauf hingewiesen, die Verbindungsstellen von Blut zu reinigen, nicht aber von Fett und Gewebe. Eine vollständige Reinigung sei aber unabdingbar für die Stabilität der Verbindung. Schon deshalb sei die Prothese fehlerhaft, da bei einer fortbestehenden Verunreinigung der Konussteckverbindung die erforderliche Fixierung der einzelnen Prothesenteile nicht möglich sei. Mikrobewegungen und damit erhöhter Abrieb seien unvermeidlich.

Das Gericht führt aus, dass bei der Beurteilung der Erkennbarkeit des Fehlers zum Zeitpunkt der Markteinführung des Prothesenmodells nicht erkennbar sein muss, welche konkreten Schäden entstehen könnten. Es reiche die potentielle Fehlerdisposition des Prothesenmodells aus. Diese sei auf Grund der Erfahrungen mit Metall auf Metall (MoM) Kleinkopfprothesen bereits gegeben gewesen und hätte berücksichtigt werden müssen.  Durch im Jahr 2010 durchgeführte Test mit MoM Großkopfprothesen sei erhöhter Metallabrieb nachgewiesen worden. Diese Tests hätten bereits vor Markteinführung durchgeführt werden können und müssen.

Das Gericht betont, dass bei der Risikoklasse von Medizinprodukten, unter welche Hüftprothesen fallen, klinische Tests vorgeschrieben sind. Die aus klinischen Test mit entsprechenden Kleinkopfprothesen gewonnenen Erkenntnisse hätten nicht einfach auf MoM Großkopfprothesen übertragen werden dürfen. Bei den grundsätzlichen Innovationen der Durom-Hüftprothese hätten umfangreiche Tests und Untersuchungen durchgeführt werden müssen.

Der Gesundheitszustand der Patienten vor der Operation ist nach Auffassung des Gerichts unerheblich, da die vorliegenden gesundheitliche Einschränkungen nicht in Verbindung stehen mit der Erkrankung, die zur Hüft-TEP-Operation geführt haben. Die beschriebenen Krankheiten sind somit vom Abrieb induziert.

Urteil gegen Zimmer wegen Duromprothese

Zum zweiten Mal erging am 30.07.2018 im Namen des Volkes ein Urteil gegen den Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Der Medizinproduktehersteller Zimmer  muss EUR 30.000.- Schmerzensgeld an die Patientin zahlen, für alle künftigen Schäden aufkommen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Weiterlesen

Anhörungen in Verfahren gegen Zimmer

Patientenveranstaltung der SHG Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V.: Klage gegen Zimmer. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren.

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Der Vorsitzende der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke begrüßt die Anwesenden und stellt den Referenten des Abends, RA Dr. Liebold, vor. Nach einer kurzen Einführung in das Thema berichtet Dr. Liebold  von den Anhörungen vor dem Landgericht Freiburg am 17. und 18. Mai 2018.

Powerpoint-Präsentation zum aktuellen Stand (Juni 2018) der Gerichtsverfahren.

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Schmerzensgeld in Deutschland

Schmerzensgeld in Deutschland verharrt seit Jahren auf einem zu niedrigen Niveau. In verschiedenen Tabellen werden Urteile gesammelt, in welchen Geschädigten von Unfällen oder Gewalttaten Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zugesprochen wurden. Hier sind die Täter in der Regel Einzelpersonen, die den Schaden durch persönliches schuldhaftes Verhalten herbei geführt haben. Bei fehlerhaften Medizinprodukten liegt jedoch eine völlig andere Ausgangslage vor. Hier verursachen Firmen und Großkonzerne durch Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit bei Patienten lebenslange Gesundheitsschäden. Und dies häufig aus wirtschaftlichem Gewinnstreben. Deshalb müssen hier die Summen für Schadensersatz und Schmerzensgeld der Wirtschaftskraft des Verursachers angepasst sein.

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Verhandlung wegen Duromprothese von Zimmer

Am 17.5. und 18.5. 2018 fanden vor dem Landgericht Freiburg mündliche Verhandlungen in verschiedenen Verfahren gegen den Medizinproduktehersteller Zimmer, heute Zimmer Biomet, statt. Es ging um die wegen hoher Versagensraten in die Schlagzeiten geratene Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese. Sie war 2003 vom Hersteller auf den Markt gebracht worden. Die vom Gericht geladenen Gutachter bestätigten die Fehlerhaftigkeit der Zimmerprothese.

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