MRT Untersuchungen bei Metallprothesen

Sehr geehrter Herr Hauke,

Im Januar wurde mir eine Gelenkpfannenhalterung eingebaut, nachdem die Kappenprothese von 2011 ausgebaut worden war ( 2014) und die dann eingebaute Pfanne nicht richtig positioniert worden war, also Probleme machte. Ich habe den Arzt dann nach dem Material der Halterung gefragt, er meinte sie sei aus Implantatstahl. Auf meine Frage nach künftigen MRT Untersuchungen (anderer Organe) fand er diese einmal für nicht mehr möglich, dann wieder doch möglich. Daraufhin schrieb ich die Herstellerfirma an, die mir folgende Antwort schickte, die vielleicht interessant sein könnte:

Mit freundlichem Gruß

Ulrike K.

Antwort des Herstellers:

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Wie viel sind Schmerzen wert?

Bei der Bemessung  von Schmerzensgeld vor Gerichten stellt sich regelmäßig die Frage, wie viel die Schmerzen des Patienten in EURO wert sind in Deutschland. Aus Amerika hört man immer wieder, dass Patienten nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren gegen Hersteller von Medizinprodukten Schmerzensgeld viele Millionen zugesprochen bekommen.  Patienten-Millionäre sind in Deutschland bis heute keine bekannt geworden. Deutsche Gerichte orientieren sich an den seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Summen, welche die immens gestiegenen Gewinne  und die finanzielle Potenz der Hersteller unberücksichtigt lassen. Beträge von einigen tausend Euro für eine fehlerhafte Hüftprothese beispielsweise zahlen Weltmarktführer wie DePuy oder Zimmer aus der Portokasse. Einen Anreiz, neue Produkte umfassend und aufwändig vor Markteinführung zu testen, stellen sie nicht dar. Die Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen fordert deshalb seit Jahren, Patienten in Verfahren gegen Hersteller solche Summen zuzusprechen, die eine abschreckende Wirkung haben. Weiterlesen

Arthrose – Ursache vieler Hüft-TEPs

Mit dem Thema „Arthrose – Ursache vieler Hüft-TEPs“ beschäftigt sich Ernst Michael Müller, 1964 geboren, verheiratet, vier Kinder, aus eigener Betroffenheit seit vielen Jahren. Eigentlich ist er Dipl.-Ing. der Luft- und Raumfahrt und kein Arzt oder Heilpraktiker. Er hat auch keine medizinische Ausbildung. Doch durch eigene leidvolle, mehr als 30 Jahre dauernde Erfahrungen mit Arthrose ist er als Betroffener den Ursachen seiner Erkrankung auf den Grund gegangen. Inzwischen ist er ein kompetenter und gefragter Ansprechpartner für Präventive Ernährungsberatung sowie API-Ernährung und Phytoernährung. Seine Erkenntnisse stellen wir hier vor, um Betroffenen und Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu bilden und über eventuelle  Schlussfolgerungen zu entscheiden.

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Gravierende Mängel beim Patientenschutz

Gravierende Mängel bestehen beim Patientenschutz. Manchmal sind die Mängel so gravierend, dass sie für die Betroffenen tödlich enden. Doch der Staat schaut weg. Er hat offensichtlich kein Interesse, seine Bürger zu schützen. Das ist die Botschaft des folgenden Kommentars.

Das Zulassungsverfahren für Medizinprodukte ist ein Freibrief für die Hersteller. Wie genügend Beispiele belegen wird in Deutschland jeder Mist als Medizinprodukt zugelassen. Selbst ein Mandarinennetz aus dem Supermarkt erhielt das CE-Kennzeichen und hätte damit als Medizinprodukt verkauft und in Patienten implantiert werden können. Bund und Länder müssten diese Praxis dringend beenden. Doch alle stehlen sich aus ihrer Verantwortung. Mit der Folge, dass es auch künftig Skandale um Medizinprodukte wie die BIP Brustimplantate oder die Durom-Hüftprothesen von Zimmer Biomet geben wird. Die Zeche zahlen die Patienten mit ihrer Gesundheit und  manchmal auch mit ihrem Leben.

