Fehlerhafte Einbauanleitung
Die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit eines Produkts, also auch eines Medizinprodukts, erfolgt nach dem Produkthaftungsgesetz. Nach § 3 ProdHaftG ist ein Produkt dann fehlerhaft,
wenn es hinsichtlich
- Konstruktion
- Fabrikation und ggfs. beizugebender
- Instruktion
nicht die Sicherheit für die von § 1 ProdHaftG geschützten Güter bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden.
Für die in Deutschland vertriebenen Medizinprodukte müssen Gebrauchs- bzw. Einbauanleitungen in deutscher Sprache vorgelegt werden. Die Einbauanleitung für die Durom-Metsaul-LDH-Hüftprothese legte der Hersteller Zimmer jedoch nur in englischer Sprache vor. Allein das kann bereits die Fehlerhaftigkeit des Produkts begründen.
Einbauanleitungen der Firma Zimmer:
Ed. 08/2006, Montage des Adapters, S. 14:
Mit dem Halter des Einschlägers und dem Aufschlagaufsatz 12/14 oder 8/10 wird der Adapter mit einem kräftigen, intensiven Schlag mit einem schweren Hammer, möglichst über 500 g, eingeschlagen.
Den Konus des Schafts reinigen und trocknen und sämtliche Rückstände entfernen. Den Femurkopf positionieren, indem eine leichte Rotationsbewegung auf den Schaft-Konus ausgeübt wird. Durch einen sanften Schlag auf den Kunststoff- Einschlagaufsatz wird der Metasul LDH-Großkugelkopf auf dem Schaft fixiert.
Ed. 09/2008, Einsetzen der Adapterhülse in den Großkugelkopf, S. 15
Die Adapterhülse wird mit dem Aufschlaghandgriff und dem 12/14- bzw. 8/10-Montagevorsatz mit einem festen und kräftigen Schlag mit einem schweren Hammer in den Großkugelkopf eingeschlagen (Abb. 18 und 19).
Den Schaftkonus reinigen und trocknen und dabei alle Rückstände entfernen. Den ausgewählten Großkugelkopf auf den Schaftkonus aufstecken und durch kräftiges Drehen befestigen. Dem Metasul LDH Großkugelkopf mit dem Aufschlagaufsatz einen Schlag versetzen, um zu gewährleisten, dass er vollständig auf dem Schaftkonus aufsitzt.
(Abb. 20).
Ed. 05/2009, Einsetzen der Adapterhülse in den Großkugelkopf, S. 11
Die Adapterhülse wird mit dem Aufschlaghandgriff und dem 12/14- bzw. 8/10*-Montagevorsatz mit einem oder zwei festen und kräftigen Schlägen mit einem schweren Hammer in den Großkugelkopf eingeschlagen (Abb. 18 und 19).
Den Schaftkonus reinigen und trocknen und dabei alle Rückstände entfernen. Den ausgewählten Hüftkopf auf den Schaftkonus aufstecken und durch kräftige Drehung sicher befestigen. Dem Metasul LDH Großkugelkopf mit dem Kunststoff-Aufschlagaufsatz und einem schweren Hammer mindestens drei kräftige Schläge versetzen, um zu gewährleisten, dass er vollständig auf dem Schaftkonus aufsitzt (Abb. 20a).
Mit „kräftiger Schlag“ ist ein Schlag ähnlich dem letzten Schlag beim Ein-bringen eines zementlosen Schafts in den Femurkanal gemeint. Weite-re Schläge können gegeben werden. Wenn die vorherigen Schläge aber schon kräftig waren, werden zusätzli-che Schläge die Qualität der Montage nicht nennenswert verbessern. Auf jeden Fall muss das Risiko einer Fe-murspaltung vermieden werden.
Hinweis: Der Einschläger darf nicht mehr als 20 Grad von der Oberschenkelhalsachse abweichen, da sonst zu viel der Einschlagkraft verloren geht (Abb. 20b).
Welche dieser drei Einbauanleitungen erachtet die Firma ZIMMER als problematisch? Nach welcher Einbauanleitung hat der Orthopäde im LORETTO Krankenhaus im Jahre 2004 – 2008 die DUROM Totalhüftprothese implantiert? Tritt bei allen Reoperationen das gleiche Schadensbild auf? Ist es vergleichbar mit Schadensbildern von anderen Kliniken in Deutschland und in der Schweiz? Konnte das Schadensbild bei ZIMMER im Pulsierbelastungsssimulator in Winterthur reproduziert werden? Welche klinischen Langzeituntersuchungen liegen überhaupt vor? Wurden die Patienten informiert, dass es sich um ein neues Hüftprothesenmodell handelt und welches die Risiken sind? In welcher Basisklinik wurden die ersten Implantationen vorgenommen, wie lange und mit welchen dokumentierten klinischen Ergebnissen? Ist der umfangreiche Untersuchungsbericht aller bei ZIMMER durchgeführten Retrieval-Untersuchungen öffentlich zugänglich? Wer übernimmt schlussendlich die Verantwortung für das Leid der betroffenen Patienten mit implantierten und reoperierten DUROM Hüftprothesen? Es sind doch alle beteiligten Institutionen für solche Fälle versichert, oder nicht?