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Patientenrechtegesetz 2.0

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Im Rahmen der Rosenthaler Gespräche fand im November 2019 ein Symposium statt, zu welchen die AOK zum Thema „Patientenrechte“ geladen hatte. Per Videobotschaft wurde vom Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke die Position der von der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffenen Patientinnen und Patienten in die Diskussion gebracht.

Das Patientenrechtegesetz war 2013 vom Bundestag mit dem Ziel, die Position von Patienten zu stärken, verabschiedet worden. Seit dem haben Patienten das Recht, ihre Patientenakten zu erhalten. In der Praxis würden jedoch häufig nur unvollständige Unterlagen an die Patienten oder ihre Anwälte übergeben, bemängelt Rechtsanwalt Jörg Heynemann. Auch müssten die Ärzte zwar vollumfänglich über eventuelle Behandlungsfehler Auskunft erteilen, doch die Praxis sehe nachvollziehbar anders aus. Vor allem sei es die Regel., dass die Ärzte bei Einräumen eines Behandlungsfehlers ihren Versicherungsschutz verlören. Auch sei die Beweislage für betroffene Patienten sehr schwierig. Hier sei dringend eine Beweislastumkehrung, also, dass der Arzt in einem möglichen Verfahren beweisen muss, dass er sich keinen Behandlungsfehler hat zu Schulden kommen lassen.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit steht, was die neue Regelung bringen soll:

Die neuen Regelungen stärken die Rolle des mündigen Patienten und stellen ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Rechte der Versicherten werden ausgebaut.
Das Gesetz

  • kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
  • fördert die Fehlervermeidungskultur
  • stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
  • stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern
  • stärkt die Patientenbeteiligung
  • baut die Patienteninformationen aus.

Bei der Durom-Selbsthilfegruppe geht es zunächst jedoch nicht um einen ärztlichen Behandlungsfehler, sondern um ein fehlerhaftes Medizinprodukt, welches große Gesundheitsschäden bei einer Vielzahl von Patienten verursacht hat. Doch auch hier ist die Beweislast ein häufiges Hindernis, als Betroffener sein Recht gegen den Hersteller zu erstreiten. Dies um so mehr als dass es nahezu unmöglich ist, die Konstruktionsunterlagen oder die bei der Benannten Stelle im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Unterlagen als Patient zu erhalten. Denn in solchen Fällen berufen sich die Hersteller in aller Regel darauf, dass es sich bei diesen Unterlagen um Betriebsgeheimnisse handele. Deshalb die klare Forderung der SHG, hier „Waffengleichheit“ für Patienten herzustellen, egal ob es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler oder um ein fehlerhaftes Medizinprodukt handelt.

Medizinproduktehaftung in der Praxis

Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin, hat in der Ausgabe März 2017 der Zeitschrift „Karriere im Recht“ die Grundlagen und Probleme bei Medizinprodukten dargestellt. Jörg Heynemann hat Pharmazie und Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin studiert. Nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit am Institut für Zivilrecht und Rechtstatsachenforschung der Freien Universität Berlin, Lehrstuhl Prof. Sedatis ist Heynemann als Rechtsanwalt tätig. Er hat sich spezialisiert auf Medizinrecht und Arzneimittelrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelhaftung und Berechnung von Personenschäden. RA Heynemann vertritt von einer fehlerhaften Hüftprothese Betroffene aus ganz Deutschland.

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Patientensicherheit Thema in Berlin

Vorsitzender und Stellvertreter der Durom-SHG waren am 04.11.2015 zu Gesprächen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, beim Bundesverband der  AOK sowie bei RA Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsvertreter vieler betroffener Patienten in Berlin. Im Mittelpunkt aller Gespräche standen das europäische Zulassungsverfahren für  Medizinprodukte, die Gewährleistung der Patientensicherheit nach Markteinführung von Medizinprodukten und die Stärkung Betroffener bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei einem fehlerhaften Produkt. Darüber berichtete der Vorsitzende Hanspeter Hauke im Rahmen der Mitgliederversammlung.

