Informationen über Zulassung, Kontrolle und Fragen des Patientenschutzes

Sanfte OP-Methode bei Hüft-TEP: Die AMIS-Methode

Eine sanfte OP-Methode bei Hüft-TEP Operationen verspricht die sogenannte AMIS-Methode. Neben minimalinvasiven Operationstechniken, zu denen die AMIS-Methode zählt, gibt es die „klassische OP-Methode„, bei der der Operationsbereich großflächig frei gelegt wird und die computerunterstützte Operationsmethode, die zumindest teilweise von einem Computer gesteuert wird. Jede der genannten Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, die vor jeder Hüft-TEP individuell und sorgfältig abgewogen werden muss.

AMIS-Methode

Nach den schlechten Erfahrungen mit ihrer Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese von Zimmer Biomet ist eine Patientin bei ihrer zweiten Hüftprothese sehr viel kritischer vorgegangen. Nach ausführlicher Beratung und Recherchen auf der durom-hueftprobleme.de Homepage und im Internet, entschied sie sich mit ihrem Operateur für ein bewährtes Prothesenmodell. Auch eine andere Operationsmethode wurde gewählt: die AMIS-Methode (Anterior Minimally Invasive Surgery).

Erste Infos im Internet

Recherchiert man unter dem Stichwort „AMIS Methode“ stößt man überwiegend auf positive, ja teilweise fast euphorische Rückmeldungen von Patienten, die sich für diese Op-Methode entschieden hatten. Sie wird als die schonendste Methode für eine Hüftoperation beschrieben, weil keine Muskeln, Sehnen und Nerven auf dem Weg zum Hüftgelenk durchtrennt werden. Diese werden einfach auf die Seite geschoben. Der Zugang zum Operationsgebiet erfolgt minimal invasiv, also durch kleine Schnitte, mit denen der Operateur an den tiefer gelegenen Muskeln und Sehen vorbei zum Hüftgelenk gelangt. Dadurch müssen nach der Operation keine Muskel und Sehnen zusammenwachsen. Der Patient ist in wesentlich kürzerer Zeit wieder fit für den Alltag.

Vorteile der AMIS-Methode

Als weitere Vorteile der AMIS-Methode werden genannt:

  • geringerer Blutverlust während der OP
  • weniger Schmerzen und somit weniger Schmerzmittel nach der Hüft-TEP
  • keine Schädigung der Hüft- und Oberschenkelmuskulatur
  • Schonender Zugang zum Operationsgebiet
  • schnellere Fitness nach der OP
  • kürzerer Klinikaufenthalt
  • kürzere Rehabilitationsphase
  • kleinere Narbe
  • reduziertes Luxationsrisiko
  • geringere Gefahr des Hinkens
  • weniger Langzeitschmerzen
Weitere Infos 

Adressen für erste Informationen (keine Empfehlungen):

ECOM® Excellent Center of Medicine
Orthopädische Privatpraxis
Arabellastraße 17
81925 München
Tel: +49 89 92 333 94 – 0
Fax: +49 89 92 333 94 – 29
Mail: info@ecom-muenchen.de

Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Hugstetter Straße 55
79106 Freiburg
Prof. Dr. Lukas Konstantinidis
Sektionsleiter Endoprothetik
Telefon: 0761 270-61300
Email: lukas.konstantinidis@uniklinik-freiburg.de

Dr. med. Frank Burgbacher
Funktionsoberarzt
Telefon: 0761 270-61300
Email: frank.burgbacher@uniklinik-freiburg.de

Die AMIS-Methode im Film

Profit vor Patientenschutz

Profit geht bei Medizinprodukteherstellern vor Patientenschutz. Unter dem Titel „Metallspäne im Blut: Profit mit mangelhaften Hüftimplantaten“ berichtet Stefan Buchen im ARD Politmagazin „Panorama“ über den unglaublichen Fall von Interessenverquickung und Mauscheleien von Behörden und der Firma DePuy, dem Hersteller der inzwischen vom Markt genommen ASR-Hüftprothese. Es geht um das ASR-Hüftprothesenmodell, welches weltweit zehntausendfach in Patienten implantiert wurde. Allein in Deutschland über 5.500 mal. Zurück gerufen und vom Markt genommen wurde es von DePuy 2010. Doch die verantwortlichen von DePuy wussten bereits seit 2007, dass das Prothesenmodell nicht funktioniert und Metallosen, nekrotisches Gewebe und große Schmerzen verursacht.

Weiterlesen

Durom-SHG fordert Prothesenregister

Verbindliches, unabhängiges Prothesenregister gefordert

Patientensicherheit setzt Transparenz voraus. Ein verbindliches und unabhängiges Prothesenregister ist ein entscheidender Baustein, um fehlerhafte Implantate frühzeitig zu erkennen, betroffene Patientinnen und Patienten schnell zu informieren und Risiken dauerhaft zu verringern.

