36% Fehlerquote bei ASR-Prothesen

Auch in den Vereinigten Staaten laufen Verfahren gegen Zimmer und DePuy wegen fehlerhafter Hüftprothesen. Die Urteile der amerikanischen Gerichte können leider nicht auf Deutschland übertragen werden. Auch ist es der Durom-SHG bisher nicht gelungen, die Erkenntnisse und Informationen über die Prothesenmodelle von den Gerichtsverfahren in Amerika zu erhalten. Dies wäre für deutsche Betroffene sicherlich hilfreich. Denn vor amerikanischen Gerichten ist die Position der Patienten stärker als in Deutschland. In den USA haben Kläger gegen einen Medizinproduktehersteller Anspruch auf Herausgabe von Konstruktions-, Vertriebs- und  medizinischen Unterlagen, in Deutschland gibt es diesen Anspruch nicht. Das schmälert die Chancen der Patienten vor deutschen Gerichten natürlich ganz erheblich.

Am 14.2.2013 wurde vor einem New Yorker Gericht das Verfahren gegen DePuy wegen Fehlerhaftigkeit der ASR Prothese mit der Zeugenbefragung fortgesetzt. Das Gericht zitierte Ergebnisse der von DePuy durchgeführten Studie aus dem Jahre 2011 bei ASR-Patienten.  Danach stellte sich die ASR-Prothese innerhalb von 5 Jahren bei 36% der Fälle als fehlerhaft heraus. Der Zeuge räumte ein, dass er selbst 66 ASR Hüftprothesen implantiert habe. 11 davon mussten nach kurzer Zeit bereits revidiert werden. (Kransky v. DePuy, BC456086, California Superior Court, Los Angeles County (Los Angeles)).

Im November 2013 wurden die Rechtstreitigkeiten zwischen den Betroffenen Patienten und dem Hersteller DePuy gegen Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2,4 Milliarden US Dollar eingestellt. Vorausgesetzt, das Gericht stimmt dem außergerichtlichen Vergleich der Parteien zu.

In Deutschland hoffen Betroffene nach jahrzehntelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen auf eine Entschädigungssumme in Höhe von zwischen EUR 25.000 und EUR 30.000.

Weiterlesen

US-Patienten klagen gegen Zimmer

Immer mehr Klagen gegen Zimmer in USA

Joe Saunders ist zugelassener Prozessanwalt in Kalifornien. In seinem Artikel „Zimmer Durom Hip Implant Lawsuits Continue“ beschreibt er den Stand der Verfahren gegen Zimmer in den Vereinigten Staaten.

Nach seiner Auffassung weist die Durom Kappenprothese von Zimmer ein fehlerhaftes Design auf, welches dazu führt, dass einer Vielzahl von Patienten die Prothese in einer schmerzhaften Re-Operationen wieder entfernt werden muss. Auf dem Markt ist das

Prothesenmodell seit 2006. Als die Versagensraten der Durom-Prothese immer weiter ansteigen, werden 2008 die ersten Klagen eingereicht. Daraufhin setzt Zimmer den Vertrieb 2008 für einige Wochen aus, um danach den Vertrieb mit zusätzlichen Hinweisen für Operateure zum Einbau der Prothese wieder aufzunehmen. 2010 wurden Verkauf und Werbung erneut eingestellt nachdem die zusätzlichen Hinweise für die Operateure keine Verringerung der Versagensrate der Durom-Prothese gebracht hatte. Ein offizieller Rückruf aus Sicherheitsgründen erfolgte wie in Deutschland auch in den USA nicht.

Zulassung ohne klinische Tests

Die Zimmer Durom Acetabular Komponenten (Metall Pfanne) und der Metasul Metallkugelkopf (femoral head) erhielt nach Saunders die Freigabe durch die Food and Drug Administration (FDA) im März 2006. Grundlage der Freigabe für die FDA sei die Bestimmung 510(k) gewesen, nach welcher die Inverkehrbringung eines Medizinprodukts ohne detaillierte Begutachtung durch die FDA und ohne Vorlage einer klinischen Studie möglich ist. Auch habe die FDA Zimmer nie aufgefordert, das Prothesenmodell vom Markt zu nehmen.

Ursache für das Versagen

Die Prothese versagt, weil sich die Pfanne im Beckenknochen mit der Zeit lockert und in der Folge wackelt.  Das verursacht erhebliche Schmerzen und schränkt die Beweglichkeit des Gelenks stark ein. Häufig entstehen durch Abrieb Schäden am Gewebe und dem noch vorhandenen Knochenmaterial.

