Diese Kliniken erhielten Durom-Prothesen
Die Durom-Selbsthilfegruppe (Durom-SHG) setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Kliniken, die das inzwischen als fehlerhaft erkannte Durom-Metsaul-LDH-Hüftprothesenmodell bekommen und somit wohl auch in Patienten implantiert haben, offiziell über die Fehlerhaftigkeit der Prothese informiert werden. Denn auch heute noch melden sich ahnungslose Betroffene mit typischen Symptomen, die durch den giftigen Abrieb der Metall-auf-Metall (MoM) Durom-Prothese von Zimmer Biomet verursacht werden. Erst von der Durom-SHG erfahren sie die Ursache ihrer Leiden und erhalten Hinweise, wie sie damit umgehen können. Das ist ein Skandal!
Zimmer Biomet verweigert die Bekanntgabe der belieferten Kliniken
Die Durom-SHG hat die Geschäftsleitung von Zimmer mehrfach aufgefordert, die mit der Durom-Prothese belieferten Kliniken offiziell von den Problemen in Kenntnis zu setzen, damit diese dann alle Betroffene zu Nachuntersuchungen auffordern könnten. Zimmer hat dies ohne Nennung von Gründen abgelehnt. Der Bitte der Durom-SHG, ihr die Lieferliste zur Verfügung zu stellen, entsprach Zimmer nicht. Die verweigerte Transparenz ermöglicht es Zimmer somit weiterhin zu behaupten, dass die hohe Versagensrate der Durom-Prothese nur im Loretto Krankenhaus zu beobachten sei. Und dies lege den Schluss nahe, dass die dortigen Ärzte im Gegensatz zu ihren Kollegen die Prothese nicht richtig eingebaut hätten.
Regierungspräsidium Freiburg handelt gesetzteswidrig
Die Durom-SHG stellte Bärbel Schäfer, Regierungspräsidentin im Regierungspräsidium Freiburg, ihren persönlichen Referenten sowie den für Patientenschutz, Gesundheit und medizinische Fragen zuständigen Abteilungsleitern des RP die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zur Fehlerhaftigkeit der Durom-Prothese. Unterstützt von Dr. Marcel Rütschi, Chefarzt des Loretto Krankenhauses und Dr. Dirk Liebold, Fachanwalt für Medizinrecht und Berater der SHG wurde auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die mit der Durom-Prothese belieferten Kliniken umgehend zu informieren. Das lehnte das RP ab mit der Begründung, die Probleme hätten sich inzwischen doch herumgesprochen. Die Durom-SHG wies darauf hin, dass die vorgelegten Unterlagen sowie die Empfehlung des BfArM belegen, dass das fehlerhafte Prothesenmodell vom Markt zu nehmen ist. Dazu ist das RP nach den geltenden Bestimmungen verpflichtet. Das RP lehnte es ab, der Empfehlung des BfArM Folge zu leisten. Die Begründung des RP für die Weigerung: Eine solche Entscheidung könne zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Hersteller führen.
Regierungspräsidium Freiburg (RP) lässt belieferte Kliniken im Unklaren
Zugesagt wurde vom RP, sich beim Hersteller der Durom-Prothese um eine vollständige Liste der belieferten Kliniken zu bemühen. Einige Monate später teilte Dr. Walther, der seinerzeit beim RP für Medizinprodukte zuständige Abteilungsleiter, der Durom-SHG schriftlich mit, dass dem RP die Liste nunmehr vorliege. Gleichwohl sähe man keine Notwendigkeit, die betroffenen Kliniken zu informieren. Die Begründung des RP: Die Fehlerhaftigkeit der Prothese hat sich inzwischen doch herumgesprochen.“ Welchen Grund hat das RP, seine Pflicht auf Kontrolle von Medizinprodukten mit einer solch ungeheuerlichen Begründung zu verweigern? Die Durom-SHG würde die Aufgabe des RP, die betorffenen Kliniken zu indormieren. Doch eine Weitergabe der Lieferliste lehnt das RP mit Hinweis auf den Datenschutz ab.