Weiterlesen

Die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese

Die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese ist eine Neukonstruktion mit einem unterschiedlich langen Zwischenadapter zum Beinlängenausgleich und einem großen (größer als 36 mm) Kugelkopf, der so in die Pfanne eingepasst wird, dass eine Luxation ausgeschlossen werden kann.

Weiterlesen

Arten von Hüftprothesen

Welche Arten von Hüftprothesen gibt es?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen einer Kappenprothese und einer Totalendoprothese.

Bei der Kappenprothese ist der Oberschenkelhalsknochen nur geringfügig angegriffen und wird noch ausreichend mit Nährstoffen versorgt. Dann ist es möglich, die Oberfläche des Knochens glätten und darauf eine Metallkappe zu setzen, die dann in eine neu im Beckenknochen verankerten Pfanne eingepasst wird.

Bei der Totalendoprothese ist der Oberschenkelknochen bereits so stark geschädigt, dass sein oberes Ende abgeschnitten werden muss. In die so entstandene Öffnung des Knochens wird dann der Schaft mit Hammerschlägen eingetrieben bis er fest sitzt bzw. mit „Zement“ eingegossen.

Das Hüft-TEP Prothesenmodell

Bei Hüftprothesen handelt es sich um modulare Systeme. Das heißt, dass die Prothese nicht aus einem Werkstüc

Das fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell von Zimmer

k besteht, sondern aus verschiedenen, die je nach Patienten dann  individuelle kombiniert werden können. Das Standardprothesenmodell verfügt über drei Teile, nämlich den Schaft, der im Oberschenkelhals verankert wird, dem Kugelkopf, der auf den Schaftkonus aufgesetzt wird und der Pfanne, welche im Beckenknochen fixiert in welche der Kugelkopf eingepasst wird.

Nach der Verankerungstechnik des Schaftes unterscheidet man zwischen zementiertem und nicht zementiertem Schaft. Beim zementierten Schaft wird das Knocheninnere um den Schaft mit einem schnellhärtenden Kunststoff ausgegossen. Beim nicht zementierten Schaft wird mit der sogenannten Pressfittechnik der Schaft in den Oberschenkelhalsknochen eingetrieben bis er fest sitzt. Hier besteht natürlich die Gefahr, dass der Operateur den Schaft zu weit in den Knochen hineinschlägt oder dass die Knochenwände zu dünn sind und deshalb durch den Schaft gesprengt werden. Diese Fissuren werden dann mit einer Drahtumwickelung „repariert“.

Der Schaft besteht in der Regel aus einer Chrom-, Kobalt Molybdänlegierung. Auf den Schaft aufgesetzt wird der Kugelkopf, der aus einer Chrom-, Kobalt-Molybdänlegierung, Keramik oder Polyethylen bestehen kann. Auch die Pfanne kann aus den drei genannten Materialien bestehen, wobei darauf zu achten ist, dass nicht alle Materialien miteinander kombiniert werden können. Bei neueren Prothesenmodellen wird zwischen Schaft und Kugelkopf noch ein Adapter eingefügt, der in unterschiedlicher Länge zur Verfügung steht und es dem Operateur so ermöglicht, eventuelle Beinlängenunterschiede während der Operation auszugleichen.

Hüftprothesen erklärt im Video

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Filmische Dokumentation einer Hüft-TEP Operation. Nur für Nervenstarke!

 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Vorsicht! Das folgende Video zeigt Bilder einer Hüft-TEP Operation in allen Details.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

DePuy muss 1 Mrd. Dollar zahlen!

DePuy wurde in den USA wegen des fehlerhaften ASR-Hüftprothesenmodells zur Zahlung von 1 Milliarde Dollar wegen der fehlerhaften ASR-Hüftprothese von DePuy verurteilt. Wie Reuters am 10 Mai 2019 meldet, wurde Johnson & Johnson zur Zahlung von 1 Milliarde US Dollar verurteilt. Das entspricht nach aktuellem Kurs einer Summe von 896,294,063.50 EUR. Geklagt hatten Patienten mit einer fehlerhaften Hüftprothese des Johnson & Johnson Tochterunternehmens DePuy. Vor dem amerikanischen Gericht haben sie nun Recht bekommen.

Weiterlesen

Reaktionen auf die ImplantFiles

Heftige Reaktionen gab es auf die Veröffentlichungen der ImplantFiles, welche große Sicherheitsmängel bei Medizinprodukten aufgedeckt hatten.

Die Dokumentation der Missstände, welche die Recherchegemeinschaft Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR am 26.11.2018 veröffentlicht hatte, schlug hohe Wellen. Die Nachforschungen machten deutlich, dass das bisherige Zulassungssystem von Medizinprodukten in Deutschland und Europa nicht aufrecht erhalten werden darf. Denn es bietet keine Gewähr, dass die zugelassenen Produkte auch sicher sind für die Patienten. Wie Haushaltsgeräte und andere Produkte des Alltags, benötigen auch Medizinprodukte nur die CE-Kennzeichnung, damit sie in  Europa verkauft werden dürfen. Die Beispiele, welche die ImplantFiles dokumentierten, zeigen zu welch ungeheuerlichen Exzessen dieses Verfahren führen kann. Ob Patienten dabei zu Schaden kommen oder gar ihr Leben verlieren, scheint niemanden zu interessieren.