Quelle

Prozesse in Deutschland dauern

In Deutschland klagen Betroffene gegen Zimmer seit 2010. Die von Zimmer mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragte Anwaltskanzlei Linklaters nutzt alle juristische Tricks, um die Verfahren in die Länge zu ziehen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die überwiegend betagten Patienten das Ende ihres Prozesses nicht mehr erleben oder vorzeitig entnervt und entkräftet aufgeben. Dabei könnte Zimmer mögliche Zahlungen, zu denen die Firma von deutschen Gerichten verurteilt werden könnte, aus der Protokasse bestreiten. Zu gering sind Schmerzensgeld und Schadensersatz in Deutschland, um abschreckend zu wirken.

Keine Sammelklagen in Deutschland

Anders als den Vereinigten Staaten von Amerika sind Sammelklagen in Deutschland und Europa nicht möglich. Mit einer Sammelklage können sich Betroffene zusammenschließen und gemeinsam eine Kanzlei mit ihrer Vertretung beauftragen.  Dafür übernimmt die Kanzlei alle Risiken, den Mandanten entstehen keine Kosten. Entlohnt wird die Kanzlei durch einen prozentualen Anteil aus dem erstrittenen Betrag für Schadensersatz und Schmerzensgeld. In Amerika werden bei solchen Prozessen die Firmen oft zu Summen im mehrstelligen Millionenbereich verurteilt. Ein gewisser Prozentsatz dieser Summen ist für die Kanzleien immer noch wirtschaftlich und rechtfertigt das eingegangene Risiko. Bei den geringen Summen in Deutschland ist dies den Kanzleien nicht zuzumuten.

 

 

Verhandlung gegen Zimmer in Freiburg

am Freitag, 18.Januar 2013  um 10.15 Uhr fand am Landgericht Freiburg ein Gütetermin eines „Betroffenen gegen Zimmer“ statt. Es war  der erste Gerichtstermin eines Betroffenen ohne Revisions-Operation. Dass das Verfahren nun ruht und die „Verjährungsfrist“ bis 31.12.2014 verlängert wurde, lässt dem Betroffenen die Möglichkeit, bei zunehmenden Gesundheitsproblemen seine Ansprüche gegenüber der Firma Zimmer bis Ende 2014 geltend zu machen. Weiterlesen

Rückruf des ASR Hüftsystems von DePuy

Fehlerhafte ASR Hüftprothesen der Firma DePuy werden in Europa seit August 2010 zurückgerufen. Die Durom-SHG hat erste Informationen für Betroffene mit einer ASR-Hüftprothese von DePuy zusammengestellt.

Weiterlesen

Wie viel Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeld richtet sich nach den erlittenen Schmerzen. Hierzu zählen neben den körperlichen Schmerzen auch psychische wie Angstzustände vor der OP, Angst vor Vergiftung durch Metallabrieb, Schlafstörungen, … Dazu kommen Schadensersatzzahlungen, welche den entstandenen Schaden ausgleichen sollen. Zum Beispiel durch Verdienstausfall, verringerte Rentenzahlungen, entgangene Aufträge bei Selbstständigen, …

Die Schmerzensgeldzahlungen, die in Deutschland Betroffenen von den Gerichten zugesprochen werden, richten sich in Deutschland nach offiziellen Schmerzensgeldtabellen wie die Haks-Liste oder die ADAC-Liste. Diese sammeln seit Jahrzehnten die Summen, welche Gerichte in Deutschland Menschen, die einen körperlichen Schaden erlitten haben, zusprechen. Grundlage sind Unfälle, die zum Verlust eine Körperteils oder zu körperlichen Schäden geführt haben. Sie werden auch auf Verfahren gegen Hersteller von fehlerhaften Medizinprodukten angewandt, obwohl diese keine Unfälle sind. Sie werden nach einem vorgeschriebenen Zulassungsverfahren auf den europäischen Markt gebracht. Und zwar nicht zufällig, sondern bewusst, teilweise auch vorsätzlich. Er müsste bei einem Fehler deshalb auch die Verantwortung für seinen Fehler übernehmen. Dennoch profitiert er von den seit Jahren in der Höhe nahezu unveränderten Schmerzensgeldtabellen auf der Basis von Unfällen.

Die Schmerzensgeldtabelle wiederum richtet sich nach den von den Gerichten zugesprochenen Summen und nimmt diese als Richtschnur. Auf diese Weise blieben die Summen in der Vergangenheit konstant niedrig. Es ist deshalb wichtig, dass vor Gericht auf diese „selbstreferenzielle“ Problematik hingewiesen wird und höhere als die in der Tabelle angegebenen Summen gefordert werden. Sonst ändert sich hier nie etwas. Im Vergleich zu den USA sind die den Geschädigten zugesprochenen Summen in Deutschland unglaublich gering. Viele halten dies für einen Skandal. Denn so bleibt das Risiko für die Hersteller gering und es lohnt sich für diese nicht, großen Aufwand zu betreiben, um möglichst fehlerfreie Produkte auf den Markt zu bringen. Denn wenn ein Produkt sich nachträglich als fehlerhaft herausstellen sollte, sind die zu befürchtenden Zahlungen wesentlich geringer als die Kosten für sorgfältige Untersuchungen vor Einführung des Medizinproduktes. Der Patient wird hier zum kostenlosen Versuchskanninchen degradiert. Und im Schadensfalle bleibt er im Regen stehen.

Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen um fehlerhafte Hüftprothesen der Firmen Zimmer und DePuy werden im Schnitt € 40.000.- gefordert. Einige Anwälte lassen sich von den Herstellerfirmen einschüchtern und verlangen weniger. Nach Einschätzung erfahrener Anwälte lassen sich diese „von den Herstellern über den Tisch ziehen.“ Denn offensichtlich wurden einige DePuy Patienten bereits außergerichtlich mit über € 40.000.- abgefunden.

Helfen Prozessfinanzierer Patienten?

Vor einer möglichen Klage gegen den Hersteller Zimmer/DePuy oder die Ärzte bzw. das Krankenhaus schrecken betroffene Patienten wegen des hohen Kostenrisikos oft zurück. Denn Patienten müssen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zunächst einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten zunächst von den Betroffenen zu bezahlen ist. Wird Klage eingereicht, entstehen Gerichtskosten bis zu 10.000 EUR. Müssen Gutachten erstellt werden, kann sich das Kostenrisiko für die Patienten bis zu einigen EUR 10.000.- erhöhen. Obsiegen die klagenden Patienten, müssen ihnen die Kosten vom Prozessgegner, also dem Hersteller, erstattet werden. Doch werden auch nur EUR 30.000.- als Schmerzensgeld und Schadensersatz vor Gericht gefordert, jedoch nur EUR 15.000.- zugesprochen, bleibt der Patient auf der Hälfte der Kosten sitzen. Ein Verlustgeschäft für ihn. Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, meint die Durom-SHG. Doch können Prozess(kosten)finanzierer oder die Prozesskostenhilfe das Problem lösen ?

Weiterlesen

DePuy Hüftskandal in Püttlingen

Auch nachdem den Ärzten die Fehlerhaftigkeit der ASR-Prothese von DePuy bekannt war, implantierten sie die wegen finanzieller Vorteile weiter in Patienten.

Zimmer Duromprothese im SWR Fernsehen

Der SWR brachte in seiner Sendung „Landesschau“ am 27.3.2012 um 18:00 Uhr einen Beitrag zum Freiburger Prothesenskandal. Es wird von einem neuen Gutachten berichtet, das einen Materialfehler bei der Durom Hüftprothese der Firma Zimmer nachweisen soll. Laut SWR besteht nun neue Hoffnung für betroffene Patienten, mit Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer Erfolg zu haben.

Info für DePuy Patienten

Immer mehr Patienten mit einer ASR-Prothese der Firma DePuy melden sich bei der Durom-SHG. Deshalb haben wir unser Angebot auch auf Betroffene mit einer fehlerhaften ASR-Hüftprothese der Firma DePuy ausgeweitet.

Weiterlesen

Klagerwiderung von Zimmer

Nachdem inzwischen mehrere Patienten Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer wegen fehlerhafter Hüftprothesen eingereicht haben, liegen nun die ersten Klageerwiderungen der Zimmer-Anwälte vor. Wort- und papierreich wird behauptet, dass die Durom-Prothese nicht fehlerhaft sei und kein erhöhter Metallabrieb entstünde.  Es wird betont, dass Abrieb bei jeder Prothese entsteht. So sei auch der Abrieb bei der Durom-Prothese normal und nicht zu vermeiden und dem Patienten im Vorfeld bekannt gewesen. Doch sollte erhöhter Metallabrieb entstanden sein, könne dieser nicht ursächlich für die gesundheitlichen Folgen bei den Patienten sein. Nicht geklärt sei darüber hinaus, ab wann von erhöhtem Abrieb gesprochen werden könne, da es keine Grenzwerte für Abrieb gebe.  Und sollte das Durom-Prothesenmodell nicht die Sicherheitserwartungen erfüllen, dann habe der Operateur die Prothese falsch eingebaut. Weiterlesen