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Durom-SHG zu Gesprächen in Berlin

Am 04.11.2015 waren die Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) Hanspeter Hauke und Manfred Mamber zu Gesprächen beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesverband der AOK sowie bei Fachanwälten für Medizinrecht in Berlin. Gesprächspartner waren der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Ulrich Kleber und Dr. Johannes Fechner, MdB und Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Beim Bundesverband der AOL trafen sich die Vertreter der Durom-SHG mit Dr. Jürgen Malzahn, seit 2007 Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung, Rehabilitation des AOK-Bundesverbandes in Berlin.

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Modulare Metall auf Metall Hüftprothesen: Stand der Wissenschaft und Technik 2003

Eine große Frage, die Sachverständige in diversen Verfahren gegen die Firma Zimmer zu klären versuchen, lautet: Welche Kenntnisse hatte die Firma Zimmer bei Einführung ihrer Durom Metasul LDH Hüftprothese über die Probleme der Metall-auf-Metall Hüftprothesen allgemein und bei der modularen Schaft – Kopf Verbindung im Speziellen.

Die Firma Zimmer und einige Sachverständige behaupten bis heute, dass 2003 keinerlei relevante Literatur über Metallabrieb bei MoM Prothesen und Schaft – Kopf Probleme bekannt war. Das entspricht nicht den Tatsachen. Denn der Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese, die Firma Zimmer,  kannte, oder hätte kennen müssen, die Dissertation über das „Korrosionsverhalten von modularen Verbindungen bei Hüftprothesen“ von Marcus Windeler. Windeler hatte in seiner Arbeit Abriebprobleme bei MoM Prothesen nachgewiesen. Außerdem waren der Firma die Probleme mit der von ihr hergestellten Harris-Galante Hüftprothese seit mindestens 1999 bekannt. Somit hätte sie diese Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Markteinführung der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese 2003 berücksichtigen müssen. Oder zumindest notwendige und mögliche Tests zur Verbesserung der Patientensicherheit durchführen müssen. Beides hat Zimmer zum Schaden von Patienten unterlassen. Weiterlesen..
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Verjährung von Forderungen

zum 31.12. eines jeden Jahres läuft die Verjährungsfrist für all die Patienten aus, die noch keine Klage vor einem Landgericht erhoben haben. Die Frist wird gehemmt, wenn mit dem Medizinproduktehersteller und dem Krankenhaus, in welchem die Operation durchgeführt wurde, eine Verlängerung der Verjährungsverzichts- bzw. eine Einredeverzichtserklärung vereinbart wurde. Beide müssen schriftlich vorliegen und von beiden Seiten bestätigt werden.

Sind Patienten anwaltlich vertreten, wird ihr Anwalt normalerweise von sich aus aktiv. Aber sicher ist sicher: meldet er sich in dieser Angelegenheit nicht bis Mitte Oktober 2013 sollte er wegen der Verfristung direkt angesprochen werden.

Patienten, die nicht anwaltlich vertreten werden, müssen selbst aktiv werden und entsprechende Schreiben an das Loretto Krankenhaus und an die Firma Zimmer bzw. an deren Anwälte richten. Mitglieder der Selbsthilfegruppe können von der Durom-Selbsthilfegruppe ein Standardschreiben erhalten, das sie nur noch unterschreiben und abschicken müssen. Mitglieder, die ein solches Schreiben wünschen, können es anfordern bei: Hauke@durom-hueftprobleme.de

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Verjährung in Deutschland

Verjährung von Ansprüchen gibt es im Zivilrecht ebenso wie im öffentlichen Recht. Im Zivilrecht bedeutet der Ablauf der Verjährungsfrist, dass gegen den Verursacher des Schadens keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem der Schaden entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der „Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste“ (Quelle). Sie endet nach § 195 BGB  3 Jahre nachdem man vom Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.