Recherchen der Durom-SHG
Der Durom-SHG ist es auch 0hne Unterstützung von Zimmer Biomet und RP Freiburg gelungen, zumindest einige Kliniken zu finden, die mit dem Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesenmodell beliefert wurden. Unklar ist jedoch nach wie vor, wie viele Patienten das Modell in der jeweiligen Klinik auch implantiert bekommen haben. Denn die angefragten Kliniken verweigern die Auskunft, reagieren nicht auf Schreiben der Durom-SHG. Auch die Auslegung und Weitergabe eines Flyers, in welchem Patienten informiert und gebeten werden, sich zu melden, wurde verweigert. Bei so viel Intransparenz stellt sich die Frage, was Regierungspräsidium, Kliniken und Hersteller zu verbergen haben.
Liste der Durom-SHG der belieferten Kliniken
Nach Recherchen der SHG wurde die Durom-Metasul-LDH-Großkopf-Hüftprothese an folgende Kliniken in Deutschland geliefert und dort vermutlich auch implantiert:
- Arthroklinik Augsburg, Halderstraße 23, 86150 Augsburg, info@arthro-klinik.de
- Klinikum am Steinenberg in Reutlingen, Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen, Telefon: 07121 2000, info@kreiskliniken-reutlingen.de
- St. Josef-Hospital – Katholisches Klinikum Bochum, Gudrunstraße 56, 44791 Bochum, Telefon: 0234 5090, info@klinikum-bochum.de
- Caritasklinik St. Theresia in Saarbrücken, Rheinstraße 2, 66113 Saarbrücken, Telefon: (0681) 406-0, info@caritasklinikum.de
- St. Josef-Krankenhaus GmbH in Prüm, Kalvarienberg 4, 54595 Prüm, Telefon: 06551 15-0, info.pruem@jg-gruppe.de
- St. Josef-Krankenhaus in Freiburg/i.Br., Sautierstraße 1, 79104 Freiburg im Breisgau, Tel: 0761 2711-0, info@rkk-klinikum.de
- Loretto Krankenhaus, Freiburg/i.Br., Mercystraße 6-14, 79100 Freiburg im Breisgau, Tel: 0761 7084-0, info-lok@rkk-klinikum.de
- Helios Rosmann Klinik, Breisach, Zeppelinstraße 37, 79206 Breisach am Rhein, Telefon: 07667 84 0
- Krankenhaus Maria-Hilf in Stadtlohn, Vredener Str. 58, 48703 Stadtlohn, Telefon: 02563 9120
- Klinikum Westmünsterland, Wüllener Straße 99a, 48683 Ahaus,
- St. Marien-Krankenhaus Ahaus: 02561 99-0
- St. Agnes-Hospital Bocholt: 02871 20-0
- St. Marien-Hospital Borken: 02861 97-0
- St. Vinzenz-Hospital Rhede: 02872 802-0
- St. Marien-Hospital Vreden: 02564 99-3
- Albklinik Münsingen in Münsingen, Lautertalstraße 47, 72525 Münsingen, Telefon: 07381 1817010, info@kreiskliniken-reutlingen.de
- Klinikum Garmisch-Partenkirchen, Auenstraße 6, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon: 08821 77 1245, service@endogap.de
- Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie Erbach, Albert-Schweitzer-Straße 8, 64711 Erbach, Telefon: 06062 790, info@gz-odw.de
- Kliniken Landkreis Diepholz Klinik Sulingen, Schmelingstraße 47, 27232 Sulingen, Telefon: 04271 820
Klage auf Herausgabe der Lieferliste
Der AOK-Bundesverband klagt gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Auch dem BfArM liegen die Lieferlisten vor. Mit der Klage soll die Herausgabe der Liste mit den belieferten Kliniken erreicht werden. Das Begehren des AOK-Bundesverbandes wurde vom Gericht abgewiesen. Eine Begründung ist der Durom-SHG nicht bekannt. Das bedeutet, dass Kliniken bis heute keine Information über die Gefährlichkeit der Durom-Prothese erhalten haben. Dass sich das RP Freiburg darauf verlässt, dass sich das Problem inzwischen herumgesprochen hat, ist ein Skandal. Mit Patientensicherheit hat das das Verhalten des RP und des BfArM nichts zu tun.