Die wirtschaftliche Abhängigkeit der „Benannten Stellen“ von den Herstellern von Medizinprodukten verhindert eine effektive Kontrolle. Das ist so als ob ein Autobesitzer sein Fahrzeug in eine beliebige Werkstatt in Europa bringen kann, wenn er eine neue TÜV-Plakette braucht. Da die Werkstatt auch die nächste technische Untersuchung durchführen will, hat sie großes Interesse, den Auftraggeber nicht zu enttäuschen.  Wenn sein Fahrzeug nicht wirklich verkehrssicher ist, kostet die Plakette etwas mehr.

Die Ergebnisse der Recherchegemeinschaft bestätigen die seit Jahren von der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.V. (SHG) erhobene Forderung nach unabhängigen und  effektiveren Kontrollen für mehr Patientenschutz bei der Zulassung von Medizinprodukten.

Die fehlerhafte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer Biomet

Die SHG weist jedoch weiterhin darauf hin, dass auch die Überwachung der Medizinprodukte, nachdem sie auf den Markt gebracht wurden, verbessert werden muss. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist zwar zuständig für Untersuchungen und Warnungen, wenn Probleme mit Medizinprodukten bekannt werden, ist aber abhängig davon, dass entsprechende Informationen und Unterlagen auch tatsächlich von Herstellern und/oder Kliniken eingereicht werden. Die „Empfehlung“, die das BfArM dann aussprechen kann, sollte die dann zuständige Landesbehörde zum Handel veranlassen. Geschieht auf Landesebene nichts, hat das BfArM keine Möglichkeit, aus seiner „Empfehlung“ eine „Anweisung“ zu machen. So blieb das bei den fehlerhaften Durom-Hüftprothesen der Firma Zimmer Biomet zuständige Regierungspräsidium Freiburg untätig und verweigerte die Umsetzung der Empfehlung des BfArM, das Produkt vom Markt zu nehmen. Begründet wurde das Nichts-tun damit, dass „eine juristische Auseinandersetzung mit dem Hersteller“ zu befürchten gewesen wäre“. Die Information der mit dem fehlerhaften Prothesenmodell  belieferten Kliniken unterblieb, weil „sich die Probleme inzwischen ja rumgesprochen hätten“.

Neben der Verbesserung der Zulassungsverfahren für Medizinprodukte und ihrer Überwachung nach in Verkehrsbringung bedarf es eines unabhängigen und verpflichtenden Meldesystems der in den Menschen eingebrachten Medizinprodukte. Es kann nicht sein, dass auch das Bundesgesundheitsministerium keine Ahnung hat, welche Medizinprodukte wo mit welchem Erfolg in Deutschland auf dem Markt sind.

Urteil vom 24.02.17 verurteilt Zimmer

In seinem Urteil vom 24.02.2017, Aktenzeichen: 6 O 359/10, gab das Landgericht Freiburg der Klage einer geschädigten Patientin Recht. Die Klägerin hatte gegen den Medizinproduktehersteller Zimmer wegen ihrer fehlerhaften Durom-Prothese geklagt. Nach ausführlicher Prüfung des Sachverhalts kam das LG zu der Einschätzung, dass die 2003 von Zimmer auf den Markt gebrachte Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese fehlerhaft ist und nicht hätte auf den Markt gebracht werden dürfen. In seinem Urteil stellt das Landgericht Freiburg fest, dass

  • die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese einen Konstruktionsfehler aufweist
  • ein Informationsfehler vorliegt
  • Arztverschulden nicht vorliegt
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld zu zahlen ist.

Weiterlesen

CE-Zeichen bietet keine Sicherheit

Jedes Medizinprodukt, welches in der EU zugelassen wird, muss von einer Benannten Stelle das CE-Kennzeichen vorweisen. Häufig wird der irreführende Eindruck erweckt, dass mit dem CE-Kennzeichen die Qualität des Produkts festgestellt wird. Dass dies jedoch weder bei Medizinprodukten der niedrigsten Risikoklasse wie Heftpflaster oder Scheren noch bei denen der höchsten Risikoklasse wie Herzschrittmachern oder Prothesen der Fall ist, beweisen die ZDF-Sendung „WISO“ und die Sendung „ODYSSO“ vom SWR.

Weiterlesen

Sicheres Zulassungsverfahren gefordert

Das europäische Zulassungsverfahren für Medizinprodukte bietet keine Sicherheit vor fehlerhaften Produkten. Die Benannten Stellen sind in Europa für die Zulassung zuständig. Sie werden vom Hersteller beauftragt und bezahlt und scheuen deshalb die Ablehnung einer beantragten Zulassung. Außerdem prüfen sie nur die vom Hersteller vorgelegten Unterlagen. Effektive Kontrolle von Medizinprodukten zur Sicherheit der Patienten sieht  anders aus.

Weiterlesen