In den bisherigen Verfahren gegen Zimmer wegen der fehlerhaften Durom-Prothese wird in den Urteilsbegründungen immer wieder betont, dass dem Hersteller die Fehlerhaftigkeit der Prothese und die davon ausgehende Gefahr für Patienten bekannt waren oder hätte bekannt sein müssen. Das Gericht bemängelt, dass notwendige und mögliche Tests vor Markteinführung unterlassen wurden. Bisher nicht geprüft wurde, ob Patienten deshalb auch Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller haben wegen der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit (§ 197 BGB).

Hemmung der Verjährung

Die Verjährungsfrist kann ausgesetzt werden durch

Vereinbarungen über die Verjährungsfrist (Verkürzung oder Verlängerung der gesetzlichen Fristen) sind grundsätzlich zulässig.

Helfen Prozessfinanzierer Patienten?

Vor einer möglichen Klage gegen den Hersteller Zimmer/DePuy oder die Ärzte bzw. das Krankenhaus schrecken betroffene Patienten wegen des hohen Kostenrisikos oft zurück. Denn Patienten müssen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zunächst einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten zunächst von den Betroffenen zu bezahlen ist. Wird Klage eingereicht, entstehen Gerichtskosten bis zu 10.000 EUR. Müssen Gutachten erstellt werden, kann sich das Kostenrisiko für die Patienten bis zu einigen EUR 10.000.- erhöhen. Obsiegen die klagenden Patienten, müssen ihnen die Kosten vom Prozessgegner, also dem Hersteller, erstattet werden. Doch werden auch nur EUR 30.000.- als Schmerzensgeld und Schadensersatz vor Gericht gefordert, jedoch nur EUR 15.000.- zugesprochen, bleibt der Patient auf der Hälfte der Kosten sitzen. Ein Verlustgeschäft für ihn. Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, meint die Durom-SHG. Doch können Prozess(kosten)finanzierer oder die Prozesskostenhilfe das Problem lösen ?

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Zimmer Duromprothese im SWR Fernsehen

Der SWR brachte in seiner Sendung „Landesschau“ am 27.3.2012 um 18:00 Uhr einen Beitrag zum Freiburger Prothesenskandal. Es wird von einem neuen Gutachten berichtet, das einen Materialfehler bei der Durom Hüftprothese der Firma Zimmer nachweisen soll. Laut SWR besteht nun neue Hoffnung für betroffene Patienten, mit Klagen gegen die Herstellerfirma Zimmer Erfolg zu haben.

Anwälte von Durom-Patienten

Wer durch eine Operation wegen eines Behandlungsfehlers des Arztes oder durch Implantation eines fehlerhaften Medizinprokts einen Schaden erleidet, hate Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Doch ohne Anwalt kommt man nicht weiter. Und auch mit anwaltlicher Unterstützung sind die Chancen gegen die Macht der Ärztevereinigungen und der Hersteller von Medizinprodukten zugegebernermaßen nicht sehr groß. Umso wichtiger ist es deshalb, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate zu ziehen, der in seiner anwaltlichen Praxis nicht die Interessen der Hersteller und der Ärzte vertritt, sondern der sich bisher stets für Patienten eingesetzt hat.

Nachdem die ersten, etwa 200 Re-Operationen am Lorettokrankenhaus in Freiburg durchgeführt wurden und sich der Zustand der betroffenen Patienten nach Monaten der Schmerzen und Beschwerden gebessert hat, rücken die gerichtlichen Auseinandersetzungen in den Mittelpunkt. Nach den medizinischen Problemen werden nun zunehmend die juristischen in Angriff genommen. Dies ist um so wichtiger als mit dem 09.08.2012 ein erster möglicher Verjährungstermin für Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung gegenüber der Firma Zimmer ins Haus steht.

Deshalb stellen wir unverbindlich und ohne eine Empfehlung auszusprechen eine Auflistung der Anwälte in alphabetischer Reihenfolge zur Verfügung, die nach den Informationen der Selbsthilfegruppe bereits von betroffenen Patienten mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt wurden. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterlesen