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Wes Geld ich nehm, des Lied ich sing

Die fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer

Prof. Dr. Michael Morlock ist der Selbsthilfegruppe mehrfach durch seine seltsamen Behauptungen vor Gericht und seine Ausführungen in den Gutachten zur Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer aufgefallen. Die SHG hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie gewandt. Weiterlesen

Wie viel sind Schmerzen wert?

Bei der Bemessung  von Schmerzensgeld vor Gerichten stellt sich regelmäßig die Frage, wie viel die Schmerzen des Patienten in EURO wert sind in Deutschland. Aus Amerika hört man immer wieder, dass Patienten nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren gegen Hersteller von Medizinprodukten Schmerzensgeld viele Millionen zugesprochen bekommen.  Patienten-Millionäre sind in Deutschland bis heute keine bekannt geworden. Deutsche Gerichte orientieren sich an den seit Jahrzehnten nahezu unveränderten Summen, welche die immens gestiegenen Gewinne  und die finanzielle Potenz der Hersteller unberücksichtigt lassen. Beträge von einigen tausend Euro für eine fehlerhafte Hüftprothese beispielsweise zahlen Weltmarktführer wie DePuy oder Zimmer aus der Portokasse. Einen Anreiz, neue Produkte umfassend und aufwändig vor Markteinführung zu testen, stellen sie nicht dar. Die Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen fordert deshalb seit Jahren, Patienten in Verfahren gegen Hersteller solche Summen zuzusprechen, die eine abschreckende Wirkung haben. Weiterlesen

OLG Urteil gegen Zimmer Biomet

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung hat das SWR Fernsehen in seinen aktuellen Sendungen am Montag, 08.06.2020 um 18:00 Uhr und um 19:30 Uhr ausführlich über das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, berichtet.

Auf großes Interesse der Medien stieß die Verkündung der Entscheidung des OLG Karlsruhe in Freiburg in Sachen Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese des Herstellers Zimmer Biomet, früher Zimmer. Das richtungsweisende Urteil gabe dem klagenden Patienten in allen Punkten Recht und bestätigte voll umfänglich das Urteil des Landgericht Freiburg (Aktenzeichen 1 O 240/10) vom 15.10.2018.

In zweiter Instanz wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Hüftprothese dazu verurteilt,

  • ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 25.000,- plus 5% Zinsen ab dem 6.8.2020 zu zahlen
  • die Anwaltskosten plus 5% ab dem 6.8.2020 zu übernehmen
  • dem Kläger sämtliche weiteren materiellen und zukünftigen, noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der Implantierung der Durom-Hüftprothese resultieren.

Nach Auffassung der Gerichte hat Zimmer 2003 mit dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell ein fehlerhaftes Prothesenmodell in Verkehr gebracht, obwohl

  • die Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Markteinführung erkennbar war oder hätte erkannt werden müssen,
  • die Durom-Prothese ursächlich zu dem Gesundheitsschaden des Patienten geführt hat.

Das LG führt aus, dass ein Medizinprodukt nach § 3 Abs. 1 ProdHG dann einen Fehler aufweist, „wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände … berechtigterweise erwartet werden kann“.  Dies sei hie der Fall. Außerdem habe zum Zeitpunkt der Markteinführung keine gültige Operationsanleitng vorgelegen, die auf die Probleme der Fügekraft des Konus hingewiesen hätte. Nach den nunmehr durchgeführten Tests und den vorliegenden Gutachten hätte hierzu eine Kraft aufgewendet werden müssen, die intraoperativ nicht erreichbar war. Der Operateur habe somit keine Chance gehabt, das Prothesenmodell so einzubauen, dass kein erhöhter und gesundheitsschädigender Metallabrieb entstehen kann.

Das Gericht stellt fest, dass der entstandene Metallabrieb erhöht und gesundheitlich bedenklich ist. Das Gericht führt aus, dass vieles darauf hindeute, dass Großkopfprothesen zu höheren Reibmomenten, Mikrobewegungen und damit einer höheren Belastung der Steckverbindung führen. Dies wusste der Hersteller bei Inverkehrbringung der Durom-Hüfte, unterließ notwendige und mögliche Tests jedoch.

