Auch in den Vereinigten Staaten laufen Verfahren gegen Zimmer und DePuy wegen fehlerhafter Hüftprothesen. Die Urteile der amerikanischen Gerichte können leider nicht auf Deutschland übertragen werden. Auch ist es der Durom-SHG bisher nicht gelungen, die Erkenntnisse und Informationen über die Prothesenmodelle von den Gerichtsverfahren in Amerika zu erhalten. Dies wäre für deutsche Betroffene sicherlich hilfreich. Denn vor amerikanischen Gerichten ist die Position der Patienten stärker als in Deutschland. In den USA haben Kläger gegen einen Medizinproduktehersteller Anspruch auf Herausgabe von Konstruktions-, Vertriebs- und medizinischen Unterlagen, in Deutschland gibt es diesen Anspruch nicht. Das schmälert die Chancen der Patienten vor deutschen Gerichten natürlich ganz erheblich.
Am 14.2.2013 wurde vor einem New Yorker Gericht das Verfahren gegen DePuy wegen Fehlerhaftigkeit der ASR Prothese mit der Zeugenbefragung fortgesetzt. Das Gericht zitierte Ergebnisse der von DePuy durchgeführten Studie aus dem Jahre 2011 bei ASR-Patienten. Danach stellte sich die ASR-Prothese innerhalb von 5 Jahren bei 36% der Fälle als fehlerhaft heraus. Der Zeuge räumte ein, dass er selbst 66 ASR Hüftprothesen implantiert habe. 11 davon mussten nach kurzer Zeit bereits revidiert werden. (Kransky v. DePuy, BC456086, California Superior Court, Los Angeles County (Los Angeles)).
Im November 2013 wurden die Rechtstreitigkeiten zwischen den Betroffenen Patienten und dem Hersteller DePuy gegen Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 2,4 Milliarden US Dollar eingestellt. Vorausgesetzt, das Gericht stimmt dem außergerichtlichen Vergleich der Parteien zu.
In Deutschland hoffen Betroffene nach jahrzehntelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen auf eine Entschädigungssumme in Höhe von zwischen EUR 25.000 und EUR 30.000.
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