Die Zulassung von Medizinprodukten ist europaweit geregelt. Deshalb muss der Bund dafür sorgen, dass Medizinprodukte vor Marktzulassung nach strengen Sicherheitsstandards für die Patientensicherheit geprüft werden und dass die gesundheitlichen Aspekte vor den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller rangieren. Doch in der EU fallen Medizinprodukte inzwischen nicht mehr in die Zuständigkeit des Gesundheitskommissars, sondern in die des für Wirtschaft zuständigen Kommissars. Die Lobbyarbeit der Medizinproduktehersteller mit ihren Milliardenumsätzen und -gewinnen sorgt darüber hinaus seit Jahren dafür, dass es keine Verbesserungen beim Patientenschutz gibt. Denn die würden unter Umständen die Milliardengewinne der Unternehmen schmälern. Rendite geht offensichtlich vor der Gesundheit der Patienten.

Werden Skandale um fehlerhafte Medizinprodukte bekannt, wird von Politikern reflexartig Entsetzen geheuchelt. Darin ist man inzwischen geübt. Ursachenbeseitigung steht jedoch nicht auf der Agenda. Taten statt Worte wären aber gefragt und könnten helfen, die eklatanten Missstände zu beseitigen! Wann wird einer der vielen Skandale um fehlerhafte Medizinprodukte endlich zum Anlass genommen, für strukturelle und spürbare Verbesserungen beim Patientenschutz zu sorgen?

Ohne Änderungen werden auch weiterhin potenziell fehlerhafte und unausgereifte Medizinprodukte auf den Markt und in den Patienten kommen. Nach Markteinführung beginnt dann die für den Hersteller kostenlose Testphase seines Produktes im nichts-ahnenden Patienten. Vereinbarungen mit den Operateuren sorgen dafür, dass die Erkenntnisse dieser Menschenversuche ohne Wissen des Betroffenen direkt vom Arzt zum Hersteller wandern. Menschenversuche sind in Deutschland aber verboten und nur unter strengen strafrechtlichen und ethischen Vorgaben möglich. So sind sie bei Neuzulassungen von Arzneimitteln …

“ … zulässig und vorgeschrieben, bevor ein Medikament in größerem Maßstab auf dem allgemeinen pharmazeutischen Markt gehandelt werden darf. Ethisch und rechtlich anerkannt wird im Allgemeinen ein Menschenversuch, wenn die einsichtsfähige Versuchsperson dem Experiment freiwillig zustimmt und umfassend über mögliche Folgen aufgeklärt wurde. Jedoch ist dies nur eine erste, keineswegs hinreichende Voraussetzung (siehe Sittenwidrigkeit).“ (Quelle: Wikipedia)

Bei den frisch auf den Markt gekommenen Durom-Hüftprothesen wurde den Betroffenen das Produkt „als Mercedes unter den Hüftprothesen“ angepriesen. Kein Wort, dass es sich eigentlich um ein Produkt handelt, bei dem die „möglichen und notwendigen Tests“, wie das Landgericht in einer Urteilsbegründung schrieb, unterblieben waren und das deshalb noch im Versuchsstadium war. Die Testpersonen wurden weder aufgekärt noch nahmen sie freiwillig an dem Versuch teil.

Staat und Gesetzgeber dulden dieses System seit vielen Jahren. Sie trifft somit die Hauptschuld an der menschenverachtenden Praxis. Eine gerichtliche Klärung der Schuldfrage scheint dringend geboten!

Hanspeter Hauke

Jetzt wird alles besser – sagte Jens Spahn

Das Implantatregister – Wird jetzt alles besser?

„Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden. Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen. Sie sollen wissen: Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit“, so Jens Spahn auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

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Prothesenregister Deutschland 2019

Ein zentrales Prothesenregister in Deutschland soll kommen. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt:

„Die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte wird künftig durch das Register verbessert. Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2019 in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland … (EIRD) beschlossen.“

Na, endlich, könnte man ausrufen. Das längst überfällige Gesetz zur Errichtung eines deutschen unabhängigen Prothesenregisters ist auf dem Weg. Doch Skepsis scheint angebracht. Denn in der Vergangenheit stellten sich groß angekündigte Verbesserungen für die Patienten schnell als Mogelpackungen heraus, die eher als Imagekampagne für die Hersteller von Medizinprodukten eingestuft werden mussten denn als Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. So war das Endoprothesenregister Deutschlands zwar medienwirksam als großer Schritt für mehr Patientensicherheit angepriesen worden, es erwies sich jedoch bald als Rohrkrepierer.

Was bringt das Prothesenregister Deutschland?

Wenn das neue Prothesenregister die Patientensicherheit tatsächlich erhöhen soll, muss es nach Auffassung der SHG folgende Kriterien erfüllen:

  1. Unabhängigkeit
  2. Verbindlichkeit
  3. Einheitlichkeit
  4. Zugänglichkeit

Zu 1. Unabhängigkeit

Die Finanzierung darf nicht durch die Hersteller oder anderer Akteure mit Eigeninteressen erfolgen. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung durch den Bund und die Länder ist erforderlich, um die Unabhängigkeit des Registers von einzelnen Interessensgruppen zu gewährleisten. Beim bisherigen EPRD handelt es sich um ein Register, welches den Interessen der Hersteller dient und nach Einschätzung der SHG keine positiven Auswirkungen auf die Patientensicherheit hat. Denn die Daten werden freiwillig von Herstellern und einigen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäusern geliefert. Eine Pflicht zur Einreichung der Daten besteht selbst für diese nicht. Und die privaten Krankenversicherungen haben von vorne herein abgewunken, da sie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht übernehmen wollen. Somit ist die Aussagekraft der jährlichen Auswertungen auf Grundlage dieser unsicheren Datenbasis begrenzt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Auswertungen nur den Medizinprodukteherstellern zugänglich sein sollen und nicht der Öffentlichkeit, Patienten profitieren somit nicht vom EPRD.

Zu 2. Verbindlichkeit

Die Datensätze müssen von allen Akteuren des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Herstellern, Krankenkassen, etc. verpflichtend und vollständig geliefert werden. Umfang und Art der Daten, die geliefert werden müssen, muss vereinheitlich und verbindlich vorgegeben sein.

Zu 3. Einheitlichkeit

Die Datensätze müssen nach vorgegebenem und vereinheitlichen Standard aufbereitet und in digital verarbeitbarer Form angeliefert werden. Dabei sind die Bestimmungen der DSGV zu beachten.

Zu 4. Zugänglichkeit

Die Daten müssen jährlich ausgewertet und veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit muss das Recht haben, jeder Zeit auf die Ergebnisse zuzugreifen. Nicht nur Hersteller dürfen Zugang zu den Jahresberichten haben, sondern vor allem auch die Patienten.

Die Prüfung dauert gegenwärtig noch an. Einen eigenen Eindruck kann man sich unter den folgenden Links verschaffen:

Patientenrechtegesetz 2.0

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Im Rahmen der Rosenthaler Gespräche fand im November 2019 ein Symposium statt, zu welchen die AOK zum Thema „Patientenrechte“ geladen hatte. Per Videobotschaft wurde vom Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke die Position der von der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffenen Patientinnen und Patienten in die Diskussion gebracht.

Das Patientenrechtegesetz war 2013 vom Bundestag mit dem Ziel, die Position von Patienten zu stärken, verabschiedet worden. Seit dem haben Patienten das Recht, ihre Patientenakten zu erhalten. In der Praxis würden jedoch häufig nur unvollständige Unterlagen an die Patienten oder ihre Anwälte übergeben, bemängelt Rechtsanwalt Jörg Heynemann. Auch müssten die Ärzte zwar vollumfänglich über eventuelle Behandlungsfehler Auskunft erteilen, doch die Praxis sehe nachvollziehbar anders aus. Vor allem sei es die Regel., dass die Ärzte bei Einräumen eines Behandlungsfehlers ihren Versicherungsschutz verlören. Auch sei die Beweislage für betroffene Patienten sehr schwierig. Hier sei dringend eine Beweislastumkehrung, also, dass der Arzt in einem möglichen Verfahren beweisen muss, dass er sich keinen Behandlungsfehler hat zu Schulden kommen lassen.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit steht, was die neue Regelung bringen soll:

Die neuen Regelungen stärken die Rolle des mündigen Patienten und stellen ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Rechte der Versicherten werden ausgebaut.
Das Gesetz

  • kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
  • fördert die Fehlervermeidungskultur
  • stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
  • stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern
  • stärkt die Patientenbeteiligung
  • baut die Patienteninformationen aus.

Bei der Durom-Selbsthilfegruppe geht es zunächst jedoch nicht um einen ärztlichen Behandlungsfehler, sondern um ein fehlerhaftes Medizinprodukt, welches große Gesundheitsschäden bei einer Vielzahl von Patienten verursacht hat. Doch auch hier ist die Beweislast ein häufiges Hindernis, als Betroffener sein Recht gegen den Hersteller zu erstreiten. Dies um so mehr als dass es nahezu unmöglich ist, die Konstruktionsunterlagen oder die bei der Benannten Stelle im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Unterlagen als Patient zu erhalten. Denn in solchen Fällen berufen sich die Hersteller in aller Regel darauf, dass es sich bei diesen Unterlagen um Betriebsgeheimnisse handele. Deshalb die klare Forderung der SHG, hier „Waffengleichheit“ für Patienten herzustellen, egal ob es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler oder um ein fehlerhaftes Medizinprodukt handelt.

Chrom-, Kobaltuntersuchung

Blut- und Blutserumuntersuchungen auf Chrom, Kobalt/Cobalt und Titan können nicht bei allen Labors durchgeführt werden. In  Deutschland wird am häufigsten das Labor in Bremen mit den entsprechenden Untersuchungen beauftragt. Hier die Adresse:

Medizinisches Labor Bremen

Adresse: Haferwende 12, 28357 Bremen
Telefon: 0421/2072-261
Fax: 0421/2072-7261
Email: peter.heitland@mlhb.de
Internet: http://www.mlhb.de
Messverfahren: ICP-MS (für Co, Cr, Mo, Ti, V, Ni), AAS, ICP-OES
Bestimmungsgrenze in μg/l:
Co 0.2
Cr 0.2
Mo 0.2
Ti 1.0
V 0.2
Ni 0.2

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Fehlerhafte Medizinprodukte – doch wen kümmert’s?

Helles Entsetzen über unsichere Medizinprodukte herrscht nach den Veröffentlichungen der ImplantFiles über fehlerhafte Medizinprodukte im Herbst 2018. Der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat (wieder einmal) gravierende Mängel bei der Sicherheit von Medizinprodukten festgestellt. Selbst der Bundesgesundheitsminister fühlte sich dieses Mal bemüßigt, mehr Patientenschutz zu versprechen und öffentlich die Schaffung eines unabhängigen, verbindlichen und zentralen Prothesenregisters für Deutschland anzukündigen.

Solche Ankündigungen der jeweiligen Bundesgesundheitsminister und Bundesgesundheitsministerinnen gab es bei jedem neuen Skandal seit Jahren regelmäßig. Doch mit dem Abklingen des Hypes in den Medien schliefen auch die vollmundig versprochenen Verbesserungen im Patientenschutz wieder ein und wurden still und leise zu Grabe getragen. Genau wie betroffene Patienten, die durch  Medizinprodukte einen verfrühten Tod erlitten.

Die SHG fordert deshalb erneut:
  1. Schaffung unabhängiger Zulassungsbehörden für Medizinprodukte!
  2. Kein Missbrauch von Patienten als kostenlose Versuchskaninchen, sondern gesetzlich vorgeschriebene und überwachte sowie unabhängige Prüfung von Medizinprodukten vor Markteinführung!
  3. Schaffung eines zentralen und unabhängigen Prothesenregisters für Deutschland!
  4. Stärkung des BfArM durch Übertragung der Zuständigkeit für den Patientenschutz bei auftretenden Problemen mit Medizinprodukten nach Markteinführung!