Zur Sendung

Erneutes Urteil des LG Freiburg gegen Zimmer am 02.08.2019

Ein erneutes Urteil des LG Freiburg erging gegen Zimmer am 02.08.2019. Unter dem Aktenzeichen Az.: 1 O 460/11, Urteil vom 02.08.2019 wurde der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Im einzelnen stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung fest: Weiterlesen

Profit vor Patientenschutz

Profit geht bei Medizinprodukteherstellern vor Patientenschutz. Unter dem Titel „Metallspäne im Blut: Profit mit mangelhaften Hüftimplantaten“ berichtet Stefan Buchen im ARD Politmagazin „Panorama“ über den unglaublichen Fall von Interessenverquickung und Mauscheleien von Behörden und der Firma DePuy, dem Hersteller der inzwischen vom Markt genommen ASR-Hüftprothese. Es geht um das ASR-Hüftprothesenmodell, welches weltweit zehntausendfach in Patienten implantiert wurde. Allein in Deutschland über 5.500 mal. Zurück gerufen und vom Markt genommen wurde es von DePuy 2010. Doch die verantwortlichen von DePuy wussten bereits seit 2007, dass das Prothesenmodell nicht funktioniert und Metallosen, nekrotisches Gewebe und große Schmerzen verursacht.

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OLG verhandelt Durom-Prothese

Am  13.1.2020 fand die erste Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, zur Fehlerhaftigkeit der Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet statt. In erster Instanz hatte das Landgericht Freiburg die Fehlerhaftigkeit der Hüftprothese festgestellt und ausgeführt, dass der Hersteller zwingend notwendige Tests vor Markteinführung unterlassen hat, von der Gefahr des Metallabrieb für die Patienten gewusst hat oder hätte wissen müssen und die Prothese nicht hätte auf den Markt bringen dürfen. Das Gericht verurteilte Zimmer Biomet zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz in fünfstelliger Höhe. Dagegen hatten die Anwälte des Herstellers Widerspruch beim Oberlandesgericht eingelegt.

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Ausgeschlossene Öffentlichkeit

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Doch wenn Mikrofone ausgeschaltet bleiben, können Anwesende nichts hören. So wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Stand der Verfahren gegen Zimmer

Über den Stand der Verfahren gegen Zimmer ging es in der Patientenveranstaltung der Selbsthilfegruppe. Rechtsanwalt Dr. Dirk Liebold berichtete zum Thema:

„Klagen gegen Zimmer-Biomet: Was bisher erreicht wurde. Aktuelle Zwischenergebnisse der gerichtlichen Verfahren“

Referent: RA Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht
lübbert rechtsanwälte
Wallstr. 15, 79098 Freiburg

Im Rahmen der Patientenveranstaltung berichtet Dr. Liebold über das Ergebnis der Anhörungen am Landgericht Freiburg vom 17. und 18. Mai 2018.

  1. Einleitung 

Berichtet wurde von den Verhandlungen, die am 17.5. und 18.5. vor dem Landgericht Freiburg stattfanden. In einem Verfahren war Gutachter Dr. Kretzer, im anderen Dr. Mittelmeier und Dr. Klüß. Zu Beginn der Verhandlungen entschuldigte sich der Vorsitzende Richter Löscher für die lange Dauer der Verfahren. Grund seien die Zuständigkeiten unterschiedlicher Kammern, Wechsel in der Richterschaft und daraus folgende stets neue Einarbeitungszeiten in die komplexe Materie. Er sagte eine nunmehr zügige Urteilsfindung zu.

Kretzer war wegen seiner engen Beziehungen zur Firma Zimmer in anderen Verfahren abgelehnt worden. Das OLG Karlsruhe hatte entgegen der Auffassung des LG Freiburg die Auffassung der Betroffenen geteilt und Dr. Kretzer als befangen erklärt. Dr. Kretzer tritt dennoch in zwei Verfahren als Gutachter auf, da er in diesen nicht abgelehnt worden war. Im zweiten der nun verhandelten Verfahren traten Dr. Mittelmeier für die medizinischen und Dr. Klüß für die technischen Fragen als Gutachter auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet und befragte die Gutachter gezielt und systematisch. Die Parteien kamen überein, dass die aus den beiden Verhandlungstagen resultierenden Protokolle für die weiteren Verfahren benutzt werden können. Weiterlesen

Patientenrechtegesetz 2.0

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Im Rahmen der Rosenthaler Gespräche fand im November 2019 ein Symposium statt, zu welchen die AOK zum Thema „Patientenrechte“ geladen hatte. Per Videobotschaft wurde vom Vorsitzenden der Durom-Selbsthilfegruppe Hanspeter Hauke die Position der von der fehlerhaften Durom-Hüftprothese betroffenen Patientinnen und Patienten in die Diskussion gebracht.

Das Patientenrechtegesetz war 2013 vom Bundestag mit dem Ziel, die Position von Patienten zu stärken, verabschiedet worden. Seit dem haben Patienten das Recht, ihre Patientenakten zu erhalten. In der Praxis würden jedoch häufig nur unvollständige Unterlagen an die Patienten oder ihre Anwälte übergeben, bemängelt Rechtsanwalt Jörg Heynemann. Auch müssten die Ärzte zwar vollumfänglich über eventuelle Behandlungsfehler Auskunft erteilen, doch die Praxis sehe nachvollziehbar anders aus. Vor allem sei es die Regel., dass die Ärzte bei Einräumen eines Behandlungsfehlers ihren Versicherungsschutz verlören. Auch sei die Beweislage für betroffene Patienten sehr schwierig. Hier sei dringend eine Beweislastumkehrung, also, dass der Arzt in einem möglichen Verfahren beweisen muss, dass er sich keinen Behandlungsfehler hat zu Schulden kommen lassen.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit steht, was die neue Regelung bringen soll:

Die neuen Regelungen stärken die Rolle des mündigen Patienten und stellen ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Rechte der Versicherten werden ausgebaut.
Das Gesetz

  • kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
  • fördert die Fehlervermeidungskultur
  • stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
  • stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern
  • stärkt die Patientenbeteiligung
  • baut die Patienteninformationen aus.

Bei der Durom-Selbsthilfegruppe geht es zunächst jedoch nicht um einen ärztlichen Behandlungsfehler, sondern um ein fehlerhaftes Medizinprodukt, welches große Gesundheitsschäden bei einer Vielzahl von Patienten verursacht hat. Doch auch hier ist die Beweislast ein häufiges Hindernis, als Betroffener sein Recht gegen den Hersteller zu erstreiten. Dies um so mehr als dass es nahezu unmöglich ist, die Konstruktionsunterlagen oder die bei der Benannten Stelle im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Unterlagen als Patient zu erhalten. Denn in solchen Fällen berufen sich die Hersteller in aller Regel darauf, dass es sich bei diesen Unterlagen um Betriebsgeheimnisse handele. Deshalb die klare Forderung der SHG, hier „Waffengleichheit“ für Patienten herzustellen, egal ob es sich um einen ärztlichen Behandlungsfehler oder um ein fehlerhaftes Medizinprodukt handelt.

Medizinproduktehaftung in der Praxis

Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht in Berlin, hat in der Ausgabe März 2017 der Zeitschrift „Karriere im Recht“ die Grundlagen und Probleme bei Medizinprodukten dargestellt. Jörg Heynemann hat Pharmazie und Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin studiert. Nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit am Institut für Zivilrecht und Rechtstatsachenforschung der Freien Universität Berlin, Lehrstuhl Prof. Sedatis war Heynemann als Rechtsanwalt tätig. Er spezialisierte sich auf Medizinrecht und Arzneimittelrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht, Geburtsschadensrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelhaftung und Berechnung von Personenschäden. RA Heynemann vertritt von einer fehlerhaften Hüftprothese Betroffene aus ganz Deutschland.

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