Diese Kliniken erhielten Durom-Prothesen

Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Kliniken, die das inzwischen als fehlerhaft erkannte Durom-Metsaul-LDH-Hüftprothesenmodell bekommen und somit wohl auch in Patienten implantiert haben, offiziell über die Fehlerhaftigkeit der Prothese informiert werden. Denn auch heute noch melden sich ahnungslose Betroffene mit typischen Symptomen, die durch den giftigen Abrieb der Metall-auf-Metall (MoM) Durom-Prothese von Zimmer Biomet verursacht werden. Erst von der Durom-SHG erfahren sie die Ursache ihrer Leiden und erhalten Hinweise, wie sie damit umgehen können. Das ist ein Skandal!

Zimmer Biomet verweigert die Bekanntgabe der belieferten Kliniken

Die Durom-SHG hat die Geschäftsleitung von Zimmer mehrfach aufgefordert, die mit der Durom-Prothese belieferten Kliniken offiziell von den Problemen in Kenntnis zu setzen, damit diese dann alle Betroffene zu Nachuntersuchungen auffordern könnten. Zimmer hat dies ohne Nennung von Gründen abgelehnt. Der Bitte der Durom-SHG, ihr die Lieferliste zur Verfügung zu stellen, entsprach Zimmer nicht. Die verweigerte Transparenz ermöglicht es Zimmer somit weiterhin zu behaupten, dass die hohe Versagensrate der Durom-Prothese nur im Loretto Krankenhaus zu beobachten sei. Und dies lege den Schluss nahe, dass die dortigen Ärzte im Gegensatz zu ihren Kollegen die Prothese nicht richtig eingebaut hätten.

Regierungspräsidium Freiburg handelt gesetzteswidrig

Die Durom-SHG stellte Bärbel Schäfer, Regierungspräsidentin im Regierungspräsidium Freiburg, ihren persönlichen Referenten sowie den für Patientenschutz, Gesundheit und medizinische Fragen zuständigen Abteilungsleitern des RP die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zur Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese. Unterstützt von Dr. Marcel Rütschi, Chefarzt des Loretto Krankenhauses und Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht und Berater der SHG wurde auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die mit der Durom-Prothese belieferten Kliniken umgehend zu informieren. Das lehnte das RP ab mit der Begründung, die Probleme hätten sich inzwischen doch herumgesprochen. Die Durom-SHG wies darauf hin, dass die vorgelegten Unterlagen sowie die Empfehlung des BfArM belegen, dass das fehlerhafte Prothesenmodell vom Markt zu nehmen ist. Dazu ist das RP nach den geltenden Bestimmungen verpflichtet. Das RP lehnte es ab, der Empfehlung des BfArM Folge zu leisten. Die Begründung des RP für die Weigerung: Eine solche Entscheidung könne zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Hersteller führen.

Regierungspräsidium Freiburg (RP) lässt belieferte Kliniken im Unklaren

Zugesagt wurde vom RP, sich beim Hersteller der Durom-Prothese um eine vollständige Liste der belieferten Kliniken zu bemühen. Einige Monate später teilte Dr. Walther, der seinerzeit beim RP für Medizinprodukte zuständige Abteilungsleiter, der Durom-SHG schriftlich mit, dass dem RP die Liste nunmehr vorliege. Gleichwohl sähe man keine Notwendigkeit, die betroffenen Kliniken zu informieren. Die Begründung des RP: Die Fehlerhaftigkeit der Prothese hat sich inzwischen doch herumgesprochen.“ Welchen Grund hat das RP, seine Pflicht auf Kontrolle von Medizinprodukten mit einer solch ungeheuerlichen Begründung zu verweigern? Die Durom-SHG würde die Aufgabe des RP, die betorffenen Kliniken zu indormieren. Doch eine Weitergabe der Lieferliste lehnt das RP mit Hinweis auf den Datenschutz ab.

Recherchen der Durom-SHG

Der Durom-SHG ist es auch 0hne Unterstützung von Zimmer Biomet und RP Freiburg gelungen,  zumindest einige Kliniken zu finden, die mit dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell beliefert wurden. Unklar ist jedoch nach wie vor, wie viele Patienten das Modell in der jeweiligen Klinik auch implantiert bekommen haben. Denn die angefragten Kliniken verweigern die Auskunft, reagieren nicht auf Schreiben der Durom-SHG. Auch die Auslegung und Weitergabe eines Flyers, in welchem Patienten informiert und gebeten werden, sich zu melden, wurde verweigert. Bei so viel Intransparenz stellt sich die Frage, was Regierungspräsidium, Kliniken und Hersteller zu verbergen haben.

Liste der Durom-SHG der belieferten Kliniken

Nach Recherchen der SHG wurde die Durom-Metasul-LDH-Großkopf-Hüftprothese an folgende Kliniken in Deutschland geliefert und dort vermutlich auch implantiert:

Klage auf Herausgabe der Lieferliste

Der AOK-Bundesverband klagt gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch dem BfArM liegen die Lieferlisten vor. Mit der Klage soll die Herausgabe der Liste mit den belieferten Kliniken erreicht werden. Das Begehren des AOK-Bundesverbandes wurde vom Gericht abgewiesen. Eine Begründung ist der Durom-SHG nicht bekannt. Das bedeutet, dass Kliniken bis heute keine Information über die Gefährlichkeit der Durom-Prothese erhalten haben. Dass sich das RP Freiburg darauf verlässt, dass sich das Problem inzwischen herumgesprochen hat, ist ein Skandal. Mit Patientensicherheit hat das das Verhalten des RP und des BfArM nichts zu tun.