In der Vergangenheit wurde von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums immer wieder die Einrichtung eines unabhängigen Prothesenregisters für Deutschland angekündigt. Und zwar immer dann, wenn wieder einmal ein Skandal um Medizinprodukte an die Öffentlichkeit kam. Doch außer verbalem Diarrhö und Wegducken der Verantwortlichen geschah bis heute nichts.

Nichts-Tun bei der Frage eines zentralen und unabhängigen Prothesenregisters hat in Deutschland Tradition: Schon vor zwölf Jahren sollten Operationen mit künstlichen Gelenken in einem bundesweiten Register erfasst werden. Doch bis zum Spahnschen Gesetz  zur Errichtung eines unabhängigen Prothesenregisters im September 2019 gab es nur die von den Herstellern als Prothesenregister verkaufte Mogelpackung des EPRD. Die Nichts-Tuer sitzen und saßen im Bundesgesundheitsministerium: vor 12 Jahren war Ulla Schmidt (SPD) Bundesgesundheitsministerin, dann kamen Philipp Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP) und Hermann Gröhe (CDU). Alle sonderten beim Thema zentrales und unabhängiges Prothesenregister nur leere Sprechblasen ab. Ein Skandal! Findet die SHG. Und nicht nur die!

 

MoM-Hüftprothesen jährlich prüfen

Patienten mit einer Metall-auf-Metall Prothese sollten sich häufiger als bisher empfohlen auf Metallabrieb untersuchen lassen. Im März 2012 gab es eine allgemeine Empfehlung in Deutschland für Patienten mit einer Metall-auf-Metall Hüftprothese, im jährlichen Rhythmus eine Blutuntersuchung auf Chrom und Kobalt durchführen zu lassen

Bereits am 28. Februar 2012 schreibt die New York Times, dass in Großbritannien die Überwachung der Patienten mit Metallhüften ausgeweitet wurde. Empfohlen wurde, dass sich Personen, die eine Metall-auf-Metallprothese implantiert bekommen haben, dringend im Jahresrhythmus Nachuntersuchungen durchführen lassen sollten, um sicherzustellen, dass sie nicht an nekrotischem Gewebe oder anderen Gesundheitsproblemen leiden.  Ursprünglich war empfohlen worden, sich alle 5 Jahre einer Nachuntersuchung zu stellen. Nun aber stellte sich heraus, dass der Abrieb bei Metall-auf-Metall Prothesen wesentlich höher ist als ursprünglich angenommen. „Durch die jährlichen Untersuchungen können Probleme früher erkannt und weitreichende Operationen vermieden werden,“ sagte Dr. Susanne Ludgate, die Klinikleiterin der Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency.

Im Artikel wird berichtet, dass der Metallabrieb sich über einen Zeitraum von 15 – 20 Jahre erstrecken könne, wenn auf Grund der Ergebnisse der jährlichen Untersuchungen nicht gegebenenfalls rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen würden.

Die Britischen Empfehlungen würden sich jedoch nicht auf Patienten in den USA beziehen. Aber Metall-auf-Metall Hüftprothesen, die einen größeren Kugelkopf verwenden, wurden auch in den USA jahrelang in hoher Stückzahl eingesetzt. Genauen Zahlen fehlen hier zwar, es wird jedoch vermutet, dass viel, wenn nicht die meisten der über 500.000 Patienten mit einer Metall-auf-Metall-Prothese eine MoM-Großkopfprothese erhalten haben. Wegen der hohen Versagensrate dieses Prothesentyps sind die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig gewesen. In der Vergangenheit wurden jedoch häufig in Patienten eingesetzt, weil Ärzte überzeugt waren, dadurch eine höhere Beweglichkeit beim Patienten zu erreichen und die Gefahr einer Dislozierung, also des Auskugelns des Kopfes aus der Pfanne, wesentlich zu verringern. Nun haben die Prothesenregister in Australien und England gezeigt, dass die Fehlerquote bei MoM-Großkopfprothesen zwei- bis dreimal so hoch ist wie bei anderen Modellen und deshalb schon früh wieder ersetzt werden müssen.

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