Unabhängige Patientenberatung gefordert
Die Hüft-Skandale haben die Menschen verunsichert. Sie kommen mit ihren Fragen zur Durom-SHG. Es gibt zu wenig Unabhängige Patienteninformation.
Informationen über Zulassung, Kontrolle und Fragen des Patientenschutzes
Die Hüft-Skandale haben die Menschen verunsichert. Sie kommen mit ihren Fragen zur Durom-SHG. Es gibt zu wenig Unabhängige Patienteninformation.
Zimmer Biomet war im August 2022 letztinstanzlich auch vor dem BGH mit seiner Behauptung, die Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese sei nicht fehlerfrei, gescheitert. In der Folge wurde ein Teil der Patienten auf der Grundlage des rechtkräftigen OLG-Urteils vom 08.06.2020 mit EUR 25.000.- plus pauschal EUR 5.000.- Zinsen entschädigt. Alle anderen gingen bisher leer aus.
Die Höhe von Schmerzensgeld in Deutschland bei Verfahren gegen Medizinproduktehersteller ist ungerecht. Die Gerichte orientieren sich auch bei Schadensfällen durch fehlerhafte Implantate an Schmerzensgeldverfahren, bei denen keine bleibende Gesundheitsschäden zurück bleiben. Doch wer eine fehlerhafte Hüftprothese eingebaut bekommt, leidet den Rest seines Lebens unter den gesundheitlichen Folgen. Seine Lebensqualität ist dauerhaft eingeschränkt.Und es besteht keine Hoffnung auf Besserung.
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, welcher das Urteil des OLG Karlsruhe bestätigt, muss der Hersteller der fehlerhaften Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese dem klagenden Patienten EUR 25.000.- plus Zinsen, insgesamt also EUR 35.000.-, bezahlen.
Viele Betroffene waren daraufhin der Meinung, dass dieses Urteil auch auf sie angewendet werden würde. Dem ist jedoch nicht so. Die Anwälte von Zimmer Biomet versuchen gegenwärtig, möglichst viele Betroffene auszugrenzen. Sollten die Anwälte bei ihrer Haltung bleiben, würden viele Betroffene leer ausgehen. Es sei denn, sie würden weitere zeitaufwändige und kraftzehrende Gerichtsverfahren in Kauf nehmen. Weiterhin ist also keinerlei Bemühen von Seiten des Hersteller der fehlerhaften Durom-Prothese erkennbar, den angerichteten Schaden bei den Patienten wieder gut machen zu wolllen. Im Gegenteil, die Anwaltskanzlei Linklaters, die Zimmer Biomet vertritt, versucht nach wie vor, den betroffenen Patienten das Leben so schwer wie möglich zu machen. Weiterlesen
Zimmer Biomet muss einem Durom-Patienten nun 25.000.- EUR Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Dier Umfrage prüft, wer nun auch Anspruch auf Zahlungen hat.
Schmerzen nach einer Hüft-TEP können von einer Arthrofibrose herkommen. Sie kann klassisch behandelt werden. Aber zur Not muss erneut operiert werden.
In Deutschland werden jährlich etwa 250.000 Hüft-TEP Operationen durchgeführt. Für eine Operation werden den Krankenkassen EUR 7.626.- (Stand 2021) in Rechnung gestellt. Für die etwa 250.000 Hüft-TEP Operationen zahlöen die Kassen jedes Jahr etwa EUR 1, 6 Mrd EUR. Das sind bei 65 Mrd. EUR Gesundheitskosten etwa 2,5% nur für Hüft-Operationen (Quelle: SpringerMedizin ). Diesen Betrag teilen Krankenhäuser, Ärzte und Hersteller unter sich auf.
Medizinprodukte in Deutschland sind nicht sicher. Fehlerhafte Produkte kosten die Krankenkassen jedes Jahr Millionen. Patienten leiden an den Folgen lebenslang.
Bei Medizinprodukten wie Hüftprothesen scheinen Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Menschenverachtende Manager machen Moneten und große Gewinne – auf der Strecke bleiben Produktsicherheit und Patienten! Denn getestet werden neue Entwicklungen oft nicht wie vorgeschrieben in überwachten klinischen Tests. Sie werden nach einer „firmeninternen Risikoanalyse“ (Zitat Harald Meyer, 2010 bei Zimmer Biomet) praktisch ohne Kontrollen auf den Markt gebracht. Ob sie funktionieren sollen die Operateure dann feststellen, wenn sie das Produkt in Patienten implantieren. Für die Erfahrungsberichte an den Hersteller werden diese reichlich entlohnt. Bei Medizinprodukten geht es um Gewinnmaximierung auch auf Kosten der Gesundheit von Patienten.
Prof. Volker Ewerbeck, Direktor der Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg, fordert vor der Markteinführung von Medizinprodukten wie Hüftprothesen
„eine Behörde (…), die nur solche Medizinprodukte zulässt“,
die sicher sind. Er fordert außerdem die Einrichtung eines verpflichtenden Melderegister, in welchem verbindlich alle relevanten Daten zusammen geführt und ausgewertet werden. Die Auswertungen müssen dann öffentlich zugänglich sein. Weiterlesen
Durom-SHG e.V.
c/o Hanspeter Hauke
79312 Emmendingen Bachstraße 10
E-Mail: Hauke@durom-hueftprobleme.de
Mobil: +49 176 60 33 